Mittwoch, 06. Juli 2022

Unfall an OEG-Haltestelle

Radfahrerin gerät in Schienen und stürzt

polizei_feature11_tnHirschberg, 01. September 2014. (red/pol) Verletzt wurde eine 52-jährige Radfahrerin bei einem Unfall am Sonntag um 14:15 Uhr in der Landstraße/B3. Die Radlerin war bei der Fahrt in Richtung Weinheim in Höhe der OEG-Haltestelle in die auf der Fahrbahn verlaufenden Schienen geraten und gestürzt. Nach der Erstbehandlung durch den Notarzt an der Unfallstelle wurde die Frau mit einem Rettungswagen in eine Heidelberger Klinik gefahren und dort ambulant behandelt.

5.000 Euro Sachschaden

Zwei Personen bei Unfall verletzt

polizei_feature11_tnHirschberg, 16. Dezember 2013. (red/pol) Zwei leichtverletzte Personen und Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro sind das Resultat eines Auffahrunfalls in der Landstraße am Freitagnachmittag. Ein 24-jähriger Mercedes-Fahrer übersah gegen 17:00 Uhr, dass der VW-Fahrer vor ihm an einer roten Ampel anhielt und fuhr auf. Dadurch erlitten der 33-jährige Fahrer des VW und seine 30-jährige Beifahrerin leichte Verletzungen.

ATU Hirschberg: Ausbau von Dachwohnungen in der Mörikestraße nicht zulässig

Zwei Bauanträge und zwei Bauvoranfragen bekommen grünes Licht

Hirschberg, 13. März 2012. (red) Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat heute über vier Bauvorhaben beraten.

Bei dem ersten Bauvorhaben handelte es sich um ein Kenntnisgabeverfahren zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in der Weinheimer Straße in Leutershausen.

Aufgrund des Grundstückszuschnitt und dem von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Grünstreifens im Norden des Grundstücks, ist eine Platzierung der Garage neben dem Wohnhaus unter Einhaltung des Einfahrtsbereiches von fünf Metern zur Straßenbegrenzungslinie nicht möglich. Die Zufahrt erfolgt daher parallel zur Verkehrsfläche über eine auf dem Grundstück liegende Hoffläche von fünf Metern.

Garage in der Weinheimer Straße genehmigt

Da durch die Befreiung auch keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt werden, schlug die Verwaltung vor, das Einvernehmen zu einer Befreiung von dem im Bebauungsplan festgelegten Mindestabstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche zu erteilen.

Der ATU stimmte dem einstimmig zu.

Bei dem zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Bauvoranfrage zum Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Aufzug in der Mörikestraße in Großsachsen.

Mit der Bauvoranfrage sollten folgende Punkte geklärt werden:

Die Errichtung eines Kniestocks von 45 Zentimetern und eines Sockels von nur 15 Zentimetern anstatt eines Sockels von 60 Zentimetern ohne Kniestock, die Überschreitung der Geschossflächenzahl um vier Prozent und die Errichtung von zwei selbständigen Wohnungen im Dachgeschoss.

Dachwohnungen nicht erlaubt

Der Bauherr begründet die Abweichungen vom Bebauungsplan wie folgt:

„Das Wohnhaus soll mit Aufzug und damit behindertenfreundlich errichtet werden. Der Aufzug ist kostenintensiv und nicht wirtschaftlich vertretbar, falls nicht im Dachgeschoss zwei kleine Wohnungen errichtet werden.

Da behindertenfreundliche Wohnungen breitere Flure und Dielen benötigen, ist das Konzept ohne einen geringeren Kniestock und einer Geschossflächenzahl-Überschreitung nicht realisierbar.

Denn auch die Wohnungen der anderen Geschosse werden behindertenfreundlich und damit im Verhältnis zur Zimmerzahl größer als herkömmliche Wohnungen“.

Ohne eine Vermietung zweier Wohnungen im Obergeschoss wäre die Ausstattung mit Aufzug wirtschaftlich nicht tragbar, so der Bauherr in seinem Antrag. Durch die behindertengerechte Gestaltung seien die Wohnungen etwas größere als übliche Wohnungen und deshalb werde die Geschossflächenzahl um 4 Prozent überschritten.

Diesen Teil der Bauvoranfrage lehnte der ATU ab, da selbständige Wohnungen im Dachgeschoss nach Bebauungsplan nicht zulässig sind. Zwar könne hier Wohnraum entstehen, beispielsweise nutzbar über darunter liegenden Wohnungen, aber nicht als eigenständige Einheit.

Präzedenzfall ohne Wirkung

Eine Diskussion gab es um die beantragte Verlagerung des Sockels in den Kniestock im Dach. Gemeinderätin Eva-Marie Pfefferle (SPD) befürchtete einen „Präsedenzfall“. Bürgermeister Manuel Just sag darin kein Problem:

Städtebaulich wird das keine problematischen Folgen haben.

Die Verwaltung schlug vor, den Befreiungsanträgen zuzustimmen, bis auf die sechs Wohnungen. Bürgermeister Just machte daraus ein „Mehrfamilienhaus“ mit entsprechenden Stellplätzen und der Überschreitung von GFZ und des Kniestocks. Der ATU erteilt sein Einvernehmen, Frau Pfefferle enthielt sich.

Bei der nächsten Bauvoranfrage handelte es sich um den Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an gleicher Stelle in der Landstraße 18 in Großsachsen.

Verwaltung unterstützt Abriss und Neubau in der Landstraße 18

Das Wohnhaus auf dem Anwesen in der Landstraße 18 stünde seit einigen Jahren vollständig leeer, berichtete Bürgermeister Manuel Just.

Auch die teilweise landwirtschaftliche Nutzung des Anwesens wurde bereits vor vielen Jahren aufgegeben und die seinerzeit bestehenden Nebengebäude entfernt.

Aufgrund seiner Lage direkt neben den Bahngleisen an der an dieser Stelle verengten Hauptverkehrsstraße sowie seines maroden Zustands, besteht auch keine Hoffnung, dass das Gebäude in dem gegenwärtigen Zustand wieder bewohnt wird.

Eine Grundsanierung wäre zu kostenintensiv, so dass der weitere Verfall die logische Konsequenz für das Gebäude wäre.

An gleicher Stelle soll nun nach dem Abriss ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Die Stockwerkseinteilung, sowie Trauf- und Firsthöhe sollen sich den Nachbargebäuden anpassen. Der hofseitige zweigeschossige Anbau soll ein nach dem Süden orientiertes Pultdach erhalten.

Für diesen Bereich der Landstraße gäbe es keinen Bebauungsplan, so Just, so dass das Vorhaben nach den Kriterien des sogenannten „Einfügens“ zu beurteilen sei.

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Neubau an den Abmessungen der Nachbargebäude in Trauf- und Firsthöhe orientieren wird, sei es unzweifelhaft, dass sich das Gebäude an die umliegende Bebauung anpassen werde.

Auch die vorgesehene Nutzung als Gewerbefläche und Wohnfläche füge sich ein.

Treiber provoziert Belehrung

Gemeinderat Karl-Heinz Treiber (GLH) kritisierte, dass man über eine Querung den Zugang zum OEG-Bahnhof ermöglichen wolle:

Das enttäuscht mich, dass sich hier niemand erinnert.

Bürgermeister Just wies den Einwand zurück und erläuterte, dass dieses Grundstück überhaupt keinen Vorteil in der Sache bringen würde. Herr Treiber erwiderte daraufhin, er habe ja nur erinnern wollen und stimmte dann ebenfalls zu.

Der ATU stimmte der Voranfrage zu, Gemeinderat Thomas Herdner (GLH) enthielt sich ohne Nennung von Gründen.

Als letzter Punkt stand der Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses in der Johann Dörk-Straße in Leutershausen auf der Tagesordnung.

„Problematisches Baugebiet“

Die Bauherren beabsichtigen das Zweifamilienwohnhaus im Erdgeschoss mit einem Anbau von 6,43 Metern auf 4,42 Metern zu erweitern. Mit einer Traufhöhe von 2,95 Metern und einem Pultdach mit geringer Dachneigung beschränkt sich der Anbau ausschließlich auf das Erdgeschoss.

Der derzeitige Vorbau mit Balkon und Eingangsbereich soll komplett entfernt werden. Stattdessen ist beabsichtigt, das Badezimmer zu erweitern und den Hauseingang neu zu gestalten. Im Obergeschoss soll wieder ein Balkon entstehen. Der neu gestaltete Vorbau wird in den Maßen des derzeitigen Bestandes wieder errichtet.

Fraglich ist, ob das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans zur Gestaltung der Bauten entspricht, da Doppelhäuser und Hausgruppen gleichzeitig ausgeführt und einheitlich gestaltet werden müssen. Der beantragte Anbau würde von daher dem Gebot der Einheitlichkeit widersprechen.

Sinn und Zweck dieser Vorschrift könne jedoch nicht sein, dass ein Bauherr sein Wohnhaus nur dann erweitern kann, wenn an die benachbarte Doppelhaushälfte in dem gleichen Maß ebenfalls angebaut wird.

Zudem würde das großzügige Baufenster quasi „einladen“, die Wohnhäuser zu erweitern.

Bei der Betrachtung des Straßenzuges stelle man ferner fest, dass der Bereich vor den Wohngebäuden keineswegs von jeglicher Bebauung freigehalten ist.

Deshalb sei die Hirschberger Verwaltung der Ansicht, dass das Gebot der einheitlichen Gestaltung der Bauten aus dem Jahr 1968 der Gestaltungsfreiheit der Bauherren widerspricht und aus heutiger Sicht nicht mehr haltbar ist. Die Verwaltung schlug deshalb vor, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Baugrenzen, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Verschiedene Gemeinderäte betonten, dass es wünscheswert sei, wenn sich das „problematische“ Gebiet positiv verändert. Bislang sei das Bild sehr uneinheitlich durch Garagen und Gartenhäuser auf den Grundstücken.

Der ATU erteilte sein Einvernehmen.