Sonntag, 21. August 2022

Keine Walmdächer in Leutershausen

Guten Tag!

Ladenburg, 08. Dezember 2010. Bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt wurde über eine Bauvoranfrage in Leutershausen entschieden. Durch diese wurde die Befreiung von zwei Punkten des Bebauungsplans beantragt.

von Christian Mühlbauer

Nachdem Bürgermeister Just die anwesenden Ausschussmitglieder begrüßt hatte, wies er knapp in den ersten Tagesordnungspunkt ein. Gemeinderat Fritz Betzler erklärte sich bezüglich des ersten Tagesordnungspunktes für befangen und verließ den Tisch. Zur Debatte stand eine Bauvoranfrage für einen Neubau in Leutershausen. Es wurde die Befreiung von zwei Punkten des Bebauungsplans beantragt.

Zum einen war dies die Traufhöhe. Diese ist laut Bebauungsplan auf 6,20 Meter festgelegt. Man beantragte die Erhöhung auf 7,40 Meter. Zum anderen beantragte man die Errichtung eines Walmdachs mit 12 Grad Neigung.

Wie Bürgermeister Just ausführte, wäre es nicht das erste Mal, dass man die Traufhöhe überschreite. Im genannten Baugebiet seien Traufhöhen von bis zu 8,40 Metern genehmigt worden. Darüber hinaus sei das Haus so geplant worden, dass es weit innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen zum Nachbargrundstück bleibt. Ein Dach mit 12 Grad Neigung wäre jedoch problematisch.

Dr. Boulanger (CDU) schloss sich den Ausführungen des Bürgermeisters an. Es gehe ja auch darum, „keinen neuen Präzedenzfall“ zu schaffen. Dr. Boulanger setzte dies in Verbindung mit einem Verfahren, das gegenwärtig vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig ist. Dort klagt ein Bauherr auf die Nutzung andersfarbiger Dachziegel.

Im Bezug auf die Traufhöhe sehe man aber kein Problem vom Bebauungsplan abzuweichen.

Es gibt bereits Dächer weit unter 35 Grad Neigung?

Ein Einwurf von Jürgen Steinle (GLH) führte schließlich zu angeregten Diskussion. Er erklärte, dass es im Gebiet bereits Dächer weit unter 35 Grad Neigung geben würde. Dieser Einwurf blieb unberücksichtigt, bis Peter Johe von den Freien Wähler eine Klarstellung dieser Behauptung durch den Bürgermeister forderte.

Die Ausführung von Herrn Steinle erwies sich als nicht ganz korrekt.

Die vornehmliche Dachform wäre ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 32 und 38 Grad. Auch Flachdächer wären vorhanden. Walmdächer mit 12 Grad Neigung gibt es nur bei „Vorbauten“. Im Jahr 2001 wurde ein Haus mit einem Walmdach genehmigt.

Aber auch dieses habe keine Neigung von 12 sondern eine von 38 Grad.

Bei der anschließenden Abstimmung wurde die Erhöhung der Traufhöhe auf 7,40 Meter einstimmig genehmigt. Die Erlaubnis ein Walmdach mit 12 Grad Neigung zu errichten wurde mit zwei Gegenstimmen abgelehnt.

Splittkästen auffüllen, Platanen kürzen

Zum zweiten Tagesordnungspunkt „Verschiedens“ folgten einige Anfragen der Gemeinderäte. So wollte Jürgen Steinle wissen, ob die Splittkästen inzwischen aufgefüllt seien. Dies wurde seitens der Verwaltung insofern bejaht, dass man die Kästen gegenwärtig prüfe und bei Bedarf befüllen würde.

Dr. Boulanger brachte ein Anliegen der Bürger aus der Platanenstraße vor. Die Bäume dort müssten dringend beschnitten werden, da manche Äste inzwischen eine Gefahr für Fußgänger darstellen und in Grundstücke hineinragen.

Die Gemeinde würde es ja auch nicht dulden, wenn Bäume von Privatgrundstücken in öffentliche Flächen hineinragen.

Peter Johe erkundigte sich nach dem Notwendigkeit der Warnbarken am OEG Bahnhof. Wie die Verwaltung erklärte, seien die Markierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen. Dies sei frühestens im Frühjahr 2011 der Fall. Bis dahin müssen die Warnbarken aufgrund der gebotenen Verkehrssicherheit bestehen bleiben. Johe bemängelte, dass diese dem abbiegenden Verkehr mitunter die Sicht versperren.

Anmerkung der Redaktion:

Christian Mühlbauer absolviert ein redaktionelles Praktikum bei uns in der Zeit vom 22. November – 10. Dezember 2010. Herr Mühlbauer studiert an der Fachhochschule Ansbach “Ressortjournalismus.-€

Neubau Einfamilienhaus Silvanerweg 14 genehmigt

Guten Tag!

Hirschberg, 13. Juli 2010. Für den Neubau eines Einfamilienhauses wurden mehrere Befreiungen beantragt, die der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) genehmigt hat.

Mehrere Ausnahmen genehmigt. Quelle: Gemeinde Hirschberg

Im Silvanerweg 14 (Leutershausen) soll ein neues Einfamilien-Wohnhaus entstehen. Die Bauherren beantragten mehrere Befreiungen:

Überschreitung der straßenseitigen Traufhöhe (talseitig) um 50 cm
Überschreitung der sichtbaren Garagenbreite um 1m (6m statt 5m)
Unterschreitung der festgelegten Dachneigung talseitig um 4-° und bergseitig um 12-°
Überschreitung der östlichen Baugrenze um 1m auf einer Länge von 4m durch einen Balkon im Obergeschoss.
Überschreitung der westlichen Baugrenze um 1m auf einer Länge von 3,60m durch ein Vordach des Hauseingangs.

Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme alle Ausnahmen als zulässig begründet.

Die Abweichungen seien städtebaulich vertretbar und widersprachten nicht den Grundzügen der Planung.

FW-Gemeinderat Fritz Bletzer verließ wegen Befangenheit den Ratstisch. Die Fraktionen äußerten keine Einwände, bis auf Eva-Marie Pfefferle (SPD): „Wenn das Haus woanders stehen würde, wäre das mit den vielen Ausnahmen nie genehmigt worden, wir stimmen aber zu.“

Der ATU nahm den Bauantrag einstimmig an.

Die Details finden Sie im PDF unter Download.

Download: Verwaltungsvorlage

Einen schönen Tag wünscht
Das hirschbergblog