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Hirschberg, 10. Dezember 2010. Sie sind keine Partei – und doch wählbar. Gemeint sind die Freien Wähler. Diese sind nämlich keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes (PartG). Bei den Freien Wählern handelt es sich um sogenannte Wählervereinigungen. Also einem Zusammenschluss von Personen, die eine politische Haltung vertreten – aber keine Partei sind.
von Christian Mühlbauer
Auf den ersten Blick sind die Freien Wähler kaum von der CDU, SPD oder einer sonstigen Partei zu unterscheiden. Sie stehen auf der Wahlliste. In manchen Kommunen stellen sie den Bürgermeister, in vielen Landkreisen sogar den Landrat. Einen markanten Unterschied gibt es jedoch.
Bei den Freien Wählern handelt es sich um keine Partei, sondern eine Wählervereinigung.
Was ist eine Partei?
Eine Partei kann jeder gründen. Zumindest theoretisch. Grundlegend hierfür ist das Parteiengesetz, kurz PartG. Dieses gibt einige Hürden vor, bevor eine Partei auch wirklich eine Partei sein darf. Eine dieser Hürden lautet beispielsweise, dass eine ausreichende Mitgliederzahl vorhanden sein muss.
Was nun ausreichend ist oder nicht, wird nicht exakt benannt. Damit beschäftigen sich im Härtefall die Gerichte.
Damit eine Organisation zu einer Partei wird beziehungsweise bleibt, muss sie binnen sechs Jahren mindestens zu einer Landtags- oder Bundestagswahl antreten. Tut sie dies nicht, verliert sie ihren Parteistatus.
Da Wählervereinigungen häufig ausschließlich auf kommunaler Ebene agieren, können sie folglich keine Parteien sein.
Was ist eine Wählervereinigung?
Ergebnisse der Kreistagswahlen 2009
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