Sonntag, 19. Juni 2022

ATU lehnt Bau in zweiter Reihe ab, Bauantrag des Marbacher Hofs sorgt für Ärger

Angst vor dem Präzedenzfall

Entsteht hier bald ein Bauernhof-Kindergarten? (Foto: Hirschbergblog.de)

Eine Überdachung auf dem Marbacher Hof sorgte im Hirschberger Ausschuss für Technik und Umwelt für Diskussionen. Die Überdachung erfolgte ohne Genehmigung. (Foto: Hirschbergblog.de)


Hirschberg, 17. Juni 2013. (red) Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte ich der vergangenen Woche zwei Entscheidungen zu fällen. Ein Bauvorhaben in zweiter Reihe, sei allerdings ein zu großer Einschnitt in das Ortsbilds, urteilten die Anwesenden. Ein nächträglich gestellter Bauantrag für den Marbacher Hof sorgte ebenfalls für erhitzte Gemüter. Diesem wurde nur knapp zugestimmt. [Weiterlesen…]

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt

Fünf Bauvorhaben für Wohnhäuser in Leutershausen

Hirschberg, 17. Januar 2013. (red/tt/sap) Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat allen Anfragen und Anträgen für Bau- und Aufstockungsvorhaben in Leutershausen zugestimmt.

Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienhaus in der Großsachsener Straße

Eine Bauvoranfrage wurde am 13. Dezember 2012 beim Bürgermeisteramt für einen Umbau einer Scheune in der Großsachsener Straße 12 in Leutershausen gestellt. Um diese nach Wunsch der Angehörigen in einem Einfamilienhaus umbauen zu können, müssen mehrere baurechtliche Fragen geklärt werden: Die Zustimmung zur Errichtung des geplanten neuen Gebäudes mit zwei Vollgeschossen wird vom dem ATU empfohlen.

Bauliche Details zu Kniestock und Dachneigung werden differenzierter betrachtet. An das Baurechtsamt ergehen Hinweise zur einzuhaltenden Gesamthöhe, die 11,60 nicht überschreiten solle und zur bestehenden Denkmaleigenschaft des Gebäudes.  Auf dem rund 1.000 Quadratmeter großen Grundstück steht bereits ein Einfamilienhaus mit verschiedenen Nebengebäuden.

Zur Diskussion kam es wegen der Giebelmauer der Scheune, die unter Denkmalschutz steht.  Denn an dieser Stelle befinden sich die Reste des ehemaligen Stadttores von Leutershausen.

Das beratende Mitglied Egon Müller (GLH) schlug vor, im Beschlussvorschlag den Denkmalschutz stärker hervorzuheben. Und auch Thomas Herdner (GLH) forderte: „Die Mauer ist aus Denkmalgründen zu erhalten“.

Dies sei an dieser Stelle nicht zu diskutieren, betonte Bürgermeister Just, es handle sich schließlich nur um eine Bauvoranfrage.

Eva-Marie Pfefferle (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass der Bauherr, die Mauer in den Neubau integrieren werde.

Bei einer Enthaltung (Karlheinz Treiber, GLH) und einer Gegenstimme (Thomas Herdner, GLH) gab der ATU sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage.

Teilaufstockung eines Wohnhauses im Beinweg

Ein Kenntnisgabeverfahren wurde am 20. Dezember 2012 beim Bürgermeisteramt zur Teilaufstockung eines Wohnhauses im Beinweg 1 in Leutershausen angezeigt. Mit zwei Wohneinheiten und einem Kosmetikstudio soll die Garage neben dem Wohnhaus aufgestockt werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die gewünschten Befreiungen vom Baurecht in Bezug auf Bauweise und -gestaltung möglich sind. Der ATU stimmte der Teilaufstockung einstimmig zu

Neubau eines Einfamilienhauses in der Vordergasse

Ein Bauantrag zum Abbruch eines massiven Gartenhauses und eines Schuppens sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe der Vordergasse 5b in Leutershausen wurde am 17. Dezember beim Bürgermeisteramt gestellt. Der Bauvoranfrage war am 02. Oktober 2012 zugestimmt worden. Die Bauweise in zweiter Reihe ist in der näheren Umgebung üblich. Der ATU stimmte auch diesem Bauantrag einstimmig zu.

Einfamilienhaus in der Bahnhofstraße

Ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Bahnhofstraße 10 b in Leutershausen wurde am 21. Dezember 2012 gestellt. Das betreffende Grundstück ist in drei Teilstücke unterteilt. Das Ortsbild wird davon nicht beeinträchtigt, so dass eine Prüfung positiv ausfiel. Der Bauvoranfrage warbereits am 11. Januar 2010 zugestimmt worden. Der ATU erteilte erneut einstimmig das Einvernehmen dazu.

Teilaufstockung eines Zweifamilienhauses im Burgweg

Ein Bauantrag zur Teilaufstockung eines Zweifamilienhauses im Burgweg 18 in Leutershausen wurde am 21. Dezember beim Bürgermeisteramt eingebracht. Eine Obergeschosserweiterung wurde bereits 2004 genehmigt. Bei der jetzt neu geplanten Teilaufstockung fällt die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl mit 7,5 Prozent gegenüber ursprünglich 12 Prozent wesentlich geringer aus. Insgesamt hat das Bauvorhaben nicht mehr den Umfang der Genehmigung von 2004 und beinhaltet auch nicht mehr die damals genehmigte Befreiung von der zulässigen Traufhöhe. Der ATU erteilte auch diesem Bauantrag einstimmig sein Einvernehmen.

Meldungen aus der ATU-Sitzung

Haas’sche Mühle wird Wohnhaus und bekommt eine Reitanlage

Hirschberg, 15. Februar 2012. (red) Der Ausschuss für Technik und Umwelt diskutierte bei seiner Tagung am 15. Februar 2012 drei geplante Bauvorhaben. Für eine längere Debatte sorgte der geplante Bau einer Reithalle am ehemaligen Hotel „Haas’schen Mühle„.

Von Jörg Theobald

Bei der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) standen drei Bauvorhaben auf der Tagesordnung. Darunter befand sich die Nutzungsänderung des ehemaligen Hotels „Haas’sche Mühle“ zum Wohnhaus sowie der Neubau einer Reithalle auf dem selben Gelände.

Daneben stimmte das Gremium über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss in der Hintergasse 15 und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Wilhelm-Busch-Ring 14 und 16 ab.

Neues Mehrfamilienhaus in der Hintergasse

Für das Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss wurde bereits zum zweiten Mal ein Bauantrag gestellt. Der erste Bauantrag erfolgte bereits zum 22. November 2011. In seiner Sitzung am 06. Dezember 2011 lehnte der Ausschuss für Technik und Umwelt diesen Antrag jedoch ab.

Gegen den Bauantrag sprachen neben der zu geringen Anzahl an Stellplätzen vor allem die Form des Dachs. Zum damaligen Zeitpunkt hatte der Bauherr nur einen Stellplatz je Wohneinheit sowie ein Pultdach geplant. Laut ATU füge sich diese Dachform jedoch nicht in die Gegebenheiten der näheren Umgebung. Desweiteren sei bei der angespannten Parkplatzlage ein Stellplatz je Wohneinheit zu wenig.

Bei dem neuen Bauantrag wurden die genannten Mängel nun behoben. Mit einem Satteldach kommt der Bauherr dem Wunsch der Gemeinde nach einer einheitlichen Dachform nach. Zudem sind jetzt pro Wohneinheit zwei Stellplätze vorgesehen.

Nach Ansicht der Gremiumsmitglieder steht dem Bauvorhaben nun nichts mehr im Weg. Der Bauantrag wurde einstimmig angenommen.

Viele Abweichungen vom Bebauungsplan

Bei dem geplanten Einfamilienhaus mit Garage im Wilhelm-Busch-Ring herrschte Uneinigkeit im Ausschuss. Hintergrund waren eine große Anzahl an geplanten Abweichungen vom Bebauungsplan.

Bürgermeister Manuel Just sagte, dass zwar „viele Befreiungen beantragt“ seien, es sich jedoch immer nur um „geringe Abweichungen“ handele. Zudem seien viele der beantragten Befreiungen bereits bei anderen Bauvorhaben erteilt worden. Bei der geplanten Überschreitung der maximalen Grenzbebauung für den Bau der Garage sei zudem das Einverständnis des Nachbarn schriftlich vorliegend.

Eva-Marie Pfefferle (SPD) sagte, sie habe „die Garage zunächst gestört“, aber bei genauerer Betrachtung der Seitenansicht ergäbe sich ein „harmonisches Bild“. Dadurch könne die SPD dem Antrag vollkommen zustimmen. Thomas Thünker (FW) und Karl Schnell (CDU) stimmten ebenfalls sämtlichen Abweichungen im Namen ihrer jeweiligen Fraktionen zu.

Oliver Reisig (FDP) wieß zwar darauf hin, dass es sich „in Summe um eine gewaltige Anzahl an Überschreitungen“ handele und der Bauherr „die Grenzen ausreize“, stimmte aber dennoch dem Antrag zu.

Karl-Heinz Treiber (GLH) fand den geplanten Bau der Garage im Gegensatz zu Eva-Marie Pfefferle nicht sehr ästhetisch. Zudem äusserte er Bedenken gegenüber den seiner Ansicht nach hohen Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans. Auch wieß er auf potentiell später auftretende Probleme, wie beispielsweise eine Wertminderung der Nachbarimmobilie durch die Garage hin.

Nachbarn ändern sich, auch wenn da jetzt vielleicht das Einverständnis vorliegt. Die Garage und die Terasse werden wir so nicht akzeptieren.

Bürgermeister Just sagte, dass „der Nachbar sich darüber im klaren sein“ müsse, welche Folgen eine „schriftliche Zustimmung zu der Überschreitung der Baugrenze“ haben könne. Darunter könne auch eine mögliche Wertminderung fallen. Die Aufgabe des ATU sei es aber nicht, den Nachbarn des Bauherren vor „möglicherweise irgendwann eintretenden“ Folgen zu schützen. Man habe lediglich an Hand der Gesetzeslage über den Bauantrag zu entscheiden.

Thomas Herdner (GLH) erinnerte daran, dass früher immer darauf hingewiesen wurde, dass es im Bebauungsplan dieser Baugrundstücke keine Ausnahmen geben würde.

Ich kann nur dringen davor warnen, diese Ausnahmeregelungen zu treffen. So entsteht ein Grundsatzurteil, auf das sich dann später jeder beruft.

Mit einem Hinweis auf seine kurze Zeit als Gemeinderat verwies Bürgermeister Just auf die Tatsache, dass es solche Ausnahmen „schon früher“ gegeben habe. Dadurch sei „schon heute eine einklagbare Rechtsgrundlage“ wahrscheinlich.

Werner Volk von den Freien Wählern sagte zudem „es gibt nicht viele Leute, die zwei Baugrundstücke kaufen und dann nur ein Haus darauf bauen“, daher sei es „ohnehin sehr unwahrscheinlich“, dass man mit vielen Nachahmern rechnen müsse.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt Bauvorhaben stimmte dem Antrag bei zwei Gegenstimmen durch die GLH zu.

Zukunft der „Haas’schen Mühle“

Das ehemalige Hotel-Restaurant „Haas’sche Mühle“ in der Talstraße wird mit dem Einvernehmen des ATU zum Wohnhaus umfunktioniert. Neben dem Umbau sind dort auch eine Reithalle sowie Stallungen und eine Pferde-Führanlage geplant. Mit einer Größe von 20 Metern auf 60 Meter und einer Firsthöhe von 8,35 Meter hat es die Reithalle jedoch in sich.

An der geplanten Firsthöhe lasse sich auf Grund behördlicher Bestimmungen nicht viel ändern, so Just. Die „Leitlinie zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ schreibt zentimetergenau vor, welche Höhenmaße beim Neubau von Stallungen und Reithallen einzuhalten sind. Man könne „vielleicht zehn bis fünfzehn Zentimeter herausschlagen“, aber mehr nicht.

Um für internationale Turniere zu trainieren sind zudem gewisse Abmessungen vorgeschrieben. Da der Bauherr dies beabsichtigt, standen auch die Abmessungen des Gebäudes nicht wirklich zur Diskussion.

Just nahm die Absicht, das Wohnhaus um ein Stockwerk zu verringern und den Anbau abzureißen sehr positiv auf:

Das Gebäude fügt sich dann harmonisch in das Landschaftsbild.

Durch eine geplante 35 Meter lange Hecke verschwinde auch die Reithalle zum Teil im Hang. Zusammen mit der geplanten Dachform passe sich das „gut in die Umgebungsbebauung ein“, so Just.

Der Bauherr hat zahlreiche Natur-Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die das Unternehmen „Bioplan“ in einem Gutachten zusammengestellt hat.

Geplant ist die Anlage einer zehn Quadratmeter großen Trockenmauer und eines weiteren Teichs, hinzu kommen mehrere Fledermaus- und Vogelbrutkästen. Daneben sollen fünf Obstbäume und drei neue Eichen gepflanzt und werden. Die bereits gefällten Eichen sollen weiterhin auf dem Gelände verbleiben und dadurch Käfern und Insekten als Unterschlupf dienen.

Just war sichtlich erfreut über die geplanten Maßnahmen, sagte aber ganz deutlich:

Die Ausgleichsmaßnahmen haben wir nicht zu beurteilen. Die Entscheidung fällt ganz klar die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises.

Karin Kunz (CDU) fand, dass sich die neue Halle durch die bereits bestehende Halle des Reit-, Fahr- und Pferdezuchtvereins „harmonisch in die Umgebung einfüge“. Auch war sie über das Gesamtvorhaben erfreut:

Ich finde es toll, was aus dem Gelände gemacht wird.

Werner Volk (FW) konnte sich nicht daran erinnern, „dass es jemals schon so eine umfangreiche Naturschutzplanung gegeben hat“. Ebenso wie Oliver Reisig (FDP) fand auch er das Bauprojekt als „positiv“.

Thomas Herdner (GLH) sagte, die vorliegenden Unterlagen seien „exzellent“. Zudem wies er darauf hin, dass für den notwendigen Natur-Ausgleich immer eine Kennzahl errechnet wird. Diese Kennzahl kann man auch in einen Geldwert umrechnen, daher sei es sehr positiv, dass der Bauherr überhaupt Ausgleichsmaßnahmen angehe:

Der Bauherr hätte auch eine Abschlagszahlung an die Untere Naturschutzbehörde leisten können.

Verschiedenes

Die Gemeinde informierte den Ausschuss für Technik und Umwelt über eine erteilte Zustimmung im Burgweg 32. Es wurde bei der Gemeinde ein Bauantrag für die Drehung eines Daches um 90 Grad und die Anhebung des Firstes um 1,10 Meter gestellt. Dies sei für die geplante Anbringung von Photovoltaikanlagen notwendig. Im Bebauungsplan seien solche Anlagen bereits vorgesehen, daher habe die Gemeinde dem Antrag zugestimmt.

Werner Volk (FW) sprach danach die unübersichtliche Verkehrsführung im Bereich des Bahnübergangs an. Es sei nicht klar, welcher Teil der Fahrbahn als Abbiegespur geplant sei, und welcher zur Weiterfahrt diene. Bürgermeister Just antwortete, dass dort noch eine genaue Fahrbahnmarkierung geplant sei, diese jedoch aus Witterungsgründen noch nicht angebracht wurde.