Dienstag, 21. Juni 2022

Gemeinderat genehmigt Bauvoranfrage

Streitpunkt „Häuslebau“

Hirschberg, 02. August 2014. (red/csk) Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung über eine Bauvoranfrage zu entscheiden. Es ging um ein Einfamilienhaus mit Balkon und Garage – auf einem sehr ungünstig geschnittenem Grundstück. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte „gestritten“, wie es Bürgermeister Manuel Just ausdrückte. Und die Entscheidung weitergegeben an den Gemeinderat. Am Ende einer langen Diskussion attestierte Manuel Just: „Der Gemeinderat tut sich nicht leichter als der ATU.“ Am Ende gibt es aber doch die Möglichkeite für ein „Häusle“. [Weiterlesen…]

Einstimmige Verabschiedung durch den Gemeinderat

Bebauungsplan „Zwischen Birkenstraße und Jahnstraße“ steht

Hirschberg, 02. August 2014. (red/csk) Kurz und knackig ging es zu bei der Abstimmung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zwischen Birkenstraße und Jahnstraße“. Bürgermeister Manuel Just nannte es eines der „unproblematischsten Bebauungsplanverfahren“ der Gemeinde. Die frühzeitige Bürgerbeteiligungg habe ihren Teil dazu beigetragen. Unproblematisch war dann auch die Abstimmung: einstimmige Beschlussfassung im Gemeinderat.

Gemeinderat stimmt Verwaltungsvorlage zu

Bebauungsplan für Gebiet Birkenstraße/Jahnstraße

Hirschberg, 27. März 2014. (red/csk) Vergangenen Juni hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, im Ortsteil Großsachsen einen Bebauungsplan aufzustellen: „Zwischen Birkenstraße und Jahnstraße„. Am 19. November fand eine Informationsveranstaltung im Rathaus statt, um die Öffentlichkeit mit einzubinden. In seiner aktuellen Sitzung beschloss der Gemeinderat den Entwurf des von der Verwaltung vorgelegten Bebauungsplans. Die Verwaltung erntete seitens der Fraktionen Lob für ihr Vorgehen. [Weiterlesen…]

Vorhabenbezogener Bebauungsplan für betreutes Wohnen im "Wohnpark Mozartstraße"

„Es warten schon viele Leute“

Hirschberg, 30. Januar 2014. (red/csk) In Leutershausen soll der „Wohnpark Mozartstraße“ entstehen – eine Anlage für betreutes Wohnen.

Bereits am 26. November 2013 hatte der Gemeinderat den Verkauf von drei Grundstücken zu diesem Zweck beschlossen. Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Dienstag stand die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für dieses Gebiet. [Weiterlesen…]

Infoveranstaltung zum Bebauungsplan am 19. November

„Zwischen Birkenstraße und Jahnstraße“

Hirschberg, 31. Oktober 2013. (red/pm) Die Stadtverwaltung Hirschberg lädt am 19. November alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan „Zwischen Birkenstraße und Jahnstraße“ ein. [Weiterlesen…]

Gemeinde hat keine Bedenken

13 Reihenhäuser in der Wormser Straße

Hirschberg, 24. Juli 2013. (red) Bürgermeister Manuel Just informierte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung unter „Bekanntgaben“, dass sich ein Bauherr entschlossen habe, in der Wormser Straße 13 Reiheinhäuser zu errichten. [Weiterlesen…]

Zustimmung u. a. zum Neubau Im Großen Garten

ATU entscheidet über Bauanträge

Hirschberg, 12. Juli 2013. (red/aw) Der Ausschuss für Technik und Umwelt entschied in dieser Woche gleich über drei Bauvorhaben in Hirschberg. Die Nutzungsänderung eines Speichers lehnten sie ab, einem Neubau im Großen Garten sowie Dachbauvorhaben in der Oberen Bergstraßen stimmten sie zu. [Weiterlesen…]

Gemeinderat beschließt Maßnahmen aufgrund städtebaulicher Entwicklung

Bebauungsplan und Veränderungssperre zwischen Birken- und Jahnstraße

Hirschberg, 26. Juni 2013. (red/aw) Aufgrund aktueller städtebaulicher Entwicklungen hält es die Verwaltung der Gemeinde Hirschberg für angebracht, das Gebiet zwischen Birkenstraße, Jahnstraße und Hohensachsener Straße mit einem Bebauungsplan zu versehen. Bereits 1989 und 1995 war dieses Vorhaben Thema im Gemeinderat, konnte aber nicht abschließend durchgesetzt werden. Um städtebaulichen Fehlentwicklungen vorzubeugen, soll dieser nun erneut aufgestellt werden. [Weiterlesen…]

ATU lehnt Bau in zweiter Reihe ab, Bauantrag des Marbacher Hofs sorgt für Ärger

Angst vor dem Präzedenzfall

Entsteht hier bald ein Bauernhof-Kindergarten? (Foto: Hirschbergblog.de)

Eine Überdachung auf dem Marbacher Hof sorgte im Hirschberger Ausschuss für Technik und Umwelt für Diskussionen. Die Überdachung erfolgte ohne Genehmigung. (Foto: Hirschbergblog.de)


Hirschberg, 17. Juni 2013. (red) Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte ich der vergangenen Woche zwei Entscheidungen zu fällen. Ein Bauvorhaben in zweiter Reihe, sei allerdings ein zu großer Einschnitt in das Ortsbilds, urteilten die Anwesenden. Ein nächträglich gestellter Bauantrag für den Marbacher Hof sorgte ebenfalls für erhitzte Gemüter. Diesem wurde nur knapp zugestimmt. [Weiterlesen…]

Gemeinderat stimmt für eine intelligente Parkraumbewirtschaftung "Im Großen Garten"

„Keinen Kniefall vorm Auto“

Hirschberg, 08. Mai 2013. (red/sap) Am 12. Dezember 2012 hat der Gemeinderat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Im Großen Garten“ beschlossen. Daraufhin lag der Plan vom 27. Dezember bis zum 10. Februar öffentlich aus. Neben achtzehn Behörden, deren Stellungnahmen zur Kenntnis genommen wurden, ging der Gemeinderat vor allem auf Befürchtungen einiger Bürger ein, die Parkplatzsituation  in der Nähe des Marktplatzes könne sich weiter verschlechtern. [Weiterlesen…]

Änderungen in Flächennutzungsplan sind notwendig

ATU hat keine Einwände gegen Bebauungspläne von Mannheim und Heidelberg

Hirschberg, 13. März 2013. (red/ms/aw) Bis 2015 sollen alle US-Militärstandorte in Mannheim aufglöst werden. Jetzt hat die Stadt Mannheim einen Flächennutzungsplan für die etwa dreizehn Hektar große Fläche der „Turley Barracks“ aufgestellt und die Gemeinde Hirschberg als Träger öffentlicher Belange gebeten, eventuelle Einwände vorzubringen. Auch die Stadt Heidelberg bot um Stellungnahme bezüglich der Zusammenlegung von DLRG und der Freiwilligen Feuerwehr. Der Ausschuss für Technik und Umwelt brachte in beiden Fällen keine Einwände gegen die Bebauungspläne der Städte und der damit einhergehenden Änderungen des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim hervor. [Weiterlesen…]

„Ein Sieg für die Demokratie“ vs. Trumpf der Angst

Die Kuppe des Wachenbergs sollte durch weiteren Gesteinsabbau abgetragen werden. „Nicht mit uns“, dachten sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Birkenau und Weinheim und gründeten die Bürgerinitiative „Rettet den Wachenberg“.

 

Weinheim/Hirschberg/Schriesheim, 11. Februar 2013. (red/aw) Elisabeth Kramer, Gisela Schmitt, Gunda Krichbaum und Willy Welti sind erleichtert. Ihr ehrenamtliches Engagement zur Rettung des Wachenbergs hat sich ausgezahlt. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg vom 29. Januar 2013 haben sie einen Meilenstein zur „Rettung des Wachenbergs“ erreicht. Es war ein langer Weg bis zu diesem Punkt, doch am Ziel sind sie noch nicht.

Von Alexandra Weichbrodt

Das Urteil ist glasklar und grandios,

findet Elisabeth Kramer, Weinheimer Stadträtin und ehrenamtlich Engagierte der Bürgerintitaitve „Rettet den Wachneberg“. Das VGH urteilte:

Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt Weinheim über das Gebiet des Steinbruchs sind zulässig.

Alles dokumentiert: Bereits Anfang der 90er wurden Unterschriften zum Erhalt des Wachenbergs gesammelt.

Ein Präzedenzfall, denn hier werden Bauleitpläne zum Schutz vor Veränderungen aufgestellt und genehmigt. Die Stadt Weinheim darf die Landschaft ihrer Bergstraßen-Silhoutte mit einem Bebauungsplan schützen.

Bereits seit den 80er Jahren stehen Auseinandersetzungen mit den Pophyrwerken im Raum. Elisabeth Kramer berichtet und dokumentiert seit über drei Jahrzehnten die Arbeitsweise im Steinbruch am Wachenberg. Anfang der 90-er Jahre wurden schon einmal Unterschriften gegen einen erweiterten Abbau des bekannten Wahrzeichens Weinheims gesammelt. Nach Ansicht der Bügerinitiative wurden die industriellen Bedürfnisse lange Zeit mehr berücksichtigt als die Anliegen der Bevölkerung.

Anstoß der Initiative kam aus Birkenau

Willy Welti hält das Urteil für:

Einen Sieg für die Demokratie.

Das Urteil zeige, dass auch Bürger zu ihrem Recht kommen können. Willy Welti war es damals, vor über acht Jahren, der das Thema auf die Agenda brachte.

Er ist Mitglied im Ortsverein des BUND (Bund für Umewelt und Naturschutz in Deutschland) in Birkenau, und hörte damals von den Vorhaben der Porphyrwerke. Nach einem Hangrutsch im Jahr 2003 hatten die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim einen Antrag auf „Hangsicherung“ gestellt, der eine Abbaufläche von insgesamt 7,2 Hektar innerhalb von 30 Jahren vorsah. Ein Vorhaben, welches Willy Welti nicht ohne weiteres durchgehen lassen wollte. Er wand sich mit über 20 offenen Fragen an die Birkenauer Gemeindevertretung und stieß auf offene Ohren.

Im Rahmen der Agenda21, einem Arbeitskreis für Landwirtschaft, Kulturlandschaft und Naturschutz, fand eine erste öffentliche Anhörung statt. Das Interesse der Bevölkerung war groß. Auch Weinheimer Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit sich zu informieren. Elisabeth Kramer erinnert sich:

Birkenau hatte es damals einfacher, denn sie waren nicht an der Planung beteiligt oder in der Verantwortung. Dort sagte man einfach: Unsere Landschaft soll erhalten werden.

Weinheim hingegen war in einem gewissen Zwiespalt. Die Stadt wollte den Unternehmern zunächst natürlich auch das Recht auf Ressourcenabbau gewähren. Grundstückseigentümer war die Stadt ohnehin nicht, das ist die Gemeinde Hirschberg. Diese verpachtet das Gelände an die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim.

Deckmantel „Hangsicherung“ – Trumpf der Angst

Nach der Großrutschung im Jahr 2003 spielten die Porphyrwerke dann den Trumpf der Angst aus. Aus Sicht der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim sei der Ausbau nötig, um Sicherheitsmaßnahmen gegen Felseinstürze vorzunehmen. Gisela Schmitt erkennt darin Kalkül: „Diese Großrutschung kam den Porphyrwerken sehr gelegen. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Abbaugenehmigung von 1983 nämlich eigentlich ausgelaufen. Durch die Rutschung aber hatten sie die nötigen Argumente für eine weitere Sicherung und Abbautätigkeit.“

Das ist ein bekanntes Druckmittel von Pophyrwerken,

weiß auch Willy Welti. So wolle man der Bevölkerung weiß machen, dass der ganze Berg runterkommen könne und kein Weg an der Hangsicherung vorbei führe. Die ersten Zweifel daran kamen aber schnell als man sah, dass die Mitarbeiter nach wie vor – in dem ja eigentlich so Einsturz gefährdetem – Steinbruch arbeiteten.

Die haben sogar noch gesprengt. So gefährlich konnte es also nicht sein,

erinnert sich Gunda Krichbaum, die in unmittelbarer Nähe zum Steinbruch in Höhe der Fuchs’che Mühle wohnt. Aussagen und Handlungsweise der Steinbruch-Betreiber waren also äußerst widersprüchlich.

„Landratsamt ist seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.“

Widersprüche gab es auch zwischen den in der Abbaugenehmigung von 1983 erteilten Auflagen und den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen. Lange Zeit war der genaue Inhalt der Abbaugehnehmigung der Bürgerinitiative nicht bekannt. Erst nach dem Fund der Original-Genehmigung aus dem Jahr 1983, hatte die Initiative etwas in der Hand, mit der sie die Handlungen der Porphyrwerke beim Landratsamt abmahnen konnte. Dort zeigten sich die Zuständigen allerdings nur wenig kooperativ.

Die Aufsichtsbehörde, das Landratsamt, hat es unseres Erachtens nach versäumt genügend Aufsicht zu betreiben. Da gab es starke Auseinandersetzungen zwischen uns und dem Landratsamt,

kritisiert Elisabeth Kramer. „Dort arbeiten ja auch keine Spezialisten für Gesteinsabbau“, ergänzt Willy Welti. Bereitgestellte Informationen von Seiten der Bürgerinitiative wurden allerdings auch nicht wirklich in die Thematik einbezogen. Viele Auflagen seien nachweisbar nicht eingehalten worden. Der Hinweis darauf wurde von Seiten des Landratsamt aber nur wenig beachtet oder bagatellisiert:

Die Reaktionen vom Landratsamt waren schon arrogant. Immer, wenn wir auf die Differenzen zwischen der Genehmigung und den wirklichen Tätigkeiten hingewiesen haben, wurden wir abgewatscht. Das sei doch alles nicht so schlimm.

Das ganze ging dann soweit, bis man eine offizielle Beschwerde über das Landratsamt eingereicht habe, so Kramer.

Wendepunkt im Mai 2007

Von Anfang an mit dabei: Elisabeth Kramer und Willy Welti.

Nach dem Großrutsch 2003, dem Antrag zur Hangsicherung 2005 und der anschließend gegründeten Bürgerintitiative dauerte es noch einmal gute zwei Jahre, bevor ein beschlussfähiger Antrag vor dem Gemeinderat der Stadt Weinheim vorgebracht werden sollte. Die erste Fassung des Antrags mit einer Abbaufläche von 7,2 Hektar, war bereits vom Landratsamt abgelehnt worden, nachdem die Bürgerinitiative rund 2.400 Einwendungen bei der Stadtverwaltung vorbrachte und diese sich daraufhin gegen den Ausbau aussprach. Ein darauffolgender Antrag, mit einer Abbaufläche von 4,8 Hektar, sollte 2007 den Erhalt der Kammkuppe garantieren.

Die Bürgerinitiative traute der Sache nicht und prüfte den Antrag genauer. „Vorsätzliche Täuschung“, habe man da festgestellt, denn die Kammkuppe wäre bei einer solchem Flächenabbau auf keinen Fall zu halten gewesen. Auch diesem Antrag wollte die Bürgerinititative also so nicht durchgehen lassen.

„Geniale Arbeit vom Amt für Stadtentwicklung“

Sie begannen die breite Öffentlichkeit zu informieren, traten an Gemeinderäte, Parteien und Abgeordnete heran. Sie aktivierten noch einmal die Bevölkerung, sammelten Unterschriften und Einwendungen. Über 3.000 Dokumente konnten im Frühsommer 2007 an die Stadtverwaltung übergeben werden. Doch die Beschlusskraft hatte der Gemeinderat. Elisabeth Kramer erinnert sich:

Die Gemeinderatsstitzung im Mai 2007 war wohl die spannendenste in meiner Geschichte als Stadträtin. Der Beschlussvorschlag las sich zunächst sehr „Pro“ Porphyrwerke. Doch am Sitzungsabend präsentierte die Stadtverwaltung kurzfristig einen neuen Beschlussantrag. Einen, der unserem Anliegen vollkommen nachkam.

Das, in letzter Minute, ausgearbeitete Konzept der Stadtverwaltung sei „genial“ gewesen. Die Mitarbeiter vom Amt für Stadtentwicklung konnten anhand eines Bebauungsplans einen Ausbau der Abbautätigkeiten verhindern. Der Beschlussantrag fiel zu Gunsten der Bürgerinitiative aus und verhinderte die Zustimmung des gestellten Antrags der Porpyhrwerke.

Sven-Patrick Marx hat hervorragend reagiert. Mit Hilfe des Bebauungsplans konnte die Stadt festlegen, wo abgebaut werden darf und wo nicht.

Ab diesem Zeitpunkt „gemeinsam aktiv“

Bis dahin war es ein langer Prozess, immer wieder musste sich die Bürgerinitiative Gehör verschaffen und ein Bewusstsein für ihr Anliegen schaffen. Nur mit kontinuierlicher Bearbeitung habe man das erreicht. Da steckte viel Arbeit drin, es wurden viele Klinken geputzt. Manch einer dachte sich bestimmt:

Da kommen wieder die nervigen Weiber von der Bürgerinititative,

beschreibt Gunda Krichbaum das langjährige Engagement.

Aber es sollte sich am Ende auszahlen. Nach der Ablehung des Antrags im Gemeinderat wusste die Bürgerinititative nun auch die Stadtverwaltung auf ihrer Seite. Die anschließende Zusammenarbeit mit der Stadt und ihrem Ämtern sei „hervorragend“ und „toll“ gewesen, so Krichbaum. Auch der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner habe sich nach seinem Amtsantritt stets sehr für die Anliegen der Initiative eingesetzt.

Doch so ausgefuchst die Idee, mit einem Bebauungsplan den weiteren Abbau zu verhindern, auch war, die Porpyhrwerke wollten sich nicht so einfach geschlagen geben. Denn ein gewisses Risiko ging man mit dem Bebauungsplan, der eigentlich ein Verhinderungsplan war, schon ein. Denn ein solcher Verhinderungsplan ist laut dem Bundesemissionsschutzgesetz nicht zulässig. Eine Tatsache, die Willy Welti nicht verstehen kann:

Das Bundesemissionsschutzgesetz ist sehr industriefreundlich. Doch so machen wir unsere Natur kaputt.

Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim reichen gemeinsam mit der Gemeinde Hirschberg Klage gegen den Bebauungsplan der Stadt Weinheim ein. Es kommt zum Showdown vor Gericht. Der wohl nervenaufreibenste Höhepunkt in acht Jahren Engagement für die Bürgerinitiative.

Beim Prozess haben wir richtig gebibbert. Wir wussten bis zuletzt nicht wie es ausgeht,

schildert Gunda Krichbaum ihre Empfindungen. Das sei „richtig spannend“ gewesen. Man habe schon „gezittert“, wie das Gericht den Bebauungsplan der Stadt nun bewertet. Hätten sie ihn als Verhinderungsplan anerkannt, wären die Bemühungen der Bürgerinitiative sowie der Stadtverwaltung umsonst gewesen. Waren sie aber nicht. Das Gericht wies die Klage ab.

Das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen ist zulässig.

Der Plan der Stadt, das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen, sei

zulässig, wirksam und verwirklichbar,

urteilte der 3. Senat des VGH in Mannheim. Das Amt für Stadtentwicklung hat zudem über ein Fachgutachten nachweisen können, dass die Erhaltung des Landschaftsbildes einer Sicherung des Steinbruchhanges nicht entgegen stehe. Die Planung sei daher den Anforderungen für eine fehlerfreie Abwägung der öffentlichen und privaten Belangen gerecht geworden. Ohne jedoch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens unangemessen zu kürzen.

Neben der Bürgerinitiative zeigt sich auch die Stadtverwaltung erleichtert über das Urteil. Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner begrüßte die Entscheidung:

Heute ist ein guter Tag für Weinheim, denn unsere bekannte Berglinie mit den beiden Wahrzeichen, unseren Burgen, kann erhalten werden.

Momentan ist das Urteil des VGH nur bedingt rechtskräftigt. Denn gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen vier Wochen nach Zustellung des Urteils Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Diese würde jedoch nur erfolgreich sein, wenn beispielsweise Verfahrensfehler festgestellt werden oder unrichtige richterliche Entscheidungen nachgewiesen werden können. Erfolgt keine Beschwerde von den Porphyrwerken Weinheim-Schriesheim sowie der Gemeinde Hirschberg ist das Urteil nach Ablauf der vier Wochen engültig rechtskräftig und in Stein gemeißelt.

Werden auch in Zukunft ein wachsames Auge auf die Arbeiten am Steinbruch haben: Gisela Schmitt, Willy Welti, Gunda Krichbaum und Elisabeth Kramer. (v.l.n.r.)

 

Die Arbeit der Bürgerinitiative ist noch längst nicht zu Ende.

Das Urteil bedeutet nicht, dass der Abbau eingestellt wird, sondern lediglich, dass keine Veränderungen an der Kuppe vorgenommen werden dürfen. Weiter wird das Unternehmen über Jahre hinweg Renaturierungsmaßnahmen betreiben müssen. Dass diese auch tatsächlich durchgeführt werden, bleibt weiterhin zu beobachten. Denn die Bürgerinitiative kennt die Arbeitsweise des Porpyhrwerks Weinheim-Schriesheim nach jahrelanger Beobachtung nur allzu gut.

Hier müssen wir weiter wachsam sein und die Einhaltung der Auflagen kontrollieren,

formuliert Gisela Schmitt die weitere Vorgehensweise der Bürgerinitiative. Auch das bereits im Gründungsprotokoll vom 21. Februar 2005 formulierte Ziel, eine „Stillegung des Steinbruchs“ zu erreichen, sei nach wie vor aktuell. Steinbrüche würden überall in Deutschland stillgelegt, warum nicht auch in Weinheim?

Wir feiern das Urteil, weil es eine ganz wichtige Station auf dem Weg zu unserem Ziel ist. Aber unsere Arbeit ist noch nicht beendet,

verspricht Elisabeth Kramer. Denn so lange der Wachenberg durch Gesteinsabbau gefährdet ist, machen sie weiter. Zum Schutz der Natur, der Anwohner und des Landschaftsbildes.

Bauanträge vom Ausschuss für Technik und Umwelt genehmigt

Grünes Licht für drei Bauvorhaben

Hirschberg, 08. Februar 2013. (red/zef) Am Dienstag, den 05. Februar 2013, genehmigte der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) Hirschberg den Ausbau von zwei Zweifamilienhäusern und einem weiteren Wohngebäude.

Das Zweifamilienhaus in der Birkenstraße 20 in Großsachsen mit Walmdach wird nun doch nicht mit einem Mansard-Walmdach von 7,70 Meter auf 9,70 Meter aufgestockt, sondern mit einem Flachdach mit einer maximalen Höhe von 9,05 Meter. Da für die Birkenstraße 20 kein Bebauungsplan vorliegt, musste hierbei neben gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen nur gewährleistet werden, dass das Gebiet erschlossen und das Erscheinungsbild des Ortes gewahrt wird. Dies ist nach eingehender Prüfung gegeben. Bei einem Mansard-Walmdach wäre ein neues drittes Vollgeschoss entstanden, dies ist jedoch nun nicht der Fall. Daher entsteht auch kein Präzedenzfall für künftige Neuerrichtungen. Der Beschluss wurde vom ATU mehrheitlich bewilligt.

In der Kurpfalzstraße 26a in Leutershausen soll ein neues Zweifamilienhaus errichtet werden. Dieses weicht jedoch in einigen Punkten vom Bebauungsplan ab: Das Treppenhaus überschreitet das Baufenster im Osten, das Wohngebäude, die Terrasse und der Balkon gehen über die westliche Baugrenze hinaus. Abweichend vom Bebauungsplan wurde der Gebäudeabstand von 3 Meter auf 2 Meter verringert. Ebenfalls war ein Flachdach nur für Gebäude mit einem Vollgeschoss vorgesehen, das künftige Gebäude soll aus zwei Geschossen bestehen. Da der Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 stammt und nicht den heutigen Erfordernissen entspricht, erfüllen einige Gebäude ihn ohnehin nicht. Der ATU hat dem Antrag daher einstimmig zugestimmt.

Der ATU bewilligte ebenfalls, dass ein Gebäude in der Kurpfalzstraße mit einem Wintergarten aufgestockt und ein Carport errichtet werden kann. Die zuständige Geschossflächenzahl wird jedoch um 10,53 Prozent überschritten. Üblich waren angesichts des alten Bebauungsplans 10 Prozent. Somit soll diese Überschreitung künftig als Höchstwert dienen. Die östliche Baugrenze wird künftig um 1,50 Meter durch das Vordach des Hauses überschritten. Dies ist in der Kurpfalzstraße ohnehin öfter der Fall und daher unproblematisch. Obwohl der Carport nicht wie vorgesehen 5 Meter von der Straße entfernt, stimmte der Ausschuss trotzdem einstimmig zu, weil der Mindestabstand von 3 bis 4 Metern eingehalten wird.

In der Breitgasse/Drittelsgasse wird gebaut

Heftige Diskussion und wenig Neues

Hinter dieser Mauer wird demnächst gebaut. Foto: Hirschbergblog.

Hirschberg, 27. September 2012. (red/sap) Lange wurde darüber diskutiert, jetzt wurde es entschieden: In der Breitgasse/Drittelsgasse wird gebaut. Die Stellungsnahmen der Gemeinderatsfraktionen waren teils kontrovers und, wie Bürgermeister Just betonte, hoch „emotional“.

Von Sabine Prothmann

Vorsorglich hatte die Hirschberger Verwaltung den Besucherbereich bis ins Foyer des Ratssaal bestuhlt. Man hatte wohl mit viel Andrang, vor allem von der „Gegnerseite“ gerechnet.

Doch viele Stühle blieben leer und nur gut zehn Hirschberger Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um bei der Entscheidung um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Breitgasse/Drittelsgasse“ dabei zu sein.

Die „Historie“

Bürgermeister Manuel Just ging eingangs der Sitzung ausführlich auf die Historie des „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ ein. In der Breitgasse/Drittelsgasse sollen vier Häuser mit 14 Wohneinheiten entstehen, dafür wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgelegt. Erstmals wurde dieser in nichtöffentlicher Sitzung am 29. Februar 2011 beraten.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2012 lag der erste Entwurf vor und wurde – vor allem auch im Hinblick auf die gewünschte Innenverdichtung – einstimmig beschlossen.

„Wir sind uns wohl einig, es geht hier um das ‚Wie‘ und nicht um das ‚Ob'“, erklärte Just.

Zwischen März und April diesen Jahres hatte eine Offenlage des Bauvorhabens stattgefunden. Die Einwände der Bevölkerung und der GLH konzentrierten sich zum einen auf die Höhe der Bebauung (bis zu 12,81 Meter), die Massivität und die damit verbundene Versieglung (60 Prozent). Zudem wurde kritisiert, dass das Ortsbild negativ beeinflusst würde, da die Bebauung von der Breitgasse abrücke. Ein weiterer Kritikpunkt war die Beeinträchtigung der innerörtlichen Belüftungsschleuse.

Am 18. Juni 2012 gab es eine Begehung

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Einwendungen hat der Bauträger (TreuGrund Bauträgergesellschaft Heddesheim) die Höhe des zurückversetzten Mehrfamilienhauses auf das Niveau der Bebauung in der Brunnengasse angepasst. Außerdem ließ er zur Beurteilung der klimatologischen Auswirkungen des Vorhabens auf den Ortsteil Großsachsen ein Klimagutachten erstellen.

Der Gemeinderat beschloss eine erneute Offenlage vom 02. bis zum 16. Juli 2012.

Das Ergebnis war, so Just, „noch mehr Kritik“.

60 Prozent Versiegelung seien viel, aber „die Baunutzungsverordnung lässt dies zu“, sagte der Bürgermeister. Die Bebauung selbst nehme dabei 35 Prozent ein, weitere 25 Prozent enstünden durch Gehwege, Parkplätze und Nebengebäude. Im Mittel käme man auf rund 60 Prozent:

Der Versieglungsgrad im alten Ortskern ist teilweise deutlich höher.

Die Firsthöhe des mittleren Gebäudes wurde auf die Höhe der Bebauung in der Brunnengasse angepasst, man habe jetzt noch eine Überschreitung von zwei Zentimetern.

Das Klimagutachten habe gezeigt, die Bebauung bringe eine mäßige Veränderung der Belüftungsschleuse mit sich. Und durch die Bebauung von Nachbargrundstücken (die nicht vom Gemeinderat entschieden werden müssen), kann „der Grüngürtel Morgen schon zunichte gemacht werden“, betonte der Bürgermeister.

Eins stehe außer Frage:

Das Ortsbild wird sich verändern.

Durch den Erhalt von Mauer und Toreinfahrt habe man aber wieder eine Hofsituation geschaffen und gleichzeitig auch, durch das Abrücken von der Breitgasse, auch eine bessere Wohnqualität.

Fragen und Antworten

„Warum haben wir nicht über die Alternativplanung der Grünen Liste beraten?“, fragte der Bürgermeister:

Wir haben über das zu entscheiden, was vorliegt.

Nebenbei bemerkte Just, dass in der Alternativplanung nur 11 Stellplätze im Gegensatz zu 20, ausgewiesen waren.

„Warum haben wir nicht an einen anderen Investor verkauft?“, fragte er weiter. „Wir haben uns mit dem auseinanderzusetzen, der erscheint.“

„Warum wurden die Anwohner und Anrainer nicht persönlich eingeladen?“ Alle Bürger wurden zur Gemeinderatssitzung eingeladen, erklärte der Bürgermeister und sagte:

Ich als Bürgermeister komme zu dem Ergebnis, dass man alle Einwände ausräumen konnte.

Dass die geplante Bebauung nicht „ortstypisch“ genug sei, ließ Just als einzigen Kritipunkt gelten.

Was die Fraktionen sagten

Gemeinderat Fritz Bletzer (FW) lobte das Erscheinungsbild der geplanten Bebauung, die im Gemeinderat via 3D-Animation gezeigt wurde.  „Da ist nicht das entstanden, was man befürchtet hat“.

Dr. Jörg Boulanger (CDU) verwahrte sich gegen den Vorwurf eines Verfahrensfehlers, das Projekt wäre „eingehend in und mit der Öffentlichkeit diskutiert worden“. Der Gutachter habe die Befürchtungen hinsichtlich der Klimaauswirkungen widerlegt, so Boulanger. Es gäbe baulich keinen historischen Keller, nur einen Betonkeller und die Scheune sei auch nur gut 80 Jahre alt. Damit kritisierte Boulanger heftig die Einwände, eine historische Anlage werde zerstört. Dieses Argument sei eine Täuschung.

Zudem handle es sich um ein Privatgrundstück und nicht um eine Gebäude der Gemeinde zur Verschönerung des Ortes. Das Ortsbild bleibe durch Mauer und Hofeinfahrt erhalten:

Es ist gelungen Altes und Neues in Einklang zu bringen.

Ganz anders sah das die GLH. „Das Klimagutachten hat mich nicht besänftigt“, erklärte Karl Heinz Treiber (GLH). „Wir“, so Treiber, „fordern ein Gesamtklimagutachten.“ Und die Visualisierung habe ihn auch überzeugt und zwar davon, dass die Bebauung zu dicht sei:

Die Gebäude sind zu hoch und zu massiv.

Es seien 60 Prozent versiegelt und nicht „nur“ 35 Prozent überbaut. Denn schließlich sei es dem Regenwasser egal, ob es auf auf einen Gehweg oder auf ein Haus fällt:

Mancher wird sich nach dieser Sitzung als Gewinner fühlen, aber wir sind alle Verlierer.

Hartmut Kowalinski (FDP) nutzte seine Stellungsnahme dazu, seine Ratskollegen von der GLH heftigst zu kritisieren und Seitenhiebe zu verteilen: „Transparenz, wie die GLH sie versteht, ist Halb- oder Fehlinformation zum Thema Drittelsgasse. Sie titelt in Ihrem Blog „Denkmalzerstörung in Großsachsen“. Das Denkmalamt aber schreibt und stimmt zu, da vom Planvorhaben keine denkmalrechtlichen Belange betroffen sind.“ Wer, wie die Grünen, so Kowalinski weiter, in der Vergangenheit Innenentwicklung gefordert habe, müsse sich im Klaren gewesen sein, dass neue Bauherren sich den Bestand in den alten Ortskernen zum Vorbild nehmen würden.

Mit Blick auf die Zuschauerplätze meinte Kowalinski:

Der große Bürgerprotest bleibt aus.

Grenzen wurde überschritten

„Eine gewisse Emotionalität schwingt mit und ich hoffe, dass sie sich nicht fortsetzt“, kommentierte Bürgermeister Just die Stellungsnahmen der Fraktionen. Porzellan sei zu Bruch gegangen und Grenzen wurden überschritten.

„Ich wollte zuhören und warten, ob ich was Neues höre, aber dies war nicht der Fall“, meinte der SPD-Gemeinderat Dr. Horst Metzler.

„Wir sind keine bäuerlich geprägte Gemeinde mehr“, so Metzler. Früher sei Großsachsen ein Straßendorf gewesen und der Tabakanbau ein Kennzeichen der Region, „doch diese Situation ist ein für alle Mal Vergangenheit.“

Wir haben uns von einem bäuerlichen Ort zur Wohngemeinde mit unterschiedlichen Interessen entwickelt.

Abschließend sagte Bürgermeister Manuel Just, keiner habe wohl durch den Sachvortrag und oder die Stellungsnahmen sein Abstimmungsverhalten verändert und so war es das Ergebnis auch alles andere als verwunderlich: Der Gemeinderat verabschiedete mehrheitlich – gegen die vier Stimmen der GLH – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Breitgasse/Drittelsgasse“.

Gemeinderatssitzung vom 25. September 2012

In der Breitgasse/Drittelsgasse kann jetzt gebaut werden

Hirschberg, 25. September 2012. (red/sap) In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde, wie erwartet, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Breitgasse/Drittelsgasse“ mehrheitlich verabschiedet.

Der Hirschberger Gemeinderat stimmte heute bei vier Gegenstimmen der Grünen Liste Hirschberg (GLH) dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Breitgasse/Drittelsgasse“ zu.

Die Gemeinderäte geizten in ihren Stellungsnahmen nicht mit Tiefschlägen gegenüber ihren Ratskollegen. Nur gut zehn Hirschberger Bürger waren gekommen, um bei der Entscheidung um das für Hirschberg „vermeintlich hoch brisante“ Thema dabei zu sein. Gegner des Bebauungsplans hatte im Vorfeld zu „zahlreichem“ Erscheinen eingeladen.

Ein ausführlicher Bericht folgt.

Freien Wähler Hirschberg

Bebauungsplan Breitgasse/ Drittelsgasse in Großsachsen

Presseerklärung der Freien Wähler Hirschberg:

„Mit der beabsichtigten Bebauung des Areals eines an der Breitgasse gelegenen landwirtschaftlichen Gehöfts einschl. eines von der Drittelsgasse zu erschließenden Teils des Grundstücks soll eine Nachverdichtung im Ortsetter erfolgen. Diese Absicht wird ausdrücklich – übrigens anfänglich auch von der Grünen Liste – begrüßt. Derartige Vorhaben schaffen weiteren, benötigten Wohnraum, ohne dass in der Summe Neubauflächen im Außenbereich erschlossen werden müssen und Landschaftsverbrauch stattfindet. Das eingeleitete vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren soll im Detail die Bebauung regeln. Im Verfahren können Bedenken und Anregungen von Betroffenen vorgetragen werden, wie dies im Rahmen solcher Verfahren üblich und notwendig ist.

Die vorhandenen, von den Denkmalschutzbehörden nicht für erhaltenswert eingestuften Bauwerke sollen – bis auf die fränkische Hofeinfahrt – abgebrochen und das Grundstück mit 4 Gebäuden bestückt werden. Auch wenn die 2 Gebäude im rückwärtigen Bereich der Breitgasse sehr mächtig erscheinen mögen, so zeigt doch die für das Baugebiet festgelegte Grundflächenzahl von 0,4, dass keine übermäßige Verdichtung geplant ist. Eine Grundflächenzahl von 0,4 ist in vielen Baugebieten üblich und nicht zu beanstanden. Die konkret vorgesehene Bebauung erreicht diese Grundflächenzahl noch nicht einmal. Sie liegt bei lediglich 0,35, d.h. 35 % des Grundstücks werden überbaut. Soweit von den Gegnern der Bebauung mit einer 60 prozentigen Überbauung argumentiert wird, kann dies nur als Stimmungsmache gegen den Bebauungsplan verstanden werden. Diese Zahl bezieht sich nicht auf die Baukörper sondern auf alle Flächen, die versiegelt sind, schließt also Hofpflasterungen, KFZ-Stellplätze und Ähnliches mit ein. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 lässt die Baunutzungsverordnung eine solche Versiegelung ausdrücklich zu. Im Übrigen ist entgegen dem bestehenden Zustand zukünftig eine Regenwasserrückhaltung und -nutzung durch Zisternen Bestandteil des Bebauungsplans.

Die Bauherren waren auch bereit, die Höhe des hinteren der beiden von der Breitgasse aus erschlossenen Gebäude zurückzunehmen.

Das eigens angefertigte Klimagutachten führt zum Ergebnis, dass im schlimmsten Fall eine Reduzierung der Fallwinde (Luftaustausch von Ost nach West vor allem im Sommer) um 6,6 % erfolgt. Nach den geltenden VDI-Richtlinien ist eine Veränderung durch ein Bauvorhaben von bis zu 10 % als mäßig einzustufen.

Die Gegner des Projekts argumentieren auch damit, dass der historische Gewölbekeller zu erhalten sei. Nach Meinung der Freien Wähler ist es Sache des Bauherrn, ob er ein nicht denkmalgeschütztes Gebäude entfernt oder einen mit erheblichen Mehrkosten verbundenen Erhalt einplant. Ebenso sind Vergleiche des Bauvorhabens mit Bebauungsformen wie in Heidelberg – Emmertsgrund abwegig und absurd.

Vertreter der Grünen Liste bezeichnen das Bauvorhaben innerhalb des Ortsetters als total falsch und fehl am Platz. Die Freien Wähler können dieser Aussage absolut nicht folgen und auch nicht erkennen, dass das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien unsinnig sein soll.

Den Freien Wähler ist unverständlich, dass die Grüne Liste sich den Argumenten
der Bürgerinitiative(BI) Sterzwinkel anschließt. Die BI Sterzwinkel ist den Freien Wählern in nicht gerade guter Erinnerung. Verwiesen wird auf die Fotomontage (Baugebiet Sterzwinkel lasse Blick auf die evangelische Kirche nicht mehr zu) oder auf die kürzliche Behauptung, das Baugebiet Sterzwinkel werde nicht angenommen (Wer sehenden Auges diese Aussage überprüft, kann der Bürgerinitiative nur einen raschen Gang zum Augenarzt empfehlen oder muss böse Absicht unterstellen) oder auf die Aussage, dass nur 30 % der Bevölkerung Sport treiben und für diese Minderheit eine Trainingshalle nicht gebaut werden dürfe (wie verhält es sich dann mit den Zuschüssen für Kultureinrichtungen, die von wahrscheinlich deutlich weniger als 30 % der Menschen genutzt werden? Oder wie steht es mit den Zuschüssen für den Öffentlichen Personennahverkehr? Sind sie nicht mehr vertretbar, weil zu wenige Menschen den ÖPNV nutzen? Die Beispiele ließen sich fortführen).

Nach Meinung der Freien Wähler wird von der BI Sterzwinkel, der Grünen Liste und anderen Gegnern unsachlich und unverantwortlich argumentiert. Das Vorgehen der Bürgerinitiative ist nicht seriös. Dieses an Stimmungsmache grenzende Verhalten (Infostände, Postwurfsendungen) wird entschieden zurückgewiesen. Der Bürger soll damit einseitig instrumentalisiert werden, ohne dass ihm die Möglichkeit gegeben ist, das Vorhaben mit seinen Vor- und Nachteilen im Gesamten zu beurteilen. Im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien muss es einem Bauherrn möglich sein, Planungen zu realisieren. Es darf und kann insbesondere nicht von ihm verlangt werden, dass er sein Vorhaben am Geschmack der Bürgerinitiative und der GLH ausrichtet. Den geänderten Wohnbedürfnissen der Menschen muss Rechnung getragen werden können.

Die Freien Wähler Hirschberg werden das Vorhaben an der Breitgasse/ Drittelsgasse in Großsachsen grundsätzlich weiter unterstützen.“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Breitgasse 41/Drittelsgasse"

Hirschberger Bürger fordern eine „zukunftsweisende Alternative“

Hirschbergs Bürger können Eingaben zum offengelegten Bebauungsplans der Breitgasse/Drittelsgasse machen - allerdings nur noch bis zum 16. Juli. Quelle: Infoschrift Prof. Dr. Henner Hollert

 

Hirschberg, 04. Juli 2012. (red/ma) Ein geänderter Bebauungsplan für das Bauvorhaben an der Breitgasse / Drittelsgasse wird in Kürze vorgelegt. Für viele ist es unumstritten, dass eine Nachverdichtung Hirschbergs und vieler weiterer Gemeinden notwendig beziehungsweise unumgänglich ist. Da aber Siedlungscharakter und der besondere Charme Großsachsens gewahrt bleiben sollen, fordern Bürger dringend eine Alternative zum bislang vorliegenden vorhabensbezogenen Bebauungsplan – sie wünschen sich ein Konzept, welches die modernen Aspekte der Siedlungsökologie und Stadtplanung berücksichtigt.

Wir berichteten am 01. Juli 2012 von der in die nächste Runde gegangen Diskussion zum Bebauungsplan „Breitgasse/Drittelsgasse“. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde am 28. Februar im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Nach der Offenlegung in der Zeit während dem 12. März und 13. April gingen mehrere Schreiben mit Anregungen und Bedenken gegen das geplante Bebauungsvorhaben in der Verwaltung ein.

Hirschberger Bürgerinnen und Bürger kritisierten vor allem, dass durch die geplante Bebauung die bisherige Hofsituation verloren ginge und damit vor allem auch das typische Hirschberger Straßenbild. Die geplanten städtebaulichen Veränderungen würden eine zu hohe und zu massive Bebauung (60 Prozent überbaute Fläche) erwirken – damit eine nicht gewünschte dauerhafte Veränderung des Hirschberger Ortsbildes.

Zudem würde durch das negative „Vorbild“ ein Präzedenzfall entstehen – und so den Weg für eine massive Nachverdichtung bei ähnlichen Bauvorhaben bereiten.

Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) beantragte aktuell die Vertagung der Entscheidung – denn zuletzt konnten sich am 18. Juni alle beteiligten Personen bei einem Vororttermin treffen, Planungen erörtern und die verschiedenen Meinungen austauschen. Man wünschte sich mehr Zeit, um Anregungen zu formulieren.

Am Samstag, den 07. Juli 2012 organisieren Hirschberger Bürger Informationsstände vor dem Anwesen der betroffenen Familie Glock und vor der Schreibwarenhandlung an der Ecke Breitgasse / B3.

Bebauungsplan ist eine „Katastrophe

Prof. Dr. Henner Hollert, RWTH Aachen University, der den Bebauungsplan für Hirschberg in der aktuell noch vorliegenden Form aus stadtökologischer Sicht für eine Katastrophe hält, lädt per Informationsschrift zu den Info-Ständen „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Breitgasse 41/Drittelsgasse“ ein.

Auszug aus der Infoschrift:

„Die Bebauung liegt in einer klimasensiblen Frischluftschneise. An der Bergstraße bewirken Hangabwinde in Frischluftschneisen eine Abkühlung von bis zu 7-10°C. In einem Klimagutachten von Oekoplana (1990) wurde gezeigt, das die Hangabwinde in der Gemeinde Hirschberg eine Abkühlung von bis zu 7 Grad bewirken sowie klimatisch und lufthygienisch von größter Beduetung sind.

Laut diesem Gutachen wirken z.B. die Hangabwinde des Apfelbachtales sich bis über die B3 und sogar bis nach Leutershausen aus. Das Gutachten von Oekoplana mahnte 1990 an, in sehr klimasensiblen Bereichen nur eine eingeschossige Bebauung zuzulassen und einen GRZ von 0,3 nicht zu überschreiten.

Bisher liegt kein geeignetes großräumiges Gutachten vor, welches die gesamtklimatischen Auswirkungen der extrem massiven Bebauung darlegt. Die Gemeindeverwaltung zwar ein Gutachten beauftragt hat, welches aber tatsächlich NUR für dieses Gebiet gilt, nicht aber für sämtliche Freiflächen, welche in der Frischluft schneiße liegen. Das ist insbesondere deshalb nötig, da die beiden 6-Familienhäuser zu den 5% der größten Häuser der Gemeinde zählen werden. Sie sollen auch nach dem Einspruch der Mitbürger noch immer bis zu 2 m höher als die direkt angrenzenden Häuser sein! Ein großräumiges Klimagutachten ist somit dringend nötig und muss unbedingt die älteren Gutachten in Betracht ziehen.

Die Mehrheit des Gemeinderates hat dem Entwurf des geänderten Bebauungsplanes mit erneuter, verkürzter Offenlage am Dienstag, dem 26.06.2012 zugestimmt und schafft damit einen Präzedenzfall für eine solche Nachverdichtung, die die Inwertsetzung der Gemeinde, das besondere Ortsbild von Hirschberg und die ökologischen Funktionen stark beeinträchtigen wird.“

Die Hauptkritikpunkte sind nach Auffassung der Kritiker, dass es hier nur um „Gewinnmaximierung“ gehe.  Einige Hirschberger Bürger hätten bereits Interesse an diesen Grundstücken angemeldet, um Einfamilienhäuser zu bauen. Diese Anträge seien jedoch abgelehnt worden. Nun mache es sich der Gemeinderat zu einfach, wenn dieser das gesamte Gebiet einem Investor überlässt.

Zudem sei ein großräumigs Klimagutachten dringend notwendig, denn die geplante Bebauung sei für die klimasensible Frischluftschneise und die historische Bebauung in diesem Bereich viel zu massiv. Zudem werde das liebliche und typische Siedlungsbild der Gemeinde an dieser Stelle zerstört. Weiter sei die Bebauung zu dicht.

Interessierte können sich am Samstag zu der Sicht der Kritiker informieren – die Frist für die Eingaben an die Gemeinde endet am Montag, 16. Juli 2012 (Anm. d. Red.: Das im Flugblatt genannte Datum 13. Juli 2012 ist falsch).

Das komplette Informationsblatt können Sie hier herunterladen.

Hinweis: Auch die BI Sterzwinkel bietet Informationen und Gründe für Eingaben an.

Diskussion zum Bebauungsplan "Breitgasse/Drittelsgasse"

Das Bauvorhaben „Breitgasse/Drittelsgasse“ geht in die nächste Runde

Nur Mauer und Hoftor sollen in der Breitgasse erhalten bleiben. Foto: Hirschbergblog.

Hirschberg, 01. Juli 2012. (red/sap) Hirschberger Gemeinderat beschließt den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Breitgasse/Drittelsgasse“ in Großsachsen. Die GLH beantragte im Vorfeld die Vertagung des Beschlussfassung.

Von Sabine Prothmann

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 28. Februar 2012 einstimmig den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Breitgasse/Drittelsgasse sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren beschlossen.

Darufhin fand in der Zeit vom 12. März bis zum 13. April dieses Jahres eine Offenlage im Hirschberger Rathaus statt. Einige Bürgerinnen und Bürger haben von dieser Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch gemacht und insgesamt gingen schließlich 13 Schreiben mit Anregungen und Bedenken gegen das Vorhaben bei der Verwaltung ein.

Die Hauptkritikpunkte waren:

  • Bebauung nicht direkt an der Breitgasse, sondern zurückversetzt; Hofsituation geht verloren und damit auch das ortstypische Straßenbild
  • 60 Prozent überbaute Fläche sind zu viel
  • Bebauung zu massiv und hoch
  • Negatives Vorbild; Gefahr eines Präzedenzfalles für ähnlich massive Nachverdichtung
  • Gefahr der dauerhaften Veränderung des Ortsbildes
  • Beeinträchtigung der innerörtlichen Belüftungsschneisen und ihrer klimatologischen Funktion; Überhitzungsschutz des Ortes wird beeinträchtigt
  • Bebauung geht auf Kosten des innerörtlichen Grüngürtels

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Einwendungen hat die Verwaltung Ende April ein Gespräch mit der Vorhabenträgerin geführt. Ziel war es, die einzelnen Kritikpunkte zu erörtern und die Höhe des zurückversetzten Mehrfamilienhauses auf das Niveau der Bebauung in der Brunnengase anzupassen.

Diesem Wunsch ist die Vorhabenträgerin nach Meinung der Verwaltung nachgekommen und der First ist nun knapp ein Meter niedriger und erreicht fast exakt die Höhe des benachbarten Doppelhauses in der Brunnengasse.

Zur Beurteilung inwieweit das Vorhaben klimatologische Auswirkungen auf den Ortteil Großsachsen hat, wurde durch die Vorhabensträgerin ein Klimagutachten in Auftrag gegeben.

In den Vorlagen für die Gemeinderatssitzung gab es zunächst nur eine Kurzstellungsnahme der Firma „Ökoplana“ aus Mannheim, das komplette Gutachten lag erst bei der Sitzung als Tischvorlage vor.

GLH beantragt auf Vertagung

Das führte dazu, dass Jürgen Steinle für die GLH einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes stellte:

Wir sind nicht gegen die Verdichtung, aber wir wollen erst die Unterlagen bewerten.

Er habe für dieses Vorgehen Verständnis, erklärte Bürgermeister Manuel Just.  „Doch heute geht es nur um einen Entwurf“,  und das Klimagutachten flankiere nur den Entwurf und „spielt nur bedingt eine Rolle“:

Ich würde gerne vorankommen.

Für den Antrag der GLH stimmten nur die drei Gemeinderäte der GLH – die Mehrheit stimmte dagegen.

Laut der Stellungsnahme der Firma „Ökoplana“ lassen die vorliegenden Kenntnisse über die Hang- und Talabwinde entlang der Bergstraße zwischen Heidelberg und Weinheim vermuten, dass die bauliche Inanspruchnahme der bisherigen Grünflächen nur kleinräumige Klimaeffekte bewirkt. Eine nachhaltige großräumige Abschwächung der Be- und Durchlüftung sowie Zunahme der thermischen Belastung sei nicht zu erwarten.

Am 08. Mai hatten die Mitglieder des Hirschberger Gemeinderates bei einer Ortsbegehung die Gelegenheit, sich ein eigenes Bild zu machen und am 18. Juni gab es einen weiterern Vororttermin, bei dem alle Personen zugegen waren, die betreffenden Bürgerinnenen und Bürger, die Mitglieder des Gemeinderates und des Ausschusses für Technik und Umwelt sowie die Vorhabensträgerin. Hier hatte man Gelegenheit, die Planungen zu erörtern und die verschiedenen Meinungen auszutauschen. Bedenken, die nicht ausgeräumt werden konnten, können in einem erneuten Offenlageverfahren wiederholt vorgetragen werden.

Erneute Offenlage für 14 Tage

Die Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplans gehen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die Einwände geäußert haben, dennoch soll es eine weitere Möglichkeit der Einsichnahme – diesmal aber auf 14 Tage verkürzt – geben.

Durch die Erhaltung von Mauer und Hoftor bleibe der Charakter einer geschlossenen Front erhalten, argumentierte der Bürgermeister, bei einer Bebauung direkt an der Straße würde eindeutig die Wohnqualität gemindert und damit auch die Wirtschaftlichkeit des Projekts.

Es handle sich nicht um eine 60prozentige Überbauung, sondern um eine Überbauung von 40 Prozent plus Privatstraße und Stellplätze, also eine Versieglung von 60 Prozent. Und das sei ein durchaus ortsüblicher Wert. Die Kritik, die Bebauung sei zu massiv und zu hoch, konnte die Verwaltung jedoch nachvollziehen und nun seien die Gebäude in der Firsthöhe auf gleichem Niveau.

Just verwies auch darauf, man diskutiere hier zwar um ein „wie“, aber nicht um ein „ob“:

Das Projekt muss wirtschaftlich bleiben.

Die Gemeinde könne zwar Einfluss nehmen, aber man müsse auch auf den Willen des Grundstuckeigentümers achten, unterstrich Dr. Jörg Boulanger (CDU). Die Mauer und das Tor, sowie die Überdachung der Stellplätze würden das Großsachsener Ortsbild aufnehmen, so Boulanger.

Fritz Bletzer (FW) zeigte zwar Verständnis dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger zur Wehr setzen, meinte aber auch:

In den Nachbargemeinden sieht man nix und hört man nix.

Eva-Marie Pfefferle (SPD) lobte den Entwurf und die geplante Innenverdichtung, dies sei „zukunftsorientiert“. Auf der einen Seite Wirtschaftlichkeit und auf der anderen Seite Illusion und dazwichen nichts, dieses Bild sei ihm zu einfach, kritisierte Karl Heinz Treiber (GLH). Die SPD zeige hier hier sozialdemokratisches Denken, und an Eva-Marie Pfefferle gewandt, sagte Karl Heinz Treiber:

Aus solchem Denken ist der Emmertsgrund (Heidelberg) entstanden.

Ein Einvernehmen sehe für ihn anders aus und er wolle sich mit dem Gutachten befassen, das hätte als Beratungsgrundlage vorher auf dem Tisch liegen müssen.

Just entgegenete:

Auch das permanente Wiederholen macht es nicht richtiger.

Und verwies nochmals darauf, man sei lediglich beim Entwurf. Bei drei Gegenstimmen (GLH) und einer Enthaltung von Thomas Thünker von den Freien Wählern wurde dem geänderten Entwurf des vorhabenenbezogenen Bebauungsplans „Breitgasse/Drittelsgasse“ sowie der erneuten Offenlage von 14 Tagen zugestimmt.

Innenverdichtung in Großsachsen - Jahresvertrag für Tiefbauarbeiten

Aufträge für das Kommunale Hilfeleistungszentrum vergeben

Hirschberg, 01.März 2012. (red/sap) Der Bebauungsplan für zwei Mehrfamilienhäuser, ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus im Großsachsener Ortskern wurde einstimmig beschlossen. Aufträge für das Kommunale Hilfeleistungszentrum wurden vergeben und die Hirschberger Firma Josef Schnell GmbH erhält auch für 2012 den Auftrag für Tiefbauarbeiten.

Von Sabine Prothmann

Der Hirschberger Gemeinderat hat am 29. November 2011 die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück Breitgasse 41 mit der Bezeichnung „Breitgasse/Drittelsgasse“ in Hirschberg-Großsachsen beschlossen. Die Firma Treugrund GmbH aus Heddesheim als Vorhabensträger beabsichtigt dort Wohngebäude zu errichten.

Das Vorhaben folgt dem Ziel, das vorhandene Nachverdichtungspotential im Ortskern von Großsachsen zu nutzen. Um Baurecht für die beabsichtigte Bebauung zu schaffen wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 3.109 Quadratmeter und liegt im Ortskern von Großsachsen. Als Baufläche für das Wohnen verbleiben einschließlich der zugelassenen Überschreitungen maximal 1.865 Quadratmeter.

Die Projektplanung sieht zwei Mehrfamilienhäuser, ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus vor.

Die alte Grenzmauer zur Breitgasse inklusive Toreinfahrt soll als ortsbildprägendes Element erhalten bleiben.

„Es ist uns nicht gelungen 22 Stellplätze – für die elf geplanten Wohneinheiten in den beiden Mehrfamilienhäusern – zu realisieren, aber es sind immerhin 20 geworden“, sagte Bürgermeister Manuel Just.

„Das mit den Stellplätzen freut uns sehr“, erklärte Gemeinderätin Karin Kunz (CDU). Und Gemeinderat Thomas Thünker (FW) meinte: „Wir befürworten die maßvolle Innenverdichtung.“

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Entwurf sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren zu.

Auftragsvergabe für das Kommunale Hilfeleistungszentrum

In einem weiteren Tagesordnungspunkt musste der Auftragsvergabe der Gewerke Innentüren, Schlosserarbeiten und Landschaftsgärtnerischen Arbeiten für den Neubau des Kommunalen Hilfeleistungszentrums zugestimmt werden.

An insgesamt zehn Firmen wurden für die Lieferung und Montage der Innentüren Angebotsunterlagen ausgegeben, vier Firmen haben fristgerecht ein Angebot abgegeben, berichtete der Bürgermeister.

Günstigster Bieter war die Firma Roland Straub aus Dannstadt-Schauernheim mit einem Angebotspreis von rund 131.000 Euro. Die Kostenberechnung war ursprünglich von 75.800 Euro ausgegangen, somit ergab sich eine Differenz von rund 55.000 Euro. Daraufhin wurden verschiedene Einsparmöglichkeiten, ohne nennenswerten Qualitätsverlust, untersucht.

Letztlich belief sich die Angebotssumme auf rund 101.600 Euro.

Für die Durchführung der Schlosserarbeiten wurden insgesamt an sechs Firmen Angebotsunterlagen ausgegeben und drei Firmen haben fristgerecht ihr Angebot abgegeben. Günstigster Bieter ist die Firma Hestermann aus Mosbach mit einem Angebotspreis von rund 66.000 Euro.

Die Landschaftsgärtnerischen Arbeiten wurden an die Firma Schmitt Garten- und Landschaftsbau aus Hirschberg vergeben, so Just. Es freue ihn besonders, dass das ortsansässige Unternehmen mit einem Angebotspreis von rund 103.000 Euro von den sieben abgegebenen Angeboten der günstigste Bieter war.

Gemeinderat Peter Johe (FW) bedauerte die Preissteigerung bei den Schlosserarbeiten um rund 6000 Euro – im Vergleich zu einer ersten Ausschreibung -, führte dies aber auf die gute Wirtschaftssituation zurück.

Der Beschlussvorschlag, die Vergabe an die drei Gewerke, wurde einstimmig angenommen.

Jahresvertrag für Tiefbauarbeiten

Auch der nächste Tagesordnungspunkt, die Auftragsvergabe für den Jahresvertrag von Tiefbauarbeiten wurde einstimmig beschieden.

Erfreulicherweise erhielt auch hier wieder eine Hirschberger Firma, die Josef Schnell GmbH, den Zuschlag.

Der bestehende Jahresvertrag für Tiefbauarbeiten (Straßenunterhaltung, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) endete zum 29. Februar 2012. Aus diesem Grund wurde der Vertrag von der Verwaltung neu ausgeschrieben.

Der Kostenumfang der Beauftragungen an die Firma Schnell GmbH betrug in den jeweiligen Tiefbaubereichen betrug 2011 rund 64.000 Euro im Bereich Rohrnetzunterhaltung/Wasser, rund 32.000 Euro im Bereich Kanalunterhaltung/Abwasser und rund 87.000 Euro bei der Straßenunterhaltung.

Für das Jahr 2012 muss mit einer sieben prozentigen Preissteigerung gerechnet werden, so Just.

Der Vertrag kann optional bis zum 28. Februar 2014 um ein Jahr verlängert werden.

Insgesamt wurden acht Firmen angeschrieben, sechs haben ein Angebot abgegeben. Das Bauunternehmen Josef Schnell GmbH war dabei der günstigste Bieter.

Chance vertan? Die Entscheidung gegen den Fischladen im Sterzwinkel ist korrekt – aber auch klug?


Kein Fischladen für den Sterzwinkel.

Hirschberg, 23. September 2011. (red) Wir holen den Toskana-Flair gern in unsere Gefilde. Zuweilen sieht man auch Holzhäuser im schwedischen Stil, Blockhäuser, die an Kanada erinnern und immer wieder geklinkerte Häuser, die eindeutig ihren Ursprung in den nördlicheren Teilen der Republik haben. Die Chancen für ein Sylt Huis sind gering. Der Geschmack hätte es nicht richten können, wohl aber der Protektionismus – der Edeka-Markt im Sterzwinkel soll keine Konkurrenz bekommen, damit dessen Geschäfte belebt werden.

Kommentar von Sabine Prothmann

Warum eigentlich nicht ein Sylt Huis im Sterzwinkel? Die Ausschussmitglieder in der Sitzung des Hirschberger ATU drückten deutlich ihr Missfallen gegenüber der Bauvoranfrage zu einem Neubau eines Sylt-Huis mit Café und Fischspezialitäten aus.

Dennoch geht es im ATU nicht um Gefallen, wie Bürgermeister Manuel Just immer wieder betonte, sondern über die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan. Und Reetdach hin oder her, solange die Dachfarbe rötlich bis braun ist, kann eigentlich nichts dagegen eingewendet werden, denn das Material bleibt frei gestellt.

Dem geplanten Café musste man notgedrungen zustimmen, auch wenn sich manch` Gemeinderat dieses eher im innerörtlichen Bereich vorstellen mochte. Künftige Sterzwinkler werden dabei nicht gefragt, ob ihnen vielleicht ein Café im Gebiet besser gefällt.

Aber ein Sansibar-Shop mit Verkauf von Fischspezialitäten, da hatte man nun endlich den Hebel, der das Vorhaben wahrscheinlich zu Fall bringt.

In dem Neubaugebiet Sterzwinkel sind zwar Gewerbebetriebe erlaubt, Einzelhandel wird davon aber konsequent ausgeschlossen. Warum eigentlich?

Mit Rücksicht auf die Einzelhändler in der Breitgasse, der Großsachsener Einkaufsmeile, sagt der Bürgermeister habe man dies von vorne herein ausgeschlossen.

Rücksicht also. Auf den Einzelhandel? Und dann baut man einen Vollsortimenter in den Ort? Das Argument überzeugt nicht. Wohl aber die Rücksicht, genau, auf den neuen Edeka-Markt.

Wo genau nochmal kann man Fischspezialitäten in der Breitgasse kaufen? Im Edeka-Sortiment schon eher. Andererseits kann man ja auch keine Ausnahmen machen, versteht sich, Einzelhändler ist Einzelhändler. Und wenn die Fische kommen, kommen vielleicht auch andere Spezialitäten…

So hat der Hirschberger ATU folgerichtig und „korrekt“, der Bauvoranfrage bezüglich des Gebäudes zugestimmt, Reetdach und Ortsbild hin- oder her.

Beim Nutzungsrecht aber, musste, und das auch „korrekt“, der Sansibar-Shop mit Fischspezialitäten abschlägig beschieden werden, das Café hätte man noch toleriert.

Alles in allem also alles „korrekt“?

Wahrscheinlich wird damit das ganze Projekt scheitern, denn mit einem Café allein wird der Bauherr dieses Vorhaben sicherlich nicht umsetzen. Und wie Neu-Gemeinderat Thomas Thünker (FW) ebenfalls korrekt einwarf: Ein zukünftiges Projekt könnte mehr versiegelte Fläche mit sich bringen und vielleicht noch unschöner ins Ortsbild passen.

Vielleicht hat Hirschberg damit eine große Chance vertan.

Würde ein solcher Blickfang den Ortsteil Großsachsen denn nicht auch aufwerten? Attraktiv machen für die Region? Könnte dies nicht ein erfolgreiches Konzept werden und vor allem im Sommer Sylt-Feeling an die Bergstraße bringen? Zumal, wie es in der Bauvoranfrage heißt, auch kulturelle Veranstaltungen wie Literatur-Lesungen oder Klavierabende in Erwägung gezogen werden.

Der ATU hat korrekt gehandelt, nach den von ihm selbst definierten Maßstäben, bei jeder anderen Entscheidung hätte er seinem eigenen Bebauungsplan widersprochen.

Aber wäre ein Sansibar-Shop mit markengeschütztem Sortiment und Fischspezialitäten wirklich eine Konkurrenz für die Großsachsener Einzelhändler gewesen? Oder wollte man nur Ärger mit Edeka vermeiden?

Ich für meinen Teil hätte gerne einen lauen Sommerabend in Sylt-Atmosphäre direkt an der Bergstraße verbracht und vielleicht noch Fisch gekauft. Das muss ich jetzt halt woanders machen.