Hirschberg, 08. Mai 2013. (red/sap) Am 12. Dezember 2012 hat der Gemeinderat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Im Großen Garten“ beschlossen. Daraufhin lag der Plan vom 27. Dezember bis zum 10. Februar öffentlich aus. Neben achtzehn Behörden, deren Stellungnahmen zur Kenntnis genommen wurden, ging der Gemeinderat vor allem auf Befürchtungen einiger Bürger ein, die Parkplatzsituation in der Nähe des Marktplatzes könne sich weiter verschlechtern. [Weiterlesen…]
„Keinen Kniefall vorm Auto“
Viel Lob für den Entwurf des Ärztehauses

Vorentwurf für den Umbau des alten Feuerwehrhauses in Großsachsen. Quelle: Fa. Gebert & Mack GmbH
Hirschberg, 27. Oktober 2012. (red/sap) Mit dem Bau des Kommunalen Hilfeleistungszentrums Hirschberg und dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr wird das Feuerwehrhaus im Riedweg in Großsachsen frei. Zur Verwendung der frei werdenden Immobilie und zu Gunsten des Haushalts soll das Grundstück verkauft und das Gebäude umgestaltet werden. Es ist dort ein allgemeines Wohngebiet geplant, um eine Folgenutzung zu ermöglichen. Es wird angestrebt, das bestehende Gebäude zu einem „Ärztehaus“ umzunutzen, das im Umfeld von Pflegeheim und betreutem Wohnen eine sinnvolle Nutzung darstellt und im allgemeinen Wohngebiet möglich ist. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Vorentwurf zu.
Bürgermeister Manuel Just berichtete, dass es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handle. Der Bebauungsplan könne im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Zudem werde man nicht und auf eine frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung verzichten, auch wenn dies möglich wäre.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 0,19 Hektar.
Da kein Neubau entstehen wird, ist ein Bebauung im Passivhausstandard nicht möglich. Denn das bestehende Feuerwehrgebäude soll nicht abgerissen, sondern erweitert und aufgelockert werden. Wie der Bürgermeister aber versicherte, werde der Investor und die Ärzteschaft über die Vorgaben von EnEV (Anmerkung d. Red.: Energieeinsparverordnung) hinausgehen. Auf dem Dach ist eine Solaranlage möglich.
Zunächst soll eine Offenlage des Entwurfs von 14 Tagen erfolgen, der Bebauungsplan soll dann über Weihnachten für einen Zeiterraum von vier bis sechs Wochen offen gelegt werden. Ende März, Anfang April, hofft der Bürgermeister, kann der Bebauungsplan beschlossen werden.
Thomas Thünker (FW) lobte den Entwurf als architektonisch äußerst gelungen. Zudem hätten es die Planer geschafft, durch einen Kunstgriff aus einem viergeschossigen Gebäude ein dreigeschossiges zu machen. Ebenso wie seine Ratskollegen Matthias Dallinger (CDU) und Dr, Horst Metzler (SPD), wies er auf die Verkehrs- und Parkproblematik hin, die ein Ärztehaus am Großsachsener Marktplatz mit sich bringen werde.
Metzler bezeichnete den Standort als ideal für ein Ärztehaus.
Als pfiffige und schöne Lösung wertete auch Thomas Herdner (GLH) den Entwurf.
Der Hirschberger Gemeinderat beschloss den Vorentwurf des Bebauungsplans „Im großen Garten-2“ sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig.
Auf Großsachsener Feuerwehrgebäude soll Ärztehaus folgen
Hirschberg, 31. Juli 2012. (red/pro) Der Gemeinderat hat heute einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Im großen Garten“ beschlossen – damit wird
Mit dem Bau des Kommunalen Hilfeleistungszentrums Hirschberg und dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr wird im September 2012 das Feuerwehrhaus im Riedweg in Großsachsen frei.
Zur Verwendung der freiwerdenden Immobilie und zur Sicherung des Haushalts soll das Grundstück verkauft und das Gebäude umgestaltet und umgenutzt werden. Neben der Verwendung des Gebäudes für weitere barrierefreie Wohnungen hat sich die Möglichkeit ergeben, an dieser Stelle ein „Ärztehaus“ zu platzieren.
Das Anwesen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im großen Garten“. Dre Bebauungsplan aus dem Jahr 1973 weist an dieser Stelle ein Sondergebiet „Feuerwehr“ aus. Mit der vorgesehenen Errichtung eines Ärztehauses werden die Grundzüge der Planung berührt.
Die Voraussetzungen für eine Befreiung liegen somit nicht vor. Um die bauplanerische Voraussetzung für das Vorhaben zu schaffen, ist es notwendig, den Bebauungsplan an dieser Stelle zu ändern. Da es sich hier um eine Maßnahjme der Innenentwicklung handelt und auch die weieteren Voraussetzungen vorliegen, kann der Bebauungsplan im sogenannten „beschleunigen Verfahren“ aufgestellt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt erst dann, wenn der Entwurf eines entsprechenenden Bebauungsplans beschlossen und dieser bekannt gemacht ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Im großen Garten“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.
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