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Hirschberg, 10. Dezember 2010. Sie sind keine Partei – und doch wĂ€hlbar. Gemeint sind die Freien WĂ€hler. Diese sind nĂ€mlich keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes (PartG). Bei den Freien WĂ€hlern handelt es sich um sogenannte WĂ€hlervereinigungen. Also einem Zusammenschluss von Personen, die eine politische Haltung vertreten – aber keine Partei sind.
von Christian MĂŒhlbauer
Auf den ersten Blick sind die Freien WĂ€hler kaum von der CDU, SPD oder einer sonstigen Partei zu unterscheiden. Sie stehen auf der Wahlliste. In manchen Kommunen stellen sie den BĂŒrgermeister, in vielen Landkreisen sogar den Landrat. Einen markanten Unterschied gibt es jedoch.
Bei den Freien WĂ€hlern handelt es sich um keine Partei, sondern eine WĂ€hlervereinigung.
Was ist eine Partei?
Eine Partei kann jeder grĂŒnden. Zumindest theoretisch. Grundlegend hierfĂŒr ist das Parteiengesetz, kurz PartG. Dieses gibt einige HĂŒrden vor, bevor eine Partei auch wirklich eine Partei sein darf. Eine dieser HĂŒrden lautet beispielsweise, dass eine ausreichende Mitgliederzahl vorhanden sein muss.
Was nun ausreichend ist oder nicht, wird nicht exakt benannt. Damit beschÀftigen sich im HÀrtefall die Gerichte.
Damit eine Organisation zu einer Partei wird beziehungsweise bleibt, muss sie binnen sechs Jahren mindestens zu einer Landtags- oder Bundestagswahl antreten. Tut sie dies nicht, verliert sie ihren Parteistatus.
Da WĂ€hlervereinigungen hĂ€ufig ausschlieĂlich auf kommunaler Ebene agieren, können sie folglich keine Parteien sein.
Was ist eine WĂ€hlervereinigung?
Ergebnisse der Kreistagswahlen 2009
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