Freitag, 12. August 2022

Freie Wähler – Politisch, aber nicht Partei

Guten Tag!

Hirschberg, 10. Dezember 2010. Sie sind keine Partei – und doch wählbar. Gemeint sind die Freien Wähler. Diese sind nämlich keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes (PartG). Bei den Freien Wählern handelt es sich um sogenannte Wählervereinigungen. Also einem Zusammenschluss von Personen, die eine politische Haltung vertreten – aber keine Partei sind.

Ergebnisse der Gemeinderatswahlen 2009

von Christian Mühlbauer

Auf den ersten Blick sind die Freien Wähler kaum von der CDU, SPD oder einer sonstigen Partei zu unterscheiden. Sie stehen auf der Wahlliste. In manchen Kommunen stellen sie den Bürgermeister, in vielen Landkreisen sogar den Landrat. Einen markanten Unterschied gibt es jedoch.

Bei den Freien Wählern handelt es sich um keine Partei, sondern eine Wählervereinigung.

Was ist eine Partei?

Eine Partei kann jeder gründen. Zumindest theoretisch. Grundlegend hierfür ist das Parteiengesetz, kurz PartG. Dieses gibt einige Hürden vor, bevor eine Partei auch wirklich eine Partei sein darf. Eine dieser Hürden lautet beispielsweise, dass eine ausreichende Mitgliederzahl vorhanden sein muss.

Was nun ausreichend ist oder nicht, wird nicht exakt benannt. Damit beschäftigen sich im Härtefall die Gerichte.

Das Bundesverfassungsgericht sah eine „im Aufbau befindliche Organisation“ mit 400 Mitgliedern als Partei an. Eine Organisation mit 55 Mitgliedern wurde vom Bundeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt.

Damit eine Organisation zu einer Partei wird beziehungsweise bleibt, muss sie binnen sechs Jahren mindestens zu einer Landtags- oder Bundestagswahl antreten. Tut sie dies nicht, verliert sie ihren Parteistatus.

Da Wählervereinigungen häufig ausschließlich auf kommunaler Ebene agieren, können sie folglich keine Parteien sein.

Was ist eine Wählervereinigung?

Ergebnisse der Kreistagswahlen 2009

Kategorie: Artikel, Bildung, Politik
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Freie Wähler- Interne Zerreißprobe in Sachen „Partei“-Frage

Der Landesverband der Freien Wähler Baden-Württemberg


Guten Tag!

Hirschberg, 10. Dezember 2010. „Wir sind keine Partei ! Wir wollen auch keine werden !“ In roter Schrift und großern Buchstaben steht dieser Slogan auf der Homepage des Landesverbands Freier Wähler Baden-Württembergs e.V. Diese klare Ansage hat einen einfachen Grund. Im Jahr 2009 gründete sich eine Bundespartei Freie Wähler. In diesem Jahr folgte die Gründung einer Partei für das Bundesland Baden-Württemberg.

von Christian Mühlbauer

Die Mehrheit der Freien Wähler sieht sich jedoch nicht als Partei, sondern als politische Kraft auf kommunaler Ebene. Deshalb wird nicht nur vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth über die „Freien Wähler“ gestritten.

Geht es um die politischen Belange der Kommunen oder eher um einige nette „Abgeordnetenpöstchen“? Die Freien Wähler sind seit jeher eine politische Kraft auf kommunaler Ebene.

Natürlich sind sie auch in Landesverbänden zusammengeschlossen.

Doch diese sind keine Parteien sondern nur „eingetragene Vereine“ und eine Kandidatur für den jeweiligen Landtag wird auch abgelehnt. Man will sich lieber auf das Kommunale konzentrieren.

Einige Freie Wähler teilen diese Überzeugung nicht, als sie im Jahr 2009 eine Bundespartei Freie Wähler gründen. Aus dieser ging unter anderem die Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg hervor. Im kommenden Jahr wollten sie bereits für den Landtag kandidieren. In der 1. Mitgliederversammlung am 21. November 2010 stimmten die Mitglieder jedoch dagegen. Zur Landtagswahl 2011 wird man somit nicht antreten.

Verwechslungsgefahr

Da sich die Namensgebung der Partei sowie der Wählergemeinschaft stark ähnelt, wurde ein Prozess geführt.

Die Partei trägt den Namen „Freie Wähler Landesvereinigung Baden-Württemberg“.

Die Wählergemeinschaft trägt den Namen „Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg“.

Der einzige Unterschied besteht hinsichtlich eines Teilwortes. Die politischen Intentionen sind aber völlig verschieden.

Die Landesvereinigung wollte 2011 für den Landtag Baden-Württembergs kandidieren. Der Landesverband hingegen sieht sich nur als „Dachorganisation“ für die vielen kommunalen Wählergemeinschaften. Eine Kandidatur im Landtag strebt man nicht an.

Aufgrund der Verwechslungsgefahr hat der Landesverband bereits gegen die Landesvereinigung geklagt. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist man jedoch gescheitert. Gegen das Urteil wird man in Berufung gehen. Die Richter sahen keine Verwechslungsgefahr. Schließlich müsse jedem klar sein, dass die Freien Wähler nur auf kommunaler Ebene agieren.

Notwendigkeit einer Partei?

Die Situation ist aus Sicht des Landesverbands klar:

„Gegen unseren Willen gründete sich 2009 die Bundespartei Freie Wähler. Gegen 96% unserer Mitglieder gründete sich 2010 deren Landesvereinigung. Wir sind gegen die Verwendung unseres traditionsreichen Namens. Wir nehmen an den Landtagswahlen 2011 nicht teil.“

Man werde sich auch weiterhin dagegen wehren, eine Partei „aufgepropft“ zu bekommen.

Infolge dessen sei eine Kooperation zwischen den kommunalen Freien Wählern und der Partei ausgeschlossen.

Man stehe für Parteilosigkeit und Unabhängigkeit.

Bundesrecht bricht Landesrecht

Die Bundespartei sowie Landesvereinigung argumentieren hingegen damit, dass Gesetze von oben nach unten funktionieren. Ein Gemeinderat habe keine gesetzgebende Kraft. Wenn im Bundestag oder im Landtag etwas zum Nachteil der Kommunen beschlossen wird, habe man darauf keinen Einfluss.

Durch eine Partei soll sich dies ändern. Man möchte „Verantwortung über die kommunalen Belange hinaus übernehmen“, und somit auch die kleinen Kommunen im Bundestag oder den jeweiligen Landtagen hinreichend vertreten.

Anmerkung der Redaktion:

Christian Mühlbauer absolviert ein redaktionelles Praktikum bei uns in der Zeit vom 22. November – 10. Dezember 2010. Herr Mühlbauer studiert an der Fachhochschule Ansbach “Ressortjournalismus.-€