Hirschberg, 20. MĂ€rz 2013. (red/aw) Der Gemeinderat hat bereits zum wiederholten Male ĂŒber eine Neufassung der Wasserversorgungssatzung beraten. Dem darauf folgenden Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Nur die GrĂŒne Liste Hirschberg (GLH) hatte EinwĂ€nde. Besonders die Formulierung der zukĂŒnftigen Wasserversorgung durch Dritte machte der GLH „Probleme“. Einen Antrag auf Ănderung lehnte die Mehrheit des Gemeinderats allerdings ab.
Bei der Vorstellung der Neufassung der Satzung erklĂ€rte BĂŒrgermeister Manuel Just, dass man sich an der Mustersatzung des Gemeindetages des Landes Baden-WĂŒrttemberg orientiert habe:
Diese garantieren in der Regel eine relativ hohe Rechtssicherheit.
Die Verwaltung sei daher bemĂŒht sich eng an diesen FormulierungsvorschlĂ€gen anzulehnen. Die Mehrheit der im Gemeinderat anwesendenen Fraktionen stimmten der Satzungsvorlage zu. Die GLH allerdings hatte zwei EinwĂ€nde. Sie störten sich zum einen an dem Paragraph 1b, Absatz 2:
Die Gemeinde kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise druch Dritte vornehmen lassen.
GLH-Fraktionssprecher JĂŒrgen Heinle beantragte die Streichung des Wortes „ganz“. Man wolle keine Privatisierung der Wasserversorgung und befĂŒrchte aber die Wasserversorgung und der daraus entstehende wirtschaftliche Effekt könne ohne Weiteres an Dritte erfolgen, konnte BĂŒrgermeister Just nicht bestĂ€tigen:
Derzeit handelt es sich nur um EinzelfĂ€lle an der Gemarkung Schriesheim und der Gemeinderat muss trotz allem immer einen expliziten Beschluss dafĂŒr fĂ€llen.
Der Antrag der GLH wurde abgelehnt und die ursprĂŒngliche Formulierung belassen.
Ein weiterer abgelehnter Antrag fĂŒr die GLH gab es nach einer ausgiebigen Diskussion um den Paragraphen 8: Verwendung des Wassers. Herr Steinle forderte eine ErgĂ€nzung, in der die Gemeinde Hirschberg eine Vorbildrolle fĂŒr den Umgang mit Wasser einnimmt. In der Neufassung der Satzung solle festgehalten werden, dass man stets anstrebe die QualitĂ€t des Wassers durch entsprechende MaĂnahmen zu kontrollieren sowie versuche diese allzeit zu gewĂ€hrleisten. Auch dieser Antrag wurde vom Gemeinderat abgelehnt.
FĂŒr den Verbraucher relevante Ănderungen der Satzung sind u.a. die Erhöhung des Beitragssatzes von 3,73 Euro auf 3,80 Euro pro Quadratmeter NutzungsflĂ€che. Dieser Betrag wurde bereits auf einer Gemeinderatssitzung im November 2011 bestimmt. Auch die VerbrauchsgebĂŒhr wurde neu festgelegt und betrĂ€gt nun 1,50 Euro pro Kubikmeter.
Die neugefasster Satzung tritt laut Beschlussantrag zum 1. Mai 2013 in Kraft.
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