Rhein-Neckar, 14. April 2014. (red/ms) Der Gemeinderat legt die FormalitĂ€ten zur Wahl fest: Er bestimmt die verschiedenen Wahlbezirke, welche Möglichkeiten es zur Briefwahl gibt und wo Wahlplakate aufgehĂ€ngt werden dĂŒrfen. Die Stimmen werden per Computer ausgezĂ€hlt. Trotzdem wird fĂŒr jede Kommunalwahl ein Gemeindewahlausschuss gebildet – aber was genau ist das eigentlich und worum kĂŒmmert er sich? Braucht man das?
Von Minh Schredle
Im Kommunalwahlgesetz heiĂt es in § 11:
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Leitung der Wahl beinhaltet zum Beispiel, Wahlhelfer zu ermitteln: Wenn sich nicht genug Freiwillige melden, darf die Gemeinde welche bestimmen. Wenn das geschieht, ist das keine Bitte, sondern eine BĂŒrgerpflicht. Eine Ernennung kann nicht abgelehnt werden, auĂer aus gesundheitlichen GrĂŒnden.
In der Regel sind auch einige Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Wahlhelfer. HĂ€ufig werden zunĂ€chst Personen aus dem Rathaus als Helfer bestimmt, bevor man BĂŒrger zu ihrem Ehrenamt zwingt. Trotzdem geschieht Letzteres mit RegelmĂ€Ăigkeit.
Angemessene EntschÀdigung?
Den Wahlhelfern steht eine EntschĂ€digung zu. Diese entschĂ€dige meistens „nur symbolisch“, sagt Karl-Ulrich Templ, stellvertretender Direktor der Landeszentrale fĂŒr politische Bildung in Baden-WĂŒrttemberg. Er sagt:
Die EntschĂ€digungen fallen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich aus. Aber in den wenigsten Gemeinden ist das Geld der Anreiz, mitzuhelfen. Manche zahlen fĂŒr einen ganzen Tag Arbeit nur 21 Euro – immerhin stellen die meisten GetrĂ€nke und Essen zur VerfĂŒgung.
Im Rhein-Neckar-Kreis sieht das mit der EntschĂ€digung etwas besser aus: Kommunen im Umkreis entschĂ€digen mit BetrĂ€gen von rund 50 bis 60 Euro fĂŒr einen Tag als Wahlhelfer.
Der Ausschuss bestimmt bei den Gemeinderatswahlen zudem die Parteien und WĂ€hlerverbĂ€nde, die zur Wahl zugelassen werden. Bei der Europawahl ist dafĂŒr der Bundeswahlleiter zustĂ€ndig.
Ermittlung der Ergebnisse
Um einen Listenvorschlag abzulehnen, braucht es triftige GrĂŒnde, wie etwa formale Fehler. In der Regel werden abgelehnten Parteien ErlĂ€uterungen zugesendet, weswegen sie nach Auffassung des Ausschusses nicht an der Wahl teilnehmen können. HĂ€ufig werden auch „VerbesserungsvorschlĂ€ge“ genannt.
Die wohl wichtigste Aufgabe des Ausschusses ist es, die Wahlergebnisse zu ermitteln. Zwar werden diese im Rhein-Neckar-Kreis gröĂtenteils elektronisch ausgezĂ€hlt. Trotzdem ist es fĂŒr ein amtliches Ergebnis notwendig, das Ergebnis manuell zu ĂŒberprĂŒfen. Per Hand nachgezĂ€hlt, wird allerdings nur in strittigen FĂ€llen.
Am 25. Mai werden sich die GemeindewahlausschĂŒsse nicht nur um die Leitung der Gemeinderatswahlen kĂŒmmern. Sie werden auch die Kreistags- und Europawahlen beaufsichten und die Ergebnisse ermitteln sowie die Wahlen, die in der Kommune am gleichen Tag stattfinden.
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