Samstag, 20. August 2022

CDU-Kandidat Dr. Karl A. Lamers im GesprÀch

„Am Ende des Tages will ich sagen: Mehr geht nicht!“

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Dr. Karl A. Lamers (rechts) erlÀuterte in Begleitung seiner Assistentin Sentiana E. Schwerin Chefredakteur Hardy Prothmann seine Politik.

 

Heidelberg/Rhein-Neckar, 08. August 2013. (red/pro/ch) Der CDU-Politiker Dr. Karl A. Lamers will es nochmal wissen – 19 Jahre ist er schon Mitglied des Bundestags und tritt in seinem Wahlkreis Heidelberg/Weinheim erneut an. Das Direktmandat dĂŒrfte ihm sicher sein – der rĂŒhrige Abgeordnete ist sehr prĂ€sent in seinem Wahlkreis Heidelberg-Weinheim (274), aber auch auf der BĂŒhne der internationalen Politik. Gestern startete der Wahlkampf im Rolf-Engelbrecht-Haus in Weinheim – wir haben Herrn Dr. Lamers im Rahmen unserer Kandidaten-Interviews im Vorfeld gesprochen. [Weiterlesen…]

Pflichten fĂŒr GĂŒterhĂ€ndler gesetzlich verschĂ€rft - Strafen bis 100.000 Euro möglich

Vom Immobilienmakler zum „IM Makler“

Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv ĂŒber das GeldwĂ€schegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)

 

Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das GeldwĂ€schebekĂ€mpfungsrecht mit einem “Gesetz zur Optimierung der GeldwĂ€scheprĂ€vention” verschĂ€rft. Davon betroffen sind „GĂŒterhandler“ wie Steuerberater, AnwĂ€lte, TreuhĂ€nder und auch Immobilienmakler. Mit fragwĂŒrdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und GeldwĂ€sche unterstĂŒtzen.

Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des GeldwĂ€schegesetzes (GWG) zu kĂ€mpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet “angemessene geschĂ€fts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren”. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt „ausspionieren“.

Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und SachverstĂ€ndigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frĂŒhen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.

Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zustĂ€ndigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer „nicht normal“ verhalten haben.

Baden-WĂŒrttemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht fĂŒr Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-BĂŒros verstĂ€rkt ĂŒberprĂŒft, um zu gewĂ€hrleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Den vollstÀndigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.