Sonntag, 11. Oktober 2020

Alte Lagerfläche des Bauhofs nicht schädlich belastet

Bodengutachten zeigt keinen weiteren Handlungsbedarf

 

Hirschberg, 04. März 2013. (red/aw) Noch ist unklar was mit dem 1.900 Quadratmeter großen Areal gegenüber des Hirschberger Rathauses passiert. Die Ergebnisse aus dem Bodengutachten liegen dem Bürgermeister Manuel Just nun vor und „lassen auf keinen weiteren Handlungsbedarf schließen“.  [Weiterlesen…]

Die Zukunft der frei gewordenen Flächen Bauhof/Bücherei ist noch offen

Parken, Mehrfamilienhäuser, barrierefreies Wohnen

Das Lager des Hirschberger Bauhofs gegenüber dem Rathaus in der Großsachsener Straße. Noch ist unklar, was auf dem Areal in Zukunft stehen wird.

 

Hirschberg, 12. Februar 2012. (red/aw/pro) Nach dem Bau des neuen Hilfeleistungszentrums hat die Gemeinde Hirschberg ein „Luxusproblem“. Was tun mit den frei gewordenen Flächen und Gebäuden? Das ehemalige Bauhofgelände in der Mozartstraße steht zur freien Verfügung. Ebenso wie das Lagerareal gegenüber dem Rathaus in der Großssachsener Straße und das Feuerwehrhaus in Leutershausen. Rund 3.200 Quadratmeter Fläche stehen insgesamt zur Verfügung. Da ist eine gute Planung das A und O. Vor allem, da momentan noch kein Bebauungsplan vorliegt. 

Derzeit sind die Planungen noch in den Kinderschuhen und lange nicht abgeschlossen,

sagt der Bauamtsleiter Rolf Pflästerer. Wenn die Stadtbücherei wie geplant zum Ende des ersten Quartals in das ehemalige Feuerwehrzentrum in die Raiffeisenstraße umzieht, steht einem Abriss von Bauhof und Gemeindebücherei-Gebäude (1.300 Quadratmeter) nichts mehr im Wege. Doch was dann?

Wir prüfen noch, ob das Gelände des Bauhofs und der Bücherei für einen Parkplatz beziehungsweise ein Parkhaus genutzt werden kann.

Parkenmöglichkeiten sind dringend

Denn Parkmöglichkeiten würden dringend benötigt, wenn gegenüber am Getränkemarkt Ost die Parkflächen für ein „Betreutes Wohnheim“ weichen. Die Bauarbeiten könnten Ende 2013 beginnen, sobald entschieden sei, welche Maßnahme die beste und auch kostengünstigste ist. Bürgermeister Manuel Just favorisiert ein Parkdeck. Die Eröffnung der Einrichtung für betreutes Wohnen könnte 2015 realisiert werden.

Da hier allerlei Materialien und Stoffe gelagert wurde, hat die Gemeinde zunächst Bodenuntersuchungen durchführen lassen. So soll bösen Überraschungen vorgebeugt werden.

 

Auch was mit dem Areal gegenüber dem Rathaus in der Großssachsener Straße passiert (1.900 Quadratmeter, davon 600 Quadratmeter Parkplatz), ist derzeit noch unklar. Da der Bauhof das Gelände jahrelang als Lagerfläche genutzt hat, waren zunächst Bodenuntersuchungen vorgenommen worden. Die Ergebnisse des Bodengutachtens liegen mittlerweile vor – Bürgermeister Manuel Just hatte aber bislang noch keine Zeit, sich inhaltlich damit zu beschäftigen, wie er uns auf Anfrage mitteilte:

Was mögliche Interessenten anbelangt, so gab es lose Anfragen bzw. Vorgespräch um eine mögliche Bebauung auszuloten. Da jedoch noch keinerlei Grundsatzbeschluss über eine Bebauung herbeigeführt wurde, wurden diese Gespräche auch nicht intensiviert.

Gemeinderat muss sich entscheiden

Der Gemeinderat solle zunächst für sich zu einer Entscheidung kommen ob das Grundstück bebaut werden soll oder ob es eine andere Verwendungsmöglichkeit hierfür gebe:

Sollte es zu einer Bebauung kommen, so gehen wir heute davon aus, dass ein Bebauungsplan nicht notwendig wird, da sich ein mögliches Vorhaben auch nach § 34 BauGB einfügen könnte. Auch dies gilt es allerdings in den kommenden Wochen belastbar zu prüfen.

Für die Gemeinde ergeben sich hier unter Umständen erhebliche Einnahmemöglichkeiten: Abhängig von der Lage des Grundstücks und seiner Nutzung, also Gewerbe oder Wohnen, lassen sich zwischen 90 Euro (Gewerbe) und 575 Euro (Wohnen) pro Quadratmeter erzielen. Bürgermeister Just weist darauf hin, dass der „Bodenrichtwert“ aber nur bedingt eine Kalkulationsgrundlage liefert:

Teilweise werden in den einzelnen Gebieten selbstverständliche „Preise“ deutlich über und deutlich unter dem Bodenrichtwert gezahlt.

Barrierefreies Wohnen wird benötigt

Der Umzug der Bücherei wird sich verzögern. Ursprünglich war dieser im ersten Quartal geplan, jetzt soll er bis zu den Pfingstferien vollzogen sein:

Was den Umzug der Bücherei angeht, so haben wir erfreulicherweise keinen zeitlichen Druck, da wir keinerlei wirtschaftliche Faktoren bei der Altimmobilie zu berücksichtigen haben (z.B. Miet- oder Pachtzahlungen an einen bisherigen Vermieter oder Verpächter, etc.). Insofern sind wir an einer guten – nicht an einer schnellen Lösung interessiert.

Auch hier ist ein Bau von Wohnhäusern möglich. Eventuell Mehrfamilienhäuser oder auch barrierefreie Wohnungen, denn diese werden verstärkt benötigt. Bereits bei der Eröffnung des Seniorenzentrums am Turm in Großsachsen war die Nachfrage deutlich höher als das geschaffene Angebot. Es herrscht also ein Bedarf an seniorengerechten Wohnräumen.

Auschuss für Technik und Umwelt tagte am 10. Juli

Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus erntet Kritik

Hirschberg, 11. Juli 2012. (red/sap) Vier Bauvorhaben standen am Dienstag, 10. Juli 2012, auf der Tagesordnung des Technischen Ausschusses in Hirschberg. Der Bauantrag zum Neubau eines 6-Familienhauses in der Mörikestraße stieß auf viel Kritik. Bei den anderen Bausachen herrschte Einvernehmen.

Bei dem ersten Bauntrag handelt es sich um den Anbau eines Treppenhauses, den Abbruch der Ost- und Westbalkone und die Errichtung von Dachgauben in der Oberen Bergstraße in Großsachsen. Das Wohnhaus befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und somit im Außenbereich. Das Gebäude dient weder einem land- oder fortswirtschaftlichen Betrieb und ist von daher als sonstiges Vorhaben zu bewerten.

Da das Gebäude bereits seit vielen Jahren steht, hat es quasi an dieser Stelle einen Bestandsschutz entwickelt. Daher ist es unerheblich, dass das Gebäude sowie die geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widerspricht.

Bei den geplanten Maßnahmen wird der zum Abriss stehende Balkon auf der Westseite durch das Treppenhaus ersetzt. Die Kubatur des Gebäudes wird lediglich geringfügig verändert. Der Balkon zur Straße hin wird durch eine Terrasse ersetzt. Die Dachgauben sind maßvoll und entsprechen dem Dachgaubenbeschluss. Außerdem wird die Anzahl der Wohneinheiten von drei auf zwei reduziert.

Da sich an der Kubatur des Gebäudes kaum etwas ändert, kann bei der maßvollen Sanierung und Erweiterung auch nicht von einer Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes gesprochen werden. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Am 27. Juni 2012 wurde beim Bürgermeisteramt ein Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Vordergasse in Leutershausen gestellt. Gleichzeitig sind der Abbruch eines massiven Gartenhauses und eines Schuppens vorgesehen. Geklärt werden soll, ob dem Einfamilienwohnhaus in zweiter (bzw. dritter) Reihe zugestimmt wird.

In der Vordergasse ist eine Bebauung in erster und zweiter Reihe üblich, so dass sich das Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würde. Auch eine zweigeschossige Bebauung liegt durchaus im Rahmen dessen, was im Umfeld bereits vorhanden ist. Das neu zu errichtende Gebäude wäre im Zuge der innerörtlichen Bebauung quasi als Ergänzung der Bebauung der Nachbargrundstücke anzusehen.

Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass es sich hierbei um eine maßvolle Bebauung und Verdichtung handle. Der ATU stimmte der Bauvoranfrage einstimmig zu.

„Wir nehmen es zur Kenntnis, aber mit einem unguten Gefühl“

In der Mörikestraße in Großsachsen soll ein 6-Familienhaus mit drei Garagen und sechs offenen Stellplätzen entstehen. Das Anwesen liegt im Bereich des Bebauungsplans „Hauptschwell“.

Bei der Bauvoranfrage sollte die Errichtung eines Kniestocks von 45 Zentimetern und eines Sockels von 15 Zentimetern anstelle eines Sockels von 60 Zentimetern ohne Kniestock geklärt werden, sowie die Überschreitung der Geschossflächenzahl um 4 Prozent und die Errichtung von zwei selbständigen Wohnungen im Dachgeschoss.

Der ATU hat im März das Einvernehmen für die beiden ersten Punkte erteilt, aber nicht für die Errichtung von zwei selbständigen Wohnungen im Dachgeschoss.

Aufgrund dieses Beschlusses haben die Bauherrn nunmehr die Pläne dahingehend geändert, dass im Dachgeschoss keine selbständigen Wohneinheiten mehr entstehen. Vielmehr ist geplant, eine Wohneinheit als Maisonettewohnung (Dachgeschoss: Bad und Zimmer) zu erstellen.

Denn, wie Bauamtsleiter Rolf Pflästerer informierte, geht man bei einer eigenständigen Wohnung davon aus, dass auch eine Küche oder zumindest eine Kochnische vorhanden sein muss. Demnach werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Das sei ganz schön clever, sagte Bürgermeister Just.

Die Verwaltung sieht dadurch keine Möglichkeit mehr, das Einvernehmen zu verweigern.

Da der ATU im März bereits über die restlichen Befreiungsanträge befunden hat, liegt die Zuständigkeit über die Erteilung des Einvernehmens in diesem Fall beim Bürgermeister.

Bürgermeister Manuel Just machte kein Hehl daraus, dass er dem geplante Mehfamilienhaus sehr kritisch gegenüber stehe, betonte aber:

Wir müssen eine rechtskonforme Entscheidung treffen.

Die Verwaltung halte es aber auch für angemessen, dem Baurechtsamt die Anordnung einer Bauabnahme zu empfehlen, um sicher zu stellen, dass im Dachgeschoss auch tatsächlich keine selbständige Wohnung entstehe. Zudem, so Just, sollten die Abstandflächen kontrolliert werden.

„Wir nehmen es zur Kenntnis, aber mit einem unguten Gefühl“, formulierte Fritz Bletzer (FW) die einhellig kritische Meinung zu dem Bauvorhaben in der Ausschusssitzung. Das Landratsamt müsse jetzt die Grenzabstände und die Dachgeschosswohnung prüfen, sagte Dr. Jörg Boulanger (CDU). Die massive Bauweise kritisierte auch Oliver Reisig (FDP):

Der Antragsteller nutzt alle Möglichkeiten aus.

Verbunden mit der Empfehlung einer Bauabnahme durch das Baurechtsamt, erteilte der Bürgermeister sein Einvernehmen, eine Zustimmung des ATU war nicht mehr erforderlich.

Öl-Förderung: Wir sind hier nicht in Texas


Innerhalb des "Kreises" soll nach Öl gesucht werden.

Hirschberg, 13. Juli 2011. (red) Das Unternehmen „Rheinpetroleum GmbH“ aus Heidelberg, vertreten durch das Unternehmen „360plus Consult“, stellte den Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die geophysikalische Aufsuchung von Kohlewasserstofflagerstätten im Gebiet „Heidelberg-Weinheim“. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) abgelehnt und zunächst eine Infoveranstaltung gefordert.

Von Sabine Prothmann

Konkret gehe es dabei um Erdöl, Erdgas oder Kohle, erklärte Bauamtsleiter Rolf Pflästerer, also um fossile Brennstoffe und zwar in Kleinstmengen.

Das Unternehmen hatte schon eine solche Erlaubnis, diese soll jetzt verlängert werden.

In erste Linie gehe es hierbei um Schallwellenuntersuchung. Durch eventuell durchgeführte Sprengungen müsse man keine Störungen fürchten. Die Sprengstoffmenge von 0,5 bis 1,5 Kilogramm seien vergleichbar mit dem Geräusch, den ein Sack Zement verursache, der vom LKW fällt, erläuterte Pflästerer.

Nach Aussagen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau seien keine negativen Auswirkungen für Hirschberg zu erwarten.

Dementsprechend machte die Verwaltung zunächst den Vorschlag, diesem Antrag zuzustimmen.

Doch die Mitglieder des ATU sahen dies kritischer.

Birgit Knoblauch (GLH) warnte vor Lärm-Belästigungen durch schweres Gerät und Impulsarbeiten. Zudem tangiere diese Entscheidung die Eigentumsrechte der Bürger. Die Firma stehe in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Die Firma habe versichert, dass bei eventuellen Schäden eine Rekultivierung beziehungsweise Entschädigungszahlung erfolge, erklärte Pflästerer.

„Dürfen die dann einfach so auf ein Gelände drauf, wenn wir die Erlaubnis erteilen““, wollte Werner Volk (FW) wissen. Dies erfolge in Abstimmung mit den Eigentümern, versicherte Manuel Just.

Kunz: „Ich habe ein ungutes Gefühl.“

Wir sollten den Antrag zunächst ablehnen und uns das genauer erklären lassen, meinte auch Karin Kunz (CDU). „Ich habe dabei ein ungutes Gefühl.“

„Mir fehlt hier die Information“, unterstrich Eva-Marie Pfefferle (SPD). Die Eigentumssituation müsse geklärt werden „und wem gehört, was darunter liegt“, wollte sie wissen.

Es handle sich hier um Kleinstvorkommen, beruhigte Pflästerer. „Wir sind hier nicht Texas“, es bestehe nicht die Gefahr von Bohrtürmen oder ähnlichem. Diese Kleinstmengen würden, wenn sie überhaupt gefunden würden, abtransportiert werden.

„Schon vor 40 Jahren wurde hier nach Öl gesucht und nichts gefunden“, erinnerte sich Fritz Bletzer (FW). Und dies werde auch diesmal so sein. Ein großer Schaden werde nicht entstehen.

„Viele haben ein ungutes Gefühl und einfach nicht genug Kenntnisse“, stellte Bürgermeister Just fest.

Dementsprechend formulierte er den Beschlussvorschlag, dem Antrag zunächst nicht zuzustimmen und eine Infoveranstaltung für den Gemeinderat und die Bürgerinnen und Bürger zu beantragen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.