Dienstag, 28. Juni 2022

Gemeinderatssitzung 17. Juli 2012

Inklusion: „Kinder unserer Gemeinde“

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Hirschberg, 20. Juli 2012. (red/sap) Ab dem kommenden Schuljahr gehen sechs Kinder mit Behinderung auf die Hirschberger Grundschulen. Der Gemeinderat stimmte für die Einrichtung gruppenbezogener Lösungen zur Schulischen Bildung von Menschen mit Behinderung.

Von Sabine Prothmann

Die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung ist Aufgabe aller Schulen. Die Frage der bestmöglichen Realisierung ist mit Blick auf jedes Kind und jeden Jugendlichen immer wieder neu zu klären.

Um solche Klärungsprozesse noch stärker als bisher in einer Verantwortungsgemeinschaft von allgemeinen Schulen und Sonderschulen sowie der Betroffenen selbst zu gestalten, hat ein Expertenrat Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Systems der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen und chronischen Erkrankungen vorgelegt.

Einer der Leitgedanken der Regelungen des baden-württembergischen Kultusministeriums ist es, die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention und unter Berücksichtigung pädagogischer Erkenntnisse und Erfahrungen weiter zu entwickeln.

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot haben.

Das Konzept sieht vor, dass auf Ebene aller Staatlichen Schulämter die bereits bestehenden Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts ausgebaut und verstärkt inklusive Bildungsangebote realisiert werden.

Sechs Kinder mit Behinderung wurden an Hirschberger Schulen angemeldet

Für das Schuljahr 2012/2013 haben sich in der Grundschule Großsachsen vier Kinder und in Leutershausen zwei Kinder mit Behinderung angemeldet, berichtete Bürgermeister Manuel Just.

Die Verpflichtung ist im Schulgesetz zwar erst ab dem Schuljahr 2013/2014 verankert, aber Just sah keinen Grund es für dieses Schuljahr abzulehnen, denn:

Es sind Kinder aus unserer Gemeinde.

Die Kosten für das sonderpädagogische Lehrpersonal übernimmt das Land.

Zusätzlich wird jedem Kind ein Assistent für den pflegerischen Bereich zur Seite gestellt, wie zum Beispiel Um- und Anziehen, der Gang zur Toilette oder auch die Betreuung beim Essen.

Der Kostenträger ist hierfür die Gemeinde Hirschberg, was aber durch Sachkostenbeiträge vom Land wieder ausgeglichen werde.

Für den Transport müsse Hirschberg die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, der Kostenträger sei aber hier der Kreis.

Die Kosten für die baulichen Maßnahmen, wie die Anpassung der Toiletten in Großsachsen, müsse die Gemeinde übernehmen, dies sei aber „überschaubar“.

„Für uns als Gemeinde ist es wichtig, für einen optimalen Start für die Schüler zu sorgen“, sagte der Bürgermeister und ergänzte, „es gibt so viele Fragen, die wir noch nicht belastbar beantworten können:

Im Verfahren müssen wir laufen lernen.

Die Inklusion bezeichnete der Bürgermeister als eine gemeinschaftliche Aufgabe, „die wir als Gesellschaft zu bewältigen haben“.

Gemeinschaftliche Aufgabe

Monika Maul-Vogt (GLH) bezeichnete es als große Herausforderung, „aber es wird sich einspielen und wir werden unsere Erfahrungen sammeln“ und fügte hinzu, es sei eine Möglichkeit der „Teihabe an einem Stück normalen Leben“.

„Alle Kinder werden von dieser Schulform profitieren“, sagte Thomas Thünker (FW). Dies führe zu einer Individualisierung der Unterrichtsform und zur sozialen Erfahrung.

Das Kindswohl müsse im Vordergrund stehen und bei der Entscheidung lägen die Verantwortung bei Eltern und beim Fachpersonal, so dass es für die Kinder Sinn mache, sagte Dr. Horst Metzler (SPD).

Hartmut Kowalinski bezeichnete die verordnete Inklusion als „Schnellschuss und undurchdachte Maßnahme“. Und mahnte an, die Eltern sollten ihre Kinder nicht überfordern. Als positives Beispiel für eine Einrichtung für Kinder mit Behinderung hob Kowalinski die Ladenburger Martinsschule hervor.

Just erinnerte daran, dass Eltern ihr Recht einklagen könnten.

Der Hirschberger Gemeinderat stimmte einstimmig der Einrichtung gruppenbezogener Lösungen zur schulischen Bildung von Menschen mit Behinderung an den Schulen ihrer Trägerschaft grundsätzlich zu.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt, sofern die Sachkostenbeiträge den ganz überwiegenden Teil der zusätzlichen Ausgaben, bezogen auf den zu erwartenden Beschulungszeitraum, decken.

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