Samstag, 02. Juli 2022

Rhein-Neckar-Kreis startet LEADER-Prozess

Region aktiv mitgestalten

Rhein-Neckar, 06. Mai 2014. (red/pm) Der Rhein-Neckar-Kreis startet den LEADER-Prozess. Mit diesem ein Regionalentwicklungsprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg sollen die ländlichen Regionen weiterentwickelt und wirtschaftlich gestärkt werden. Bürger/innen werden aufgefordert, Projektideen einzubringen. [Weiterlesen…]

B38: Fahrbahndecke wird eingebaut

Rhein-Neckar/Weinheim, 22. August 2013. (red/pm) Die B38 wird ab dem 26. August in Richtung Saukopftunnel zwischen den Kreuzungen Viernheimer Straße und Bergstraße B3 gesperrt. Die Fahrbahndecke wird im Bereich der Aus- und Einfädelspuren am südlichen Anschluss der Kreisverbindungsstraße – Kreisstraße K4229 – eingebaut. [Weiterlesen…]

Bewerbungen ab jetzt für fünfjährige Amtszeit ab 2014

Neue Jugendschöffen gesucht

Neue Schöffen werden gesucht. Quelle: www.schoeffenwahl.de

Rhein-Neckar, 14. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit neue Jugendschöffen für eine fünfjährige Amtszeit ab 2014 gewählt. Bewerbungen bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von großer Bedeutung.

Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:

„Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlägt dabei doppelt so viele Kandidaten wie an Schöffen benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Auf der Vorschlagsliste soll die Bevölkerung möglichst nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet sein. Organisiert wird die Schöffenwahl im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis von Thomas Holzer, stellvertretender Leiter des Haupt- und Personalamt, und Ulrich Schefcik, Gruppenleiter Jugendgerichtshilfe im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis

„Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, beschreibt Ulrich Schefcik die Voraussetzungen. Auch werde von den Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Darüber hinaus müssen die Schöffen Beweise würdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. „Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden“, beschreibt Schefcik die große Verantwortung, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Und fügt hinzu, dass den ehrenamtlichen Richtern zudem große Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt werde.

Interessenten für das Amt des Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März 2013 an das Bürgermeisteramt ihrer zuständigen Wohngemeinde. Das entsprechende Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de. Wer sich darüber hinaus über das Schöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de tun.“

Luftwaffenübung ab 17. Juni 2010

Guten Tag!

Hirschberg/Rhein-Neckar, 10. Juni 2010. Vom 17. Juni bis zum 01. Juli 2010 wird die Luftwaffe die Übung „Electronic Warfare Live Training Exercise (ELITE) 2010“ durchführen. Dadurch kann es zu massiven Lärmbelästigungen kommen. Das Landratsamt informiert über die Beschwerdestellen, an die sich Bürger wenden können.

Information des Landratsamts Rhein-Neckar:

„Das Luftwaffenamt Abteilung Flugbetrieb informiert:
Luftwaffe führt Übung ELITE 2010 vom 17. Juni bis 1. Juli durch

Wie das Luftwaffenamt Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr in Köln informiert, führt die Luftwaffe in der Zeit vom 17. Juni bis 1. Juli 2010 die multinationale Großübung „Electronic Warfare Live Training Exercise (ELITE) 2010“ im Luftraum über Bayern, Baden-Württemberg und auf dem Truppenübungsplatz Heuberg in der Nähe von Meßstetten durch. Übungsflüge finden jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von acht bis 18.30 Uhr sowie freitags von acht bis 14 Uhr statt. Hierbei nehmen verschiedene Flugzeugtypen teil, die das Übungsgebiet anfliegen und dabei auch den Rhein-Neckar-Kreis überfliegen können.

Sollte es zu Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger kommen, steht das kostenfreie Bürgertelefon unter Nummer 0800 – 8620 730 jedem Anrufer gerne zur Verfügung. Schriftliche Beschwerden kann man per Fax unter Nummer 02203 – 908 2776 oder an nachfolgende Adresse senden: Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr, Luftwaffenkaserne Wahn 501 / 11, Postfach 90 61 10, 51127 Köln. Schäden, die mit dem militärischen Flugbetrieb zusammenhängen, bearbeiten die zuständigen Wehrbereichsverwaltungen für die Bundesländer, für Baden-Württemberg ist dies die Wehrbereichsverwaltung Süd, Dezernat WR 6, Postfach 10 52 65, 70045 Stuttgart.“

Einen schönen Tag wünscht
Das hirschbergblog