Donnerstag, 26. Mai 2022

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt

Fünf Bauvorhaben für Wohnhäuser in Leutershausen

Hirschberg, 17. Januar 2013. (red/tt/sap) Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat allen Anfragen und Anträgen für Bau- und Aufstockungsvorhaben in Leutershausen zugestimmt.

Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienhaus in der Großsachsener Straße

Eine Bauvoranfrage wurde am 13. Dezember 2012 beim Bürgermeisteramt für einen Umbau einer Scheune in der Großsachsener Straße 12 in Leutershausen gestellt. Um diese nach Wunsch der Angehörigen in einem Einfamilienhaus umbauen zu können, müssen mehrere baurechtliche Fragen geklärt werden: Die Zustimmung zur Errichtung des geplanten neuen Gebäudes mit zwei Vollgeschossen wird vom dem ATU empfohlen.

Bauliche Details zu Kniestock und Dachneigung werden differenzierter betrachtet. An das Baurechtsamt ergehen Hinweise zur einzuhaltenden Gesamthöhe, die 11,60 nicht überschreiten solle und zur bestehenden Denkmaleigenschaft des Gebäudes.  Auf dem rund 1.000 Quadratmeter großen Grundstück steht bereits ein Einfamilienhaus mit verschiedenen Nebengebäuden.

Zur Diskussion kam es wegen der Giebelmauer der Scheune, die unter Denkmalschutz steht.  Denn an dieser Stelle befinden sich die Reste des ehemaligen Stadttores von Leutershausen.

Das beratende Mitglied Egon Müller (GLH) schlug vor, im Beschlussvorschlag den Denkmalschutz stärker hervorzuheben. Und auch Thomas Herdner (GLH) forderte: „Die Mauer ist aus Denkmalgründen zu erhalten“.

Dies sei an dieser Stelle nicht zu diskutieren, betonte Bürgermeister Just, es handle sich schließlich nur um eine Bauvoranfrage.

Eva-Marie Pfefferle (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass der Bauherr, die Mauer in den Neubau integrieren werde.

Bei einer Enthaltung (Karlheinz Treiber, GLH) und einer Gegenstimme (Thomas Herdner, GLH) gab der ATU sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage.

Teilaufstockung eines Wohnhauses im Beinweg

Ein Kenntnisgabeverfahren wurde am 20. Dezember 2012 beim Bürgermeisteramt zur Teilaufstockung eines Wohnhauses im Beinweg 1 in Leutershausen angezeigt. Mit zwei Wohneinheiten und einem Kosmetikstudio soll die Garage neben dem Wohnhaus aufgestockt werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die gewünschten Befreiungen vom Baurecht in Bezug auf Bauweise und -gestaltung möglich sind. Der ATU stimmte der Teilaufstockung einstimmig zu

Neubau eines Einfamilienhauses in der Vordergasse

Ein Bauantrag zum Abbruch eines massiven Gartenhauses und eines Schuppens sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe der Vordergasse 5b in Leutershausen wurde am 17. Dezember beim Bürgermeisteramt gestellt. Der Bauvoranfrage war am 02. Oktober 2012 zugestimmt worden. Die Bauweise in zweiter Reihe ist in der näheren Umgebung üblich. Der ATU stimmte auch diesem Bauantrag einstimmig zu.

Einfamilienhaus in der Bahnhofstraße

Ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Bahnhofstraße 10 b in Leutershausen wurde am 21. Dezember 2012 gestellt. Das betreffende Grundstück ist in drei Teilstücke unterteilt. Das Ortsbild wird davon nicht beeinträchtigt, so dass eine Prüfung positiv ausfiel. Der Bauvoranfrage warbereits am 11. Januar 2010 zugestimmt worden. Der ATU erteilte erneut einstimmig das Einvernehmen dazu.

Teilaufstockung eines Zweifamilienhauses im Burgweg

Ein Bauantrag zur Teilaufstockung eines Zweifamilienhauses im Burgweg 18 in Leutershausen wurde am 21. Dezember beim Bürgermeisteramt eingebracht. Eine Obergeschosserweiterung wurde bereits 2004 genehmigt. Bei der jetzt neu geplanten Teilaufstockung fällt die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl mit 7,5 Prozent gegenüber ursprünglich 12 Prozent wesentlich geringer aus. Insgesamt hat das Bauvorhaben nicht mehr den Umfang der Genehmigung von 2004 und beinhaltet auch nicht mehr die damals genehmigte Befreiung von der zulässigen Traufhöhe. Der ATU erteilte auch diesem Bauantrag einstimmig sein Einvernehmen.

ATU Hirschberg: Ausbau von Dachwohnungen in der Mörikestraße nicht zulässig

Zwei Bauanträge und zwei Bauvoranfragen bekommen grünes Licht

Hirschberg, 13. März 2012. (red) Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat heute über vier Bauvorhaben beraten.

Bei dem ersten Bauvorhaben handelte es sich um ein Kenntnisgabeverfahren zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in der Weinheimer Straße in Leutershausen.

Aufgrund des Grundstückszuschnitt und dem von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Grünstreifens im Norden des Grundstücks, ist eine Platzierung der Garage neben dem Wohnhaus unter Einhaltung des Einfahrtsbereiches von fünf Metern zur Straßenbegrenzungslinie nicht möglich. Die Zufahrt erfolgt daher parallel zur Verkehrsfläche über eine auf dem Grundstück liegende Hoffläche von fünf Metern.

Garage in der Weinheimer Straße genehmigt

Da durch die Befreiung auch keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt werden, schlug die Verwaltung vor, das Einvernehmen zu einer Befreiung von dem im Bebauungsplan festgelegten Mindestabstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche zu erteilen.

Der ATU stimmte dem einstimmig zu.

Bei dem zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Bauvoranfrage zum Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Aufzug in der Mörikestraße in Großsachsen.

Mit der Bauvoranfrage sollten folgende Punkte geklärt werden:

Die Errichtung eines Kniestocks von 45 Zentimetern und eines Sockels von nur 15 Zentimetern anstatt eines Sockels von 60 Zentimetern ohne Kniestock, die Überschreitung der Geschossflächenzahl um vier Prozent und die Errichtung von zwei selbständigen Wohnungen im Dachgeschoss.

Dachwohnungen nicht erlaubt

Der Bauherr begründet die Abweichungen vom Bebauungsplan wie folgt:

„Das Wohnhaus soll mit Aufzug und damit behindertenfreundlich errichtet werden. Der Aufzug ist kostenintensiv und nicht wirtschaftlich vertretbar, falls nicht im Dachgeschoss zwei kleine Wohnungen errichtet werden.

Da behindertenfreundliche Wohnungen breitere Flure und Dielen benötigen, ist das Konzept ohne einen geringeren Kniestock und einer Geschossflächenzahl-Überschreitung nicht realisierbar.

Denn auch die Wohnungen der anderen Geschosse werden behindertenfreundlich und damit im Verhältnis zur Zimmerzahl größer als herkömmliche Wohnungen“.

Ohne eine Vermietung zweier Wohnungen im Obergeschoss wäre die Ausstattung mit Aufzug wirtschaftlich nicht tragbar, so der Bauherr in seinem Antrag. Durch die behindertengerechte Gestaltung seien die Wohnungen etwas größere als übliche Wohnungen und deshalb werde die Geschossflächenzahl um 4 Prozent überschritten.

Diesen Teil der Bauvoranfrage lehnte der ATU ab, da selbständige Wohnungen im Dachgeschoss nach Bebauungsplan nicht zulässig sind. Zwar könne hier Wohnraum entstehen, beispielsweise nutzbar über darunter liegenden Wohnungen, aber nicht als eigenständige Einheit.

Präzedenzfall ohne Wirkung

Eine Diskussion gab es um die beantragte Verlagerung des Sockels in den Kniestock im Dach. Gemeinderätin Eva-Marie Pfefferle (SPD) befürchtete einen „Präsedenzfall“. Bürgermeister Manuel Just sag darin kein Problem:

Städtebaulich wird das keine problematischen Folgen haben.

Die Verwaltung schlug vor, den Befreiungsanträgen zuzustimmen, bis auf die sechs Wohnungen. Bürgermeister Just machte daraus ein „Mehrfamilienhaus“ mit entsprechenden Stellplätzen und der Überschreitung von GFZ und des Kniestocks. Der ATU erteilt sein Einvernehmen, Frau Pfefferle enthielt sich.

Bei der nächsten Bauvoranfrage handelte es sich um den Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an gleicher Stelle in der Landstraße 18 in Großsachsen.

Verwaltung unterstützt Abriss und Neubau in der Landstraße 18

Das Wohnhaus auf dem Anwesen in der Landstraße 18 stünde seit einigen Jahren vollständig leeer, berichtete Bürgermeister Manuel Just.

Auch die teilweise landwirtschaftliche Nutzung des Anwesens wurde bereits vor vielen Jahren aufgegeben und die seinerzeit bestehenden Nebengebäude entfernt.

Aufgrund seiner Lage direkt neben den Bahngleisen an der an dieser Stelle verengten Hauptverkehrsstraße sowie seines maroden Zustands, besteht auch keine Hoffnung, dass das Gebäude in dem gegenwärtigen Zustand wieder bewohnt wird.

Eine Grundsanierung wäre zu kostenintensiv, so dass der weitere Verfall die logische Konsequenz für das Gebäude wäre.

An gleicher Stelle soll nun nach dem Abriss ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Die Stockwerkseinteilung, sowie Trauf- und Firsthöhe sollen sich den Nachbargebäuden anpassen. Der hofseitige zweigeschossige Anbau soll ein nach dem Süden orientiertes Pultdach erhalten.

Für diesen Bereich der Landstraße gäbe es keinen Bebauungsplan, so Just, so dass das Vorhaben nach den Kriterien des sogenannten „Einfügens“ zu beurteilen sei.

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Neubau an den Abmessungen der Nachbargebäude in Trauf- und Firsthöhe orientieren wird, sei es unzweifelhaft, dass sich das Gebäude an die umliegende Bebauung anpassen werde.

Auch die vorgesehene Nutzung als Gewerbefläche und Wohnfläche füge sich ein.

Treiber provoziert Belehrung

Gemeinderat Karl-Heinz Treiber (GLH) kritisierte, dass man über eine Querung den Zugang zum OEG-Bahnhof ermöglichen wolle:

Das enttäuscht mich, dass sich hier niemand erinnert.

Bürgermeister Just wies den Einwand zurück und erläuterte, dass dieses Grundstück überhaupt keinen Vorteil in der Sache bringen würde. Herr Treiber erwiderte daraufhin, er habe ja nur erinnern wollen und stimmte dann ebenfalls zu.

Der ATU stimmte der Voranfrage zu, Gemeinderat Thomas Herdner (GLH) enthielt sich ohne Nennung von Gründen.

Als letzter Punkt stand der Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses in der Johann Dörk-Straße in Leutershausen auf der Tagesordnung.

„Problematisches Baugebiet“

Die Bauherren beabsichtigen das Zweifamilienwohnhaus im Erdgeschoss mit einem Anbau von 6,43 Metern auf 4,42 Metern zu erweitern. Mit einer Traufhöhe von 2,95 Metern und einem Pultdach mit geringer Dachneigung beschränkt sich der Anbau ausschließlich auf das Erdgeschoss.

Der derzeitige Vorbau mit Balkon und Eingangsbereich soll komplett entfernt werden. Stattdessen ist beabsichtigt, das Badezimmer zu erweitern und den Hauseingang neu zu gestalten. Im Obergeschoss soll wieder ein Balkon entstehen. Der neu gestaltete Vorbau wird in den Maßen des derzeitigen Bestandes wieder errichtet.

Fraglich ist, ob das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans zur Gestaltung der Bauten entspricht, da Doppelhäuser und Hausgruppen gleichzeitig ausgeführt und einheitlich gestaltet werden müssen. Der beantragte Anbau würde von daher dem Gebot der Einheitlichkeit widersprechen.

Sinn und Zweck dieser Vorschrift könne jedoch nicht sein, dass ein Bauherr sein Wohnhaus nur dann erweitern kann, wenn an die benachbarte Doppelhaushälfte in dem gleichen Maß ebenfalls angebaut wird.

Zudem würde das großzügige Baufenster quasi „einladen“, die Wohnhäuser zu erweitern.

Bei der Betrachtung des Straßenzuges stelle man ferner fest, dass der Bereich vor den Wohngebäuden keineswegs von jeglicher Bebauung freigehalten ist.

Deshalb sei die Hirschberger Verwaltung der Ansicht, dass das Gebot der einheitlichen Gestaltung der Bauten aus dem Jahr 1968 der Gestaltungsfreiheit der Bauherren widerspricht und aus heutiger Sicht nicht mehr haltbar ist. Die Verwaltung schlug deshalb vor, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Baugrenzen, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Verschiedene Gemeinderäte betonten, dass es wünscheswert sei, wenn sich das „problematische“ Gebiet positiv verändert. Bislang sei das Bild sehr uneinheitlich durch Garagen und Gartenhäuser auf den Grundstücken.

Der ATU erteilte sein Einvernehmen.

ATU erteilt Frisörgeschäft im Sterzwinkel eine Absage

Hirschberg, 13. Juli 2011. (red) Neun Bauvorhaben standen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Technik und Umwelt, der am Dienstag in Hirschberg tagte. 15 Hirschberger Bürger waren gekommen, um bei den Entscheidungen dabei zu sein. Eine Anzahl, die sich Bürgermeister Manuel Just auch für die Gemeinderatssitzungen wünschte. [Weiterlesen…]

Hilfeleistungszentrum soll weniger kosten

Guten Tag!

Hirschberg/Heddesheim, 15. September 2010. Am 14. September 2010 tagte der Ausschuss für Technik und Umwelt in Hirschberg. Fünf Bauvoranfragen bzw. Bauanträge standen auf der Tagesordnung, die alle einstimmig beschlossen wurden.

Der erste Tagesordnungspunkt, die Bauvoranfrage zur Errichtung eines 8-Familenhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen in der Birkenstraße, wurde intensiv von den Gemeinderäten diskutiert.

Vor allem inwiefern sich der geplante Neubau harmonisch in die Umgebung mit überwiegend Ein- und Zweifamilien- und Reihenhäuser einfüge.

„Ich sehe hier städtebaulich keine Disharmonie“, so Bürgermeister Manuel Just. Zudem liege das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das geplante Mehrfamilienhaus überschreite zwar mit seiner Traufhöhe von 8,80 Meter die Nachbarbebauung, ist aber mit einer Firsthöhe von 9,60 Meter sogar niedriger als die angrenzenden Reihenhäuser.

„Auch von meiner Seite sehe ich keine Disharmonie“, sagte Dr. Jörg Boulanger (CDU) und betonte positiv die altersgerechte Bauweise. Auch Werner Volk (Freie Wähler), Ulrich Schulz (SPD), Oliver Reisig (FDP) und Egon Müller (GLH) schlossen sich dem an und begrüßten nochmals das barrierefreie und altersgerechte Bauen.

„Hier war der Investor clever“, sagte Just. Er habe die Diskussion in Hirschberg um das Seniorenheim mitbekommen und gesehen, dass hier Bedarf für altersgerechtes Wohnen bestünde.

Bei der schwierigen Parkplatzsituation in der Birkenstraße wurde auch die Planung von 10 Stellplätzen positiv beurteilt.

Ob sich das Mehrfamilienhaus harmonisch in die Umgebung einfüge und ob die Kubatur so in Ordnung sei, war für Karl-Heinz Treiber (GLH) zweifelhaft, dennoch stimmte er der Bauvoranfrage zu.

Auch Fritz Bletzer (Freie Wähler) beurteilte das Gebäude kritisch und gab nur „mit schwerem Herzen“ seine Zustimmung.

Der zweite Tagesordnungspunkt war der Bauantrag der Gemeinde für das Kommunale Hilfeleistungszentrum, in das die Feuerwehr, das DRK und der Bauhof ziehen werden.

Bürgermeister Manuel Just teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass es gelungen sei, Kosten einzusparen. Insgesamt 47 Stellplätze mussten für das Bauvorhaben nachgewiesen werden. 22 Alarmstellplätze für die Feuerwehr werden sich nun auf dem Gelände selbst befinden, weitere 27 Stellplätze – also sogar 2 mehr als erforderlich – kann die Gemeinde auf dem Grundstück des Sportgeländes nutzen.

Als einzigen „Wermutstropfen“ bezeichnete Birgit Knoblauch, dass man die Chance verpasst habe, mit dem Bau des Hilfeleistungszentrums als Passivhaus ein Prestigeobjekt für Hirschberg zu realisieren.

Insgesamt werden gut 6.000 Quadratmeter bebaut – das Grundstück ist rund 11.300 Quadratmeter groß – damit bleibt man unter der zulässigen Grundflächenzahl von 0,6 – eventuell ist hier eine Kosteneinsparung gegeben.

Einstimmig angenommen wurde auch die Bauvoranfrage für ein Reihenendhaus im Burgunderweg. In der Bauvoranfrage sollte eine Befreiung in drei Punkten von der Festsetzung des Bebauungsplanes zugestimmt werden. Zum einen der Überschreitung der Traufhöhe um 1,57 Meter, dem geplanten Dacheinschnitt über die gesamte Hausbreite und der Terrasse außerhalb des Baufensters.

In allen Punkten sei schon im Baugebiet eine Befreiung erteilt worden, so Just. Bletzer kritisierte ein Lichtband im Dach, damit entstehe schon wieder eine neue Bau-Variante. Sowohl Treiber als auch Schulz und Karin Kunz bezeichneten das Bauvorhaben hingegen als gelungen. Durch viel Glas würde die Massivität der Reihenhausbauweise reduziert, betonte Schulz.

Der nächste Tagesordnungspunkt behandelte den nachträglichen Bauantrag des TVG 1890 Großsachen zur Errichtung von 7 Tennisplätzen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung des Seniorenzentrums wurde festgestellt, dass für die Tennisplätze, die 1972/73 eröffnet wurden, keine Baugenehmigung vorliege.

„Damit korrigieren wir somit eine fehlende Formalie“, so Just. Aus Aktennotizen war zu entnehmen, dass die Errichtung der Tennisplätze im Einvernehmen und mit Kenntnisnahmen von der Gemeinde realisiert wurde. „Das hat man wohl einfach vergessen“, sagte Boulanger. Bei diesem Tagesordnungspunkt musste Karin Kunz als Vorsitzendes des TVG 1890 den Ratstisch verlassen.

Beim letzten Tagesordnungspunkt lag das Einvernehmen im Ermessen des Bürgermeisters. Das bestehende EvoBus-Service-Center im „Gewerbepark Hirschberg Süd“ soll durch einen zweistöckigen Anbau erweitert werden. Im Erdgeschoss werden ein Empfangs- und ein offener Bereich geschaffen. Im Obergeschoss entstehen weitere Büroräume. Zudem ist eine überdachte Abstellfläche für Omnibusse geplant. Daraus ergibt sich eine Überschreitung der Grundflächenzahl um 4,84 Prozent. Der Bürgermeister hat für diesen Bauantrag sein Einvernehmen erteilt.

Scheune kann umgenutzt werden

Guten Tag!

Hirschberg, 13. Juli 2010. Der Gemeinderat hat eine Bauvoranfrage zur Umnutzung einer Scheune in Wohnraum bestätigt.

Eine Bauvoranfrage zur Umnutzung einer Scheune in Wohnraum in der Hauptstraße 24 ist vom Gemeinderat einstimmig bestätigt worden.

Die Verwaltungsvorlage informierte, dass eine gewünschte Innenverdichtung städtebaulich zu vertreten sei und sich der Umbau in die „Eigenart der näheren Umgebung einpasse“.

Die GRZ (Grundflächenzahl) liege auf dem Grundstück im Gegensatz zur Umgebung bei 0,68, sonst seien 0,3-0,4 üblich.

Für das Gebäude sei aus Bestandsschutzgründen nur ein Stellplatz auszuweisen – eine Garage sei vorhanden. Die Probleme der Parksituation sollen bei einer Verkehrstagsfahrt in Augenschein genommen werden.

Gemeinderat Oliver Reisig (FDP) kritisierte die angespannte Parksituation, begrüßte aber die angekündigte Verkehrstagefahrt. „Die Ästhetik ist nicht das Optimale, das muss man aber hinnehmen.“

Dr. Jörg Boulanger (CDU) sagte: „Hier kommen wir zu einer sinnvollen Nutzung vorhandener Gebäude.“

Fritz Bletzer (FW): „Ganz so euphorisch wie die CDU sind wir nicht. Wir stimmen zu, aber ohne Euphorie.“ Was Herr Bletzer damit sagen wollte – ließ er offen.

Einen schönen Tag wünscht
Das hirschbergblog