Freitag, 19. August 2022

Gemeinderat beschließt mit großer Mehrheit Erhöhung der Gewerbesteuer

Hirschberg, 27. September 2011. (red) Nach langer Einführung ins Thema durch Bürgermeister Just und langer Diskussion hat der Gemeinderat die Anhebung des Hebesatzes von 300 auf 320 beschlossen. Dagegen stimmten die Gemeinderäte Matthias Dallinger (CDU) und Hartmut Kowalinski (FDP).

Bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung war der Tagungsordnungspunkt „Gewerbesteuer – Änderung des Hebesatzes“ in die Öffentlichkeit gebracht worden. Bürgermeister Manuel Just erläuterte vier Gründen: Sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt als auch das Kommunalrechtsamt hatten die Gemeinde aufgefordert, die Einnahmeseite, sprich Steuern zu erhöhen. Im Vergleich zieht die Gemeinde pro Einwohner rund 245 Euro ein, im Landesdurchschnitt sind es deutlich mehr: 363 Euro. Nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung sind Gemeinden verpflichtet, entsprechende „Einnahmen“ zu erzielen. Die Grüne Liste Hirschberg hatte im Rahmen der Haushaltsberatung für 2011 den Antrag gestellt, die Gewerbesteuer zu erhöhen.

Zu Gast waren rund 15 Gewerbetreibende aus Hirschberg, überwiegend Mitglieder des BdS (Bund der Selbständigen), die im Vorfeld die Erhöhung massiv kritisiert hatten.

Tatsächlich gibt es in Hirschberg aktuell 1.441 Gewerbebetriebe. Davon zahlen allerdings nur 161 Betriebe Gewerbesteuer, also elf Prozent. Und davon nur 38 Betriebe mehr als 10.000 Euro.

Der Hebesatz war seit 1975 nicht mehr verändert worden. Durch die Erhöhung auf 320 v.H. bleibt man deutlich unter dem Kreisdurschnitt von 341 v.H. und im Land bei 358 v.H im Jahr 2011. Im Rhein-Neckar-Kreis sind nur Heddesbach, Rauenberg, St. Leon-Rot, Walldorf günstiger. St. Leon-Rot und Walldorf profitieren selbstverständlich durch den Weltkonzern SAP. Die Erhöhung wird erst zum Januar 2013 wirksam.

Insbesondere Hartmut Kowalinski (FDP) kritisierte, Hirschberg müsse „attraktiv bleiben“, was angesichts der Situation eine mehr als seltsame Auffassung darstellte. Die Freien Wähler trugen den Antrag voll mit. Die CDU stimmte „schweren Herzens“ zu. Die GLH betonte, dass über Grundsteuer, Hundesteuer und beispielsweise Kinderbetreuungskosten vor allem die Bewohner belastet worden seien. Jetzt würde auch die Wirtschaft ihren Anteil bringen müssen. Monika Maul-Vogt sagte: „Wir bleiben weiterhin fast konkurrenzlos im Kreis.“ Die SPD betonte die Aufgabenfülle der Kommunen, die auch wachsen werden und bezahlt werden muss.

Die Ankündigung von Gemeinderat Kowalinski, Gewerbetreibende würden von Hirschberg abwandern, konterte Bürgermeister Just: „Wo sollen sie den hin, die Gewerbetreibenden, wenn sie in der Region bleiben wollen?“

Die Gemeinde erhofft sich nach ihrer Modellrechnung eine Steuermehreinnahme von rund 167.000 Euro.

Kommunalrechtsamt bestätigt „heddesheimblog-Erlass“

Guten Tag!

Heddesheim/Hirschberg, 23. Juni 2010. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Behinderung der Pressefreiheit durch den Bürgermeister Michael Kessler ist vom Kommunalrechts erwartungsgemäß zurückgewiesen worden. Diese Bewertung überrascht nicht, wohl aber das Verfahren und die Begründung. Wir dokumentieren hier einen Text aus dem heddesheimblog. In Heddesheim wird unsere journalistische Arbeit durch den Bürgermeister Kessler und andere massiv behindert.

Von Hardy Prothmann

Das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist vor allem für eines nicht bekannt – für Bürgernähe.

Im Volksmund heißt es auch „Hau-den-Bürgermeister-raus-Amt“ – sprich: Das Amt wehrt nach Möglichkeit alles ab, was einem Bürgermeister in die „Quere“ kommt.

So auch im Fall unserer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler.

Hardy Prothmann, Journalist. Bild: sap

Die Redaktion des heddesheimblogs hatte bereits im Sommer 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das inakzeptable Verhalten und die einseitige Bevorzugung anderer „Presseorgane“ durch Herrn Kessler eingereicht.

Im Kern beschwerten wir uns, dass es eine Bevorzugung des Mannheimer Morgens und anderer Presseorgane gebe. Der Landrat-Stellvertreter Dr. Bodo-Falk Hoffmann schrieb uns damals, dass dies nicht der Fall sei und überhaupt fraglich sei, ob unser „heddesheimblog“ überhaupt „Presse“ sei.

Mal abgesehen davon, dass der Jurist Herr Hoffmann mit diesem Schreiben eine peinliche Dokumentation seiner fachlichen Inkompetenz in Sachen Presserecht und Neue Medien dokumentiert hat, wurde die Gemeinde Heddesheim, respektive Herr Kessler aufgefordert, unsere Redaktion „gleichzubehandeln“.

Herr Kessler wertet das als ein „nicht-stattgegebene“ Dienstaufsichtsbeschwerde. Wir werten das als eine „geschwurbelte“ Ausrede.

Herr Kessler machte aus dieser Aufforderung ein Katz und Maus-Spiel und beschränkt bis heute alle Information auf das absolut notwendige Maß.

Beispielsweise gab es ein Gespräch im Rathaus mit einem Landtagsabgeordneten zum Verkehr in Heddesheim. Der Mannheimer Morgen wurde eingeladen – das heddesheimblog nicht. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, nicht die Gemeinde habe eingeladen, sondern die CDU. (Das pressefeindliche Verhalten der CDU lassen wir mal außen vor….)

Der Abgeordnete hat uns auf Nachfrage bestätigt, dass auch die Gemeinde „Veranstalter“ gewesen sei und er nicht alleine eingeladen habe. Er war irritiert.

Das sind „Spielchen“.

Keine, die Spaß machen. Aber solche, die alltäglich sind und die Arbeit unserer Redaktion massiv behindern.

Vor allem dann, wenn es um Themen geht, die alle Bürger in Heddesheim betreffen. Der Verkehr ist ein solches Thema.

Zurück zum „heddesheimblog-Erlass“.

Am 15. April 2010 haben wir die Dienstaufsichtsbeschwerde erneut gestellt, weil wir vermuteten, dass es weiterhin eine „Ungleichbehandlung“ gegenüber anderen Presseorganen gebe.

Denn die Redaktion des heddesheimblogs darf auf „Erlass“ des Bürgermeisters Kessler Anfragen ausschließlich an die email-Adresse „gemeinde@heddesheim.de“ stellen. Mitarbeitern ist die Auskunft gegenüber uns durch den Bürgermeister untersagt worden.

(Wir berichten auch über Hirschberg und Ladenburg. Dort dürfen wir mit Zustimmung der Bürgermeister ohne Einschränkungen von allen Mitarbeitern Informationen einholen,)

Wir haben bei der Gemeinde Heddesheim nachgefragt, ob das für „jede Presse“ gilt oder nur für uns. Die Antwort war: „Wir antworten nicht“.

Dafür hat das Kommunalrechtsamt geantwortet und schreibt: „Die Organisationsbefugnis des Bürgermeisters berechtigt ihn jedoch auch, hiervon im Einzelfall abzuweichen. Insofern besteht kein Anspruch darauf, dass der Weg, wie die Presse an die Auskünfte durch die Behörde gelangen kann, immer gleich sein muss, vielmehr bezieht sich der Gleichbehandlungsanspruch naturgemäß auf das Ergebnis der Presseanfrage: Die eigentliche Auskunft der Gemeindeverwaltung.“

Haben Sie das verstanden?

Nein?

Wir auch nicht.

Im Ergebnis geht es um den Ablauf „Anfrage-Antwort“. Unsere Anfragen werden nicht oder erst nach vielen Tagen beantwortet. „Gefühlt“ werden „Anfragen“ des MM sofort beantwortet.

Darum geht es: Um die „Ungleichbehandlung“. Presse lebt unter anderem von Aktualität. Indem man Antworten verschleppt, benachteiligt man die betroffene Presse.

Bei uns ist das der gewollte Fall.

Anders übersetzt stellt der MM leichte Fragen, die man gerne sofort beantwortet – unsere Fragen sind zu komplex, egal wie einfach sie sind. Die Behinderung unserer Arbeit ist die Maxime des Pressefeinds Michael Kessler.

Das Kommunalrechtsamt, respektive Herr Grünewald als kommissarischer Leiter, fragt sich, ohne sich dabei „entblödet“ zu fühlen: „Warum dies zu einer Erschwernis der Auskunftseinholung geführt haben soll, erschließt sich dabei der Rechtsaufsichtsbehörde nicht.“

Herr Grünewald hätte die Möglichkeit gehabt, per Telefon, Fax, email oder wie auch immer, eine „Erschließung“ zu erfahren, in dem er Rückfragen stellt. Das hatte Herr Grünewald nicht nötig.

Herr Grünewald hat kein Interesse, „etwas zu erschließen“. Herr Grünwald hat ein vermutliches Interesse, nämlich sich keine Arbeit zu machen oder was? Einen Bürgermeister raus-zu-hauen? Die Vorstellung wäre unerträglich.

Herr Grünewald hätte jederzeit eine Rückfrage an die Redaktion stellen können, wieso die journalistische Arbeit „erschwert“ wird.

Das hat Herr Grünewald nicht getan.

Herr Grünewald hat aber gerne bestätigt, dass Herr Kessler alles richtig macht.

Leider hat Herr Grünewald dabei nicht bedacht, dass es eine neue Form von Öffentlichkeit gibt, die die Arbeit von Behörden kritisch begleitet. Herr Grünewald hat nicht bedacht, dass seine mangelhafte Leistung ihn selbst, sein Amt, seinen Arbeitgeber, den Kreis und insgesamt den Glauben der Bürger in eine funktionierende „Bürokratie“ beschädigt.

Herr Grünewald geht damit ungewollt in die Geschichte ein. Als „Hau-Raus-Grünewald“.

Als inkompetenter Statthalter eines desolat geführten Amtes, dass eigentlich eine Rechtsaufsicht führen sollte, dies aber nicht tut.

Bis zum heutigen Datum ist Herr Albin Hermann der Leiter dieses Amtes ausweislich des Internetangebots des Landratsamts.

Dabei ist Herr Albin Herrmann seit Anfang Oktober 2009 in den Ruhestand verabschiedet worden und – abgesehen von seinen Fehlleistungen zuvor – damit außen vor.

Der neue Landrat Stefan Dallinger und Matthias Klöpfer, der neue Leiter des Kommunalrechtsamts, sollten dringend Abhilfe schaffen, wenn die BürgerInnen im Rhein-Neckar-Kreis noch einen Hauch von Vertrauen in diese zentral wichtige Behörde haben können sollen.

Dem Herrn Bürgermeister Kessler mag man einmalig seinen „heddesheimblog-Erlass“ bestätigt haben.

Herr Dallinger wäre sehr gut beraten, den „heddesheimblog-Erlass“ genau zu studieren und seine künftigen politischen Entscheidungen daran auszurichten, denn „Heddesheim ist überall“.

Wir werden übrigens eine Anfrage an Herr Dallinger stellen, wie er zur Pressefreiheit steht. Die Antwort werden wir, wie gewohnt, transparent dokumentieren.

Dokumentation:
Schreiben des Kommunalrechtsamts.

Anmerkung der Redaktion:
Der für das heddesheimblog verantwortliche Journalist Hardy Prothmann ist in Heddesheim partei- und fraktionsfreier Gemeinderat.

Landesdatenschützer bestätigt Datenschutzverstoß des Landratsamts

Guten Tag!

Rhein-Neckar, 27. Mai 2010. Das Landratsamt hat ein Dauerproblem: Zum wiederholten Male hat es gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Und zum wiederholten Male wurde es durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz darauf „aufmerksam“ gemacht. Dienstrechtliche Konsequenzen hat der laxe Umgang mit dem Datenschutz bislang nicht – warum eigentlich?

Nicht zu akzeptieren: Zum wiederholten Male hat das Landratsamt gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Von Hardy Prothmann

Das Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg liest sich zwar verklausuliert, die Aussage aber ist eindeutig: Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat gegen den „im Datenschutz anzulegenden strengen Maßstab“ bei der Übermittlung personenbezogener Daten verstoßen.

Da half auch nicht die gewundene Stellungnahme, die das Landratsamt als Begründung für den Verstoß ins Feld führte.

Ein Bürger hatte sich zunächst beim Kommunalrechtsamt beschwert, wurde dort abgewimmelt und leitete seine Beschwerde dann an den Landesbeauftragten für den Datenschutz weiter, der die Auffassung des Bürgers teilte.

Unsere Redaktion hat bereits mehrfach über Datenschutzverstöße durch das Kommunalrechtsamt des Landratsamts aufgrund eigener Recherchen berichtet.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat wieder einmal von einer „förmlichen Beanstandung“ abgesehen, weil das Landratsamt versichert hat, künftig verstärkt auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu achten.

Das haben Kommunalrechtsamt und Landratsamt immer wieder „versichert“ – tatsächlich scheint aber der Datenschutz hier als kein besonders hohes Rechtsgut angesehen zu werden.

Das ist unerträglich – vor allem, weil man vermuten kann, dass es weit mehr Datenschutzverstöße gegeben haben könnte, die bislang unbekannt sind, weil es keine Beschwerden dagegen gab.

Anstatt die Beschwerden ernst zu nehmen und ordentlich durchzugreifen, versuchte das Landratsamt, sich aus den Datenschutzverstößen herauszuargumentieren – ein Hinweis, dass hier kein Unrechtsbewusstsein vorliegt und dass das Landratsamt den Datenschutz seiner BürgerInnnen lax handhabt und anscheinend nicht besonders ernst und wichtig nimmt.

Die bekannt gewordenen Datenschutzverstöße liegen alle in der Amtszeit des früheren Landrats Dr. Jürgen Schütz. Seit dem 01. Mai 2010 leitet Stefan Dallinger als neuer Landrat die Behörde.

Man darf gespannt sein, ob er Ordnung in den Laden bringt und seinem Kommunalrechtsamt auf die Finger klopft. Das wird auch die Aufgabe des neuen Leiters sein: Der bisherige Ordnungsamtschef Matthias Klöpfer wird Leiter des Kommunalrechtsamts werden.

Der neue Landrat und der neue Kommunalrechtsamtschef können nun beweisen, dass sie den Datenschutz ernst nehmen und penibel beachten – wenn nicht, muss es dienstrechtliche Konsequenzen geben, weil man dann schon von vorsätzlicher Schlamperei im Amt ausgehen muss.

Dokumentation:
Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Link:
Das heddesheimblog hat bereits mehrfach über Datenschutzverstöße berichtet: Sie finden die Berichte am Ende des Artikels.