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Hirschberg, 23. Februar 2011. Die zwischen der Gemeinde Hirschberg und der EnBW ĂŒber eine Laufzeit von 20 Jahren geschlossene Konzessionsvertrag lĂ€uft zum 31.MĂ€rz 2012 aus. Jetzt musste im Hirschberger Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung bezĂŒglich eines Beteiligungsmodells treffen.
Von Sabine Prothmann
Als verschiedene Modelle stellte BĂŒrgermeister Manuel Just zum einen den herkömmlichen Konzessionsvertrag, sowie eine gemeinsame Netzverpachtungsgesellschaft, eine gemeinsame Netzbetreibergesellschaft, ein eigenes Gemeindewerk und die Beteiligung der Gemeinde an einem Stadtwerk vor.
Nach AbwĂ€gung aller Vor- und Nachteile, auch der damit entstehenden unterschiedlichen finanziellen Risiken, bevorzuge der Verwaltungsausschuss fĂŒr die Zukunft das Modell einer gemeinsamen Netzverpachtungsgesellschaft, so Just.
Das heiĂt, die Gemeinde vergibt die Stromkonzession an die gemeinsame „Netzgesellschaft Hirschberg“. Der EigentĂŒmer des Netzes wĂŒrde das örtliche Verteilnetz als „Sacheinlage“ in die Gesellschaft einbringen. Er gibt der Gemeinde die Möglichkeit, bis zu einer bestimmten Höhe Anteile an dieser zu erwerben. Die Gesellschaft wĂŒrde das in ihrem Eigentum stehende Netz an den Betreiber verpachten und Pachtentgelte einnehmen.
Just bezeichnete eine gemeinsame Netzverpachtungsgesellschaft im Vergleich mit anderen Modellen als „eine gelungene Zwischenlösung“. Es gibt einen Konzessionsvertrag und gleichzeitig hat die Gemeinde die Möglichkeit, sich zu beteiligen und politischen Einfluss auszuĂŒben.
Was genau mit der „Möglichkeit, sich zu beteiligen“ gemeint ist und in welcher prozentualen Höhe zu welchen Summen, wurde nicht gesagt und nicht nachgefragt.
Deshalb legte der BĂŒrgermeister als Beschlussvorschlag vor, dass sich die Gemeinde fĂŒr das (Beteiligungs-)Modell einer gemeinsamen Netzverpachtungsgesellschaft mit einem der anhand der Vergabekriterien auszuwĂ€hlenden Anbieter entscheide.
Der Entwurf der Vergabekriterien sollten dann in einem weiteren Tagesordnungspunkt abgestimmt werden.
âWir können uns jederzeit beteiligen.â Sein Ziel sei es, die Möglichkeit zu haben wĂ€hren der ganzen Vertragslaufzeit jederzeit einharken zu können.
Deshalb prÀferiere er es auch, den Vertrag breiter zu fassen und offener zu halten, so Just.
Das heiĂt, die Gemeinde wird zunĂ€chst nicht Teilhaber dieser Netzverpachtungsgesellschaft. Die Gemeinde kann sich stets mit einer gewissen Anzahl von Anteilen einkaufen und somit Einfluss nehmen. Dies können nach einem, nach zehn oder auch nach 18 Jahren geschehen, erklĂ€rte Just.
Gemeinderat Werner Volk (FW) stimmte dem zu: âAlle Optionen sind offen.â
Auch Gemeinderat Ferdinand Graf von Wiser (CDU) bezeichnete dieses Modell als das âVernĂŒnftigsteâ. So habe man noch keine Entscheidung getroffen, aber die Option sich politisch daran zu beteiligen habe Charme.
Der Gemeinderat sollte die maximal mögliche Autonomie im Blick behalten, forderte Dr. Horst Metzler (SPD).
„Wir von der GLH könnten uns durchaus auch ein eigenes Gemeindewerk vorstellenâ, sagte JĂŒrgen Steimle (GLH), aber âder vorgeschlagene Weg ist fĂŒr unsere Gemeinde machbar und kann von uns mitgetragen werdenâ.
Die Möglichkeit einer nachtrĂ€glichen Ăbernahme von der Gemeinde hĂ€tte Hartmut Kowalinski (FDP) gerne im Vertrag fixiert. Doch Just unterstrich erneut, er möchte den Vertrag zunĂ€chst so offen wie möglich halten, denn ins Detail möchte er erst beim âFeintuningâ gehen.
Birgit Knoblauch (GLH) bezeichnete diese Entwicklung als âhistorischen Momentâ. Und Manuel Just stimmte ihr zu, auch er sehe darin fĂŒr Hirschberg eine groĂe Chance und er möchte fĂŒr die Gemeinde die verschiedenen Möglichkeiten offen halten.
Der Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Bei dem Tageordnungspunkt zu dem Beschluss ĂŒber die Vergabekriterien sollte die Auswahlentscheidung der Gemeinde auf Basis einer objektiven Grundlage getroffen und allen Bewerbern die chancengleiche Teilnahme am Wettbewerb eröffnet werden. Somit mĂŒsse die Gemeinde vor Eröffnung des Auswahlverfahrens die Kriterien festlegen, nach denen sie die Angebote bewerten und ihre Entscheidung treffen will.
Der vorgestellte Kriterienkatalog der Gemeinde Hirschberg basiere auf einen âGemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionenâ des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur.
Die den GemeinderĂ€ten vorgelegten Vergabekriterien sind in fĂŒnf Unterpunkte gegliedert, die wiederum in vier bis sechs Punkte unterteilt sind, insgesamt ergibt sich somit eine Summe von 100 zu erreichenden Punkten.
Diese können in den Bereichen âUnternehmensbezogenen Kriterienâ, âWirtschaftlich optimale Leistungserbringungâ, „QualitĂ€t der Leistungserbringung“, „Technisch-wirtschaftliche Aspekte“ und „Sicherung des Einflusses der Gemeinde auf die AufgabenerfĂŒllung“ erreicht werden.
Gemeinderat Dr. Horst Metzler (SPD) kritisierte, dass ihm die Punkte zur Verbesserung des technischen Standards und der Modernisierungszusage zu wage gefasst seien, er schlug eine ErgĂ€nzung bezĂŒglich des Zeitraums vor.
Just entgegnete, er möchte, dass die Anbieter die Angebote mit Leben fĂŒttern.
âDann können wir die Anbieter bewertenâ, so Just. Von den fĂŒnf sollten dann bis Juni noch zwei verbleiben und im Juli solle der âGewinnerâ feststellen. âWarum sollen wir deren Arbeit machen?â, fragte der BĂŒrgermeister.
Die fĂŒnf Bewerber – Stadtwerke und Energiekonzerne – sollen in den nĂ€chsten Wochen die Möglichkeit erhalten, ihre Angebote noch einmal zu ĂŒberarbeiten.
Der Entwurf der Vergabe- und Auswahlkriterien wurde ebenfalls einstimmig angenommen.
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