Dienstag, 21. Juni 2022

Gemeinderat beschließt Fahrzeugkonzept 2013

Feuerwehr verringert Fahrzeugbestand

Feuerwehr Hirschberg im HLZ-5607-120915Hirschberg, 13. Dezember 2013. (red/ld) Die Anzahl der Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr wird in den kommenden Jahren von zehn auf acht verringert. Das beschloss gestern der Gemeinderat mit einer Enthaltung von Dr. Horst Metzler (SPD).

Durch den Einzug in das Hilfeleistungszentrum sei die Überarbeitung des Fahrzeugkonzepts notwendig geworden, heißt es in der Vorlage. Bei der Umstellung der AusrĂŒckeordnung habe man festgestellt, dass nun weniger Fahrzeuge im ersten Abmarsch abrĂŒcken mĂŒssen. Diesen ersten Abmarsch bilden nun das vier Jahre alte Löschgruppenfahrzeug mit 2.000-Liter-Tank (LF 20/20), das 16 Jahre alte Löschgruppenfahrzeug mit 600-Liter-Tank (LF 8/6) sowie der elf Jahre alte Einsatzleitwagen (ELW 1). Die zweite AbrĂŒckeinheit bilden die Ă€lteren Fahrzeuge: Das 28 Jahre alte Löschgruppenfahrzeug (LF 8) und das 33 Jahre alte Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25). [Weiterlesen…]

Gemeinderat entscheidet ĂŒber Vorschlagsliste fĂŒr die GeschĂ€ftsjahre 2014 bis 2018

15 HirschbergerInnen fĂŒr das Schöffenamt vorgeschlagen

Iustitia

Justitia (Maarten van Heemskerck, 1556). Quelle: Wikipedia

Hirschberg, 26. Juni 2013. (red/aw) Die derzeitige Amtszeit der gewĂ€hlten Schöffen endet zum 31. Dezember 2013. In Vorbereitung zur Wahl fĂŒr die GeschĂ€ftsjahre 2014 bis 2018 stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste fĂŒr Schöffen auf. 28 Personen haben sich in der Gemeinde Hirschberg fĂŒr dieses Amt beworben. 15 von ihnen wurden heute vom Gemeinderat bestĂ€tigt und nun an das Landgericht Mannheim weitergeleitet.

In die Vorschlagsliste dĂŒrfen laut dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur Deutsche aufgenommen, die zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Die Liste sollte alle Gruppen der Bevölkerung, nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berĂŒcksichtigen. Insgesamt umfasste die Liste an Bewerbern fĂŒr das Schöffenamt 28 Personen. [Weiterlesen…]

ATU lehnt Bau in zweiter Reihe ab, Bauantrag des Marbacher Hofs sorgt fĂŒr Ärger

Angst vor dem PrÀzedenzfall

Entsteht hier bald ein Bauernhof-Kindergarten? (Foto: Hirschbergblog.de)

Eine Überdachung auf dem Marbacher Hof sorgte im Hirschberger Ausschuss fĂŒr Technik und Umwelt fĂŒr Diskussionen. Die Überdachung erfolgte ohne Genehmigung. (Foto: Hirschbergblog.de)


Hirschberg, 17. Juni 2013. (red) Der Ausschuss fĂŒr Technik und Umwelt hatte ich der vergangenen Woche zwei Entscheidungen zu fĂ€llen. Ein Bauvorhaben in zweiter Reihe, sei allerdings ein zu großer Einschnitt in das Ortsbilds, urteilten die Anwesenden. Ein nĂ€chtrĂ€glich gestellter Bauantrag fĂŒr den Marbacher Hof sorgte ebenfalls fĂŒr erhitzte GemĂŒter. Diesem wurde nur knapp zugestimmt. [Weiterlesen…]

Stoppt Nordrhein-Westfalen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?


Vorerst wird es keinen JMStV geben

Hirschberg, 15. Dezember 2010. (cm) Wie die GrĂŒnen sowie die SPD in Nordrhein-Westfalen heute erklĂ€rt haben, wird der Landtag am 16. Dezember geschlossen gegen den novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stimmen. Der Staatsvertrag ist somit erst einmal vom Tisch.

Von Christian MĂŒhlbauer

Nach der heftigen Kritik am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in den vergangenen Wochen ist dieser nun vorerst gescheitert. Nachdem die CDU in Nordrhein-Westfalen erklĂ€rt hatte, gegen den JMStV zu stimmen, haben sich heute auch die SPD sowie die GrĂŒnen angeschlossen.

Am 01. Januar 2003 ist die erste Version des Staatsvertrags als Gesetz in Kraft getreten. Die nun gescheiterte Novelle sollte den JMStV eigentlich fit fĂŒr das Internetzeitalter machen.

Gelungen ist dies jedoch nicht. Stattdessen erntete das Gesetz scharfe Kritik. Mit Alterskennzeichnung oder Sendezeiten wollte man das Netz „jugendkonform“ gestalten. Dabei ging man davon aus, dass das Internet wie der normale Rundfunk funktioniert. Ein Trugschluss, der dadurch verschĂ€rft wurde, dass der Staatsvertrag selbst undurchsichtig formuliert war.

Einige Blogger hatten bereits angekĂŒndigt, ihre Blogs zum 01. Januar 2011 zu schließen. Zu unsicher sei die Rechtslage.

Ein Beitrag des Juristen Udo Vetter versuchte die Hysterie zu lindern. Zwar sei der JMStV problematisch, doch es werde wohl nicht so schlimm kommen, wie befĂŒrchtet.

Auch wir haben mit Rechtsanwalt Udo Vetter gesprochen und das Thema in einem Artikel behandelt.

Plötzlicher Sinneswandel

Bisher traf der JMStV bei den konservativen Parteien in allen BundeslĂ€ndern auf große Akzeptanz. Umso ĂŒberraschender ist nun der Wandel der CDU in Nordrhein-Westfalen. Diese stellten sich – gemeinsam mit der FDP – ĂŒberraschend gegen den JMStV. Nach kurzem Zögern schlossen sich auch die SPD sowie die GRÜNEN an.

Nach Angaben der Parteien hĂ€tten formale GrĂŒnde sowie eine mangelnde Mehrheit im Landtag zu diesem Entschluss gefĂŒhrt. Aber auch inhaltliche GrĂŒnde hĂ€tten ihren Beitrag dazu geleistet. Wie SPD und GRÜNE erklĂ€rten, sei man nicht bereit „die Kohlen aus dem Feuer zu holen“, indem man doch fĂŒr den JMStV stimme.

Alle Parteien des Landtags Nordrhein-Westfalen (Linke, FDP, GRÜNE, SPD, CDU) werden bei der Abstimmung am 16. Dezember gegen den JMStV stimmen.

Medienkompetenz statt Verbote

Auch wenn der JMStV in dieser novellierten Form gescheitert ist, bedeutet dies keineswegs das Ende. Die Parteien mĂŒssen jetzt vielmehr zurĂŒck ans „Zeichenbrett“ und die Punkte umsetzen, die von Medienexperten und Netzaktivisten bemĂ€ngelt wurden. Statt PrĂŒf- und Alterskennzeichnungspflichten oder dem Streben nach „Sendezeiten“ fĂŒr das Internet, muss man praktische Maßnahmen ergreifen.

Die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern sowie erziehendem Personal mĂŒsse verstĂ€rkt werden. Wie der IT-Fachanwalt und Blogger Thomas Stadler bereits im Februar 2010 anmerkte, mĂŒsse der Jugendmedienschutz insgesamt auf einen PrĂŒfstand.

Dies wird in den kommenden Monaten das Ziel der Parteien sein. Der JMStV ist somit also keinesfalls vom Tisch. Die Novellierung ist lediglich aufgeschoben.

Wieso der JMStV wegen Nordrhein-Westfalen scheitert

Das Grundgesetz ermöglicht es den einzelnen BundeslĂ€ndern eigene Gesetze auf Landesebene zu erlassen. Dies ermöglicht ihnen außerdem eine Zusammenarbeit ĂŒber die jeweiligen LĂ€ndergrenzen hinweg. Diese Kooperationen werden hĂ€ufig in sogenannten StaatsvertrĂ€gen geregelt. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Beispiel hierfĂŒr.

Sobald die Regierung einen solchen Staatsvertrag ausgehandelt hat, mĂŒssen die jeweiligen Landesparlamente zustimmen. Nur wenn alle beteiligten Landesparlamente zustimmen, kann ein Staatsvertrag in Kraft treten. Stimmt auch nur ein beteiligtes Parlament dagegen, scheitert der Vertrag.