Freitag, 12. August 2022

Eine Studie gibt Einblick, welche BĂŒrger protestieren und Beteiligung verlangen

Zeit, Wissen und eine gut gefĂŒllte Kriegskasse

Die BĂŒrgerinitiative zum Erhalt der Breitwiesen bei der Übergabe von mehr als 5.000 Überschriften. Der Lohn: Der BĂŒrgerentscheid am 22. September 2013. Ganz links: OB Bernhard, Mitte: Fritz Pfrang.

 

Weinheim/Heddesheim/Ilvesheim/Ladenburg/Rhein-Neckar, 07. MĂ€rz 2013. (red/zef/tegernseerstimme.de) Egal, ob die aktuellen Debatte um den Neubau der NeckarbrĂŒcke an der L597 oder die Proteste gegen den Bau eines Logistiklagers der Firma Pfenning in Heddesheim oder die Auseinandersetzung um die Weinheimer Breitwiesen. Schaut man sich die VerĂ€nderungen der letzten Jahre in der Lokalpolitik an, wird eines offensichtlich: Es gibt vermehrt Protest. Die spannende Frage, die sich dahinter verbirgt: Wer sind die BĂŒrger, die protestieren und was bezwecken sie? [Weiterlesen…]

Der Widerstand gegen die Breitwiesen-Bebauung geht weiter – Gegner planen „kassierendes“ BĂŒrgerbegehren – die Zeit tickt


Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen FlÀchentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Weinheim, 04. November 2011. (red) Am 19. Oktober 2011 hat der Gemeinderat mehrheitlich den FlĂ€chentausch Hammelsbrunnen-Breitwiesen beschlossen. Die Gegner der Bebauung lassen nicht locker und haben nun ein BĂŒrgerbegehren gestartet. Eine schwierige Aufgabe. Zudem ist unklar, ob ĂŒberhaupt ein BĂŒrgerbegehren möglich ist – spannend wird hierzu die Haltung der Verwaltung sein. Sie mĂŒssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses genau 2.500 Stimmen sammeln. Es gibt viele GerĂŒchte – hier sind die Fakten.

Auf einer Pressekonferenz am Freitagmorgen gaben die Vorsitzenden des Bauernverbands, Fritz Pfrang und Karl BĂ€r, sowie die StadtrĂ€tinnen Elisabeth Kramer (GAL) und Susanne Tröscher (CDU) und der Stadtrat und Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (BĂŒndnis90/Die GrĂŒnen) ihre Entscheidung bekannt.

Der Text des BĂŒrgerbegehrens lautet:

BĂŒrgerbegehren „SchĂŒtzt die Weinheimer Breitwiesen“
Antrag:
Die Unterzeichnenden beantragen einen BĂŒrgerentscheid ĂŒber die Frage:
Sind Sie dafĂŒr, dass im Bereich „Breitwiesen“ die Ausweisung von GewerbeflĂ€chen unterbleibt?
BegrĂŒndung:
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat sich am 19. Oktober 2011 fĂŒr eine Änderung des FlĂ€chennutzungsplans ausgesprochen. Dadurch sollen im Bereich „Breitwiesen“ im Wege der Verschiebung von GewerbeflĂ€chen wertvolle landwirtschaftliche AnbauflĂ€chen in BaugelĂ€nde fĂŒr gewerbliche Ansiedlungen umgewandelt werden. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die stĂ€dtebauliche Entwicklung, auf Stadtbild, Umwelt und Klima sowie fĂŒr die Zukunft unserer Landwirte. Wegen dieser erheblichen Bedeutung soll die Entscheidung mittels eines BĂŒrgerentscheids von den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern der Stadt Weinheim getroffen werden.
Kostendeckung gem. § 21 Abs. 3 Satz 4 GemO: entfĂ€llt. Die Unterzeichnenden berechtigen die unten genannten Vertrauenspersonen, das benannte BĂŒrgerbegehren zu vertreten und im Falle eines Kompromisses zurĂŒckzunehmen oder abzuĂ€ndern, soweit dies fĂŒr die ZulĂ€ssigkeit erforderlich ist. Des Weiteren werden alle zukĂŒnftigen Unterzeichner des BĂŒrgerbegehrens berechtigt, die auf dieser Liste bereits eingeschriebenen Daten einzusehen.

Das BĂŒndnis gegen die Breitwiesen-Bebauung ist also ĂŒberparteilich besetzt und wird von den Juristinnen Ingrid Hagenbruch und Andrea Reister unterstĂŒtzt (bekannt aus dem „BĂŒndnis fĂŒr Weinheim“).

In einer ersten Unterschriftenaktion hatten die Breitwiesen-Gegner bereits knapp 2.000 Unterschriften als Protestnote gesammelt. Diese gelten nicht mehr – die erforderlichen 2.500 Unterschriften mĂŒssen neu auf den Listen zum BĂŒrgerbegehren geleistet werden.

Sollte dies gelingen, kommt das BĂŒrgerbegehren als Tagesordnungspunkt in den Gemeinderat. Der entscheidet ĂŒber die ZulĂ€ssigkeit. Wird diese bestĂ€tigt folgt ein BĂŒrgerentscheid, bei dem 25 Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme abgeben mĂŒssen. Ist dies der Fall, entscheidet die jeweilige Mehrheit ĂŒber das Ergebnis auf eine „Ja/Nein“-Frage. Wird die Mehrheit nicht erreicht, trifft der Gemeinderat die letztgĂŒltige Entscheidung.

Überschrift der Unterschriftenliste fĂŒr das BĂŒrgerbegehren gegen die Breitwiesen-Bebauung

Fraglich ist, ob das BĂŒrgerbegehren zulĂ€ssig ist. WĂŒrde es es sich um einen „klassischen“ Aufstellungsbeschluss handeln, wĂ€re die Frage entschieden. Gegen einen solchen kann nach Auffassung des VGH Mannheim (Urteil „Rheinstetten“) nach der Gesetzeslage kein BĂŒrgerbegehren und auch kein BĂŒrgerentscheid stattfinden.

Hier gilt eine so genannte „Negativliste“.

§ 21
BĂŒrgerentscheid, BĂŒrgerbegehren

(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, fĂŒr die der Gemeinderat zustĂ€ndig ist, der Entscheidung der BĂŒrger unterstellt wird (BĂŒrgerentscheid).

(2) Ein BĂŒrgerentscheid findet nicht statt ĂŒber

1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem BĂŒrgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
3. die RechtsverhĂ€ltnisse der GemeinderĂ€te, des BĂŒrgermeisters und der Gemeindebediensteten,
4. die Haushaltssatzung einschließlich der WirtschaftsplĂ€ne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte,
5. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der JahresabschlĂŒsse der Eigenbetriebe,
6. BauleitplĂ€ne und örtliche Bauvorschriften sowie ĂŒber
7. Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.

Man darf gespannt auf die Haltung von OberbĂŒrgermeister Heiner Bernhard sein. Der hatte die Unterschriftenleister als „schlecht informierte BĂŒrger“ betitelt, die „gar nicht gewusst haben, was sie da unterschreiben“ – aus Sicht der Gegner eine „Unerhörtheit“, wie Elisabeth Kramer betont.

Sicherlich wird rechtlich von der Stadt geprĂŒft werden, ob der „Aufstellungsbeschluss“ zu einer Änderung des FlĂ€chennutzungsplans gleichbedeutend mit einer „Bauleitplanung“ ist. In der Zusammenfassung nennt die Stadt den Beschluss „Aufstellungsverfahren“ und stellt den Sachverhalt so dar:

4. 8. Änderung des FlĂ€chennutzungsplans zur Vollziehung einer flĂ€chengleichen
Verschiebung gewerblicher BauflĂ€chen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ am
Kreiskrankenhaus in das Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes
Weinheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich:
FĂŒr die in der Anlage der Sitzungsvorlage gekennzeichneten Bereiche im Gewann „Hammelsbrunnen“ zwischen B 38, Westtangente und Mannheimer Straße sowie im Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes Weinheim und sĂŒdlich des Brunnwegs wird die Aufstellung der 8. Änderung des FlĂ€chennutzungsplans fĂŒr den Bereich „Hammelsbrunnen / Breitwiesen“ beschlossen. Ziel der Planung ist eine Verschiebung der gewerblichen BauflĂ€chen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ in das Gewann „Breitwiesen“. Eine sich aus stĂ€dtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des des rĂ€umlichen Umgriffs der FlĂ€chennutzungsplanĂ€nderung bleibt vorbehalten.

Noch hat die Natur die Breitwiesen in der Hand - kĂŒnftig soll hier ein riesiges Logistikzentrum fĂŒr Amazon.de entstehen. Bild: breitwiesen.blogspot.com

Sollte die Stadt die Auffassung vertreten, dass es sich auch hierbei um einen „bauleitplanerischen“ Aufstellungsbeschluss handelt, wĂŒrde es brenzlig fĂŒr OberbĂŒrgermeister Heiner Bernhard. Der hatte mehrmals gegenĂŒber dem Gemeinderat klar betont: „Durch diesen Beschluss ist noch gar nichts entschieden.“ Sollte dem nicht so sein, wĂ€re das eine glatte LĂŒge in aller Öffentlichkeit gewesen.

Fest steht, dass der OB den FlĂ€chentausch unter Druck durchbekommen wollte – eine mehr als fragwĂŒrdige Entscheidung.

Die BĂŒrgerinitiative jedenfalls gibt sich entschlossen und klagebereit: „Rheinstetten ist ein anderer Fall, sagen unsere juristischen Berater. Wir sind guter Hoffnung, dass wir mit einer Klage durchkommen. Aber darum geht es jetzt nicht – sondern um 2.500 Stimmen fĂŒr ein BĂŒrgerbegehren. Das ist ein demokratisches Verfahren und wir sind sehr gespannt, wie die Verwaltung darauf reagiert“, sagte Elisabeth Kramer auf unsere Anfrage hin.

Eine erste Stellungnahme kam sehr flott kurz vor 13:00 Uhr:

„Die Stadtverwaltung Weinheim respektiert selbstverstĂ€ndlich die BemĂŒhungen, ĂŒber ein BĂŒrgerbegehren einen BĂŒrgerentscheid herbeizufĂŒhren. Ein solcher Weg ist ja ausdrĂŒcklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes BĂŒrgers. Da die Zulassung eines solchen BĂŒrgerentscheides im Gesetz genau geregelt ist, wird es die Aufgabe der Stadtverwaltung sein, diese Kriterien auch genau zu prĂŒfen. Das kann aber erst geschehen, wenn das BĂŒrgerbegehren vorliegt, bzw. wenn die erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht ist.“

UnverstÀndlich ist, wieso die Initiatoren sich selbst angesichts der in der Verfassung genannten sehr kurzen Frist von sechs Wochen selbst beschrÀnken:

“ richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. „

Sechs Wochen sind genau sechs Wochen. Kein Tag mehr, keiner weniger. Das ist die Frist, die gilt, bis zum Ablauftag 24:oo Uhr nachts. Der Beschluss wurde am 19. Oktober gefasst. WĂ€re er am 20. Oktober 2011 verkĂŒndet worden, wĂ€re das der „Starttag“ laut „Bekanntmachungssatzung“ der Stadt Weinheim:

„§ 1
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Weinheim ergehen, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, durch einmaliges EinrĂŒcken des vollen Wortlautes der Bekanntmachungen in den „Weinheimer Nachrichten“.
2. Als Tag der Bekanntmachung gilt der jeweilige Ausgabetag der „Weinheimer Nachrichten“.“

Der „Zieltag“ wĂ€re demnach Donnerstag, der 1. Dezember 2011, 24 Uhr nachts. Die Initiatoren rufen aber zur Stimmabgabe bis zum 28. November 2011 auf und „verschenken“ damit volle drei Tage der insgesamt sehr kurzen Frist.

Nach unserer vorlĂ€ufigen Recherche ist der Beschluss noch nicht veröffentlicht worden. Dies konnten wir aber nur nicht gesichert feststellen – sobald wir genaue Kenntnis einer eventuell bereits vorgenommenen Veröffentlichung haben, korrigieren wir diese Stelle. Sollte es zutreffen, dass es noch keine Veröffentlichung gegeben hat, wĂŒrde die Frist mindestens bis 17. Dezember 2011 laufen.

Dem Weinheimblog.de gegenĂŒber bestĂ€tigte OberbĂŒrgermeister Heiner Bernhard vor kurzem, dass das amerikanische Versandhaus Amazon.de Interesse angemeldet habe. Die Rede ist von einem 20 Hektar großen Logistikzentrum.

Durch den FlĂ€chentausch wĂŒrden im Gewann Breitwiesen rund 42,5 Hektor Gewerbegebiet entstehen können. Die Landwirte um Fritz Pfrang und Karl BĂ€r geben sich kĂ€mpferisch: Rund 7,8 Hektar verstreutes GelĂ€nde im Gewann gehört Bauern, die angeblich nicht verkaufen wollen. Das dautet auf eine schwierige und lange Auseinandersetzung hin.

Unsere Anfrage bei Amazon und eine GesprÀchsbitte vom 25. Oktober 2011, beantwortete die Pressestelle heute, elf Tage spÀter, spartanisch kurz:

„Amazon hat zu diesem Thema keinerlei Veröffentlichung vorgenommen, daher kann ich Sie hier leider nicht unterstĂŒtzen. Wir bitten um VerstĂ€ndnis, dass wir zu Spekulationen keine Stellung nehmen.“

Spekuliert wird unter anderem auch, ob Amazon eventuell Interesse an dem unter großem Widerstand mittlerweile entwickelten Heddesheimer „Pfenning“-Gebiet haben könnte (siehe aktuell 366 Artikel dazu auf dem heddesheimblog.de).

Dort wurde 2009 die Planung fĂŒr ein 20 Hektar großes LogistikgelĂ€nde bekannt. Der Streit darum hat den Ort in zwei Lager gespalten. Versprochen wurden ArbeitsplĂ€tze und erhebliche Gewerbesteuerzahlungen. Im Herbst 2010 wurde der Bebauungsplan verabschiedet. Bislang gibt es allerdings keinerlei Anzeichen von BauaktivitĂ€ten.

Im Gegensatz zu Weinheim hatten Heddesheimer Bauern und Bauernfamilien ihre GrundstĂŒcke dort klaglos- fĂŒr 47 Euro/Quadratmeter an die „Phoenix 2010 GbR“ der Viernheimer Unternehmer Karl-Martin Pfenning („pfenning logistics“) und Johann Georg Adler (Immobilien) verkauft. Das GelĂ€nde soll laut Heddesheimer Landwirten „einer der besten Böden“ sein.

Weitere Infos:

Die Initiative informiert auf einem Blog.

Der BUND auf seiner Homepage.

Unterschriftenlisten liegen hier aus:
Fritz Pfrang auf dem Bauernmarkt
Café Wolf am Rodensteiner Brunnen
Buchhandlung Hukelum am Rodensteiner Brunnen, Hauptstraße 21
Bauernhof Raffl / Törggelestube
Bauernladen Rauch, BertleinsbrĂŒcke

Jeden Samstag vom 05. bis zum 26. November 2011 will die Initiative zudem an der Reiterin Unterschriften sammeln.