Auerbach/Hirschberg, 12. September 2013. (red/pm) Neuer Gegner, neues Terrain. Wie schon vor 14 Tagen bei der HSC 2000 Coburg wissen die „Saasemer“ noch nicht so ganz genau, was sie in Auerbach erwartet. Die Oberpfälzer spielen ihre zweite Saison in der 3. Liga. [Weiterlesen…]
Germanen betreten in Auerbach abermals „Neuland“
Zu kalt für Bienen und Blumen
Ladenburg/Rhein-Neckar, 11. April 2013. (red/ld) Den Bienen war es am Samstag zwar noch zu kalt zum Fliegen. Den Rund 25 Jungimkern, die zum ersten Einführungskurs „Bienenhaltung“ beim Imkerverein gekommen waren, machte das aber nichts aus. Imkermeister Vitus Thaler versprach, den praktischen Teil nachzuholen, sobald es endlich wärmer sei: „Eine so langanhaltende Kälteperiode habe ich in meinem ganzen Imkerleben noch nicht erlebt.“ [Weiterlesen…]
Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook
Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.
Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.
Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.
Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten
Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.
Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:
Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.
Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.
Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet
Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.
Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:
Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.
Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.
Die „Motivation“ für eine Klage ist egal
Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.
Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.
Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.
Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß
Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:
Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.
Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:
Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke
Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen
Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:
Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.
Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:
Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.
Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen
Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.
Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:
Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.
Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?
Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.
Betroffen sind alle, die teilen
Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.
Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.
Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.
Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht
Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.
In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.
Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.
Die Gefahr lauert überall
Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.
Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.
Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.
Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.
Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:
Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.
Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.
Links:
Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook
hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern
http://rechtsanwalt-schwenke.de
Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.
Vereine der Region machen Werbung für eine Bank und hoffen auf 1.000 Euro für die Vereinskasse

Auch Pokale wollen finanziert sein - Vereine können 1.000 Euro gewinnen. Foto: Archiv
Rhein-Neckar, 07. November 2011 (red/jl/ek) 1.000 Euro für den beliebtesten Verein: Die Ing-Diba unterstützt gemeinnützige Vereine in Deutschland und stellt dafür eine Million – Euro zur Verfügung. 1.000 gemeinützige Vereine haben die Chance durch Abstimmen über ihre Beliebtheit 1.000 Euro für die Vereinskasse zu gewinnen – und die Ing-Diba macht damit Werbung für sich. Vereine, die gewinnen wollen, müssen sich sputen: Die Aktion läuft noch bis 15. November.
Von Jörg Levermann:
„Vielerorts wird gegen die Allmacht großer Bankhäuser protestiert. Dennoch gelingt einem Unternehmen der Finanzbranche ein genialer Werbeschachzug.
Anders ist die Kampagne der Ing-Diba AG mit Hauptsitz in Frankfurt am Main nicht zu bezeichnen. Rund eine Million Euro investiert das Unternehmen derzeit und verteilt jeweils 1.000 Euro an die 1.000 beliebtesten Vereine.
Wer diese Vereine sind, darüber können Mitglieder und Freude der Vereine selbst bestimmen.
Dazu können die Vereine auf ihren Websites eine Bannerwerbung der Bank platzieren, die zu einer Internetseite des Unternehmens führt. Verpflichtet sind die Vereine dazu nicht, wenn sie bei der Aktion mitmachen wollen. Die Unterstützer des Vereins geben ihre Stimme auf der Website der Bank ab und müssen dabei ihre email-Adresse angeben.
Diese wird lediglich dazu genutzt, dass nicht mehr als maximal drei Stimmen von jedem Nutzer abgegeben werden können. Regelmäßige Werbe-email haben die Unterstützer nicht zu befürchten, da kein email-Abonnement in diesem Zusammenhang bestellt wird.
Vereine aus der Region hoffen auf Geldsegen von der Bank
Derzeit (Stand 06.11.2011, 14:45 Uhr) beteiligen sich 18.448 Vereine an der Aktion, in der Hoffnung ihre Vereinskassen aufzubessern. Auch Vereine aus der Region sind mit dabei.- Aus Heddesheim sind es derzeit der Glückliche Engelsherzen e.V. (Rang 12.033) und der DLRG OG Heddesheim e.V. (Rang 12.834).

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Ladenburg ist sogar mit 9 Vereinen dabei: Der TC Ladenburg e.V. (Rang 632), der DLRG Ladenburg/Edingen-Neckarhausen e.V. (Rang 884), der Trägerverein JUZ „DIE KISTE“ e.V. (Rang 3.466), der Ladenburger Sport-Vereinigung 1864 e.V. (Rang 9.076), der Auslandshelfer e.V. (Rang 9.296), die PLAN Ortsgruppe Mannheim (Rang 10.409), der LSV Ladenburg (Rang 11.331), die SV Ladenburg Romans (Rang: 14.004), der Arbeitskreis Netzwerk Berufsfindung (Rang 16.449).
Bannerwerbung der Bank haben diese Vereine nicht geschaltet. Sie hoffen, wie viele andere, auf Mund-zu-Mund-Propaganda, um möglichst viele Stimmen für sich gewinnen zu können. Eifrige Vereinsmitglieder und Sympathisanten haben dazu bereits soziale Netzwerke wie Facebook und Google+ genutzt.
Aus Schriesheim bewerben sich sechs Vereine: der Förderverein der KurpfalzGrund- und Werkrealschule Schriesheim e.V. (Rang 3.804), der SV 1919 Schriesheim (Rang 8.579), der Arbeitskreis Schriesheimer Senioren (Rang 10.030), der Reit- und Fahrverein Schriesheim (Rang 14.731), der Buddhistische Zentren Mittel-Rhein der Karma Kagyü Linie e.V. (Rang 17.361) und der kulturkreis-Schriesheim (Rang 18.412).
Weinheim beteiligt sich mit den meisten Vereinen: Ganze 16 nehmen an der Aktion teil. Der Board-Sport-Weinheim hat hier mit 783 Stimmen (Rang 2.267) die Nase vorn. Dagegen haben die Vereine Job Central (Rang 17.167) sowie der HSG/TSG Weinheim TV Oberflockenbach (Rang 18.109) noch überhaupt gar keine Stimmen erhalten.
Edingen-Neckarhausen ist mit zwei Vereinen dabei: der „Haie“ TV Edingen (Rang 1.164) und der TTC Edingen-Neckarhausen (Rang 1.525).
Auch Hemsbach macht mit- zwei Vereinen bei der Aktion mit: der Angelsportverein 1965 Hemsbach e. V. (Rang 12.615),- sowie der SSV Hemsbach (Rang 16.107) sind hier im Rennen und hoffen auf 1.000 Euro für die Vereinskasse.
In Viernheim sind es zehn Vereine, „Spitzenreiter“ ist auf Rang 1.478 „Focus e.V.“, die „Pfadfinder Viernheim“ kommen nur auf drei Stimmen.
Noch bis zum 15. November wird die Werbeaktion der Ing-Diba fortgesetzt. Mitmachen können alle gemeinnützigen Vereine, die eine Freistellung vom Finanzamt vorweisen können.
Kinder- und Jugendverein mit der Rettungshundestaffel an der Spitze
Wer vermutet, dass besonders bekannte Fußballvereine an der Spitze der Beliebtheitsskala stehen, wird überrascht sein. Auf Platz eins liegt derzeit der Verein Zebrakids aus Duisburg mit mehr als 12.850 Stimmen, gefolgt vom Verein Rettungshundestaffel Lippe Ems e.V. (Verl) auf Platz zwei mit 11.200 und der Verein Hebammen für Deutschland mit 10.632 Stimmen.
„Mit unserer Aktion sprechen wir als Bank für Privatkunden eine andere Klientel an als die großen Investmentbanken“, erklärte- Eliza Manolagas, eine Sprecherin der ING DiBa AG. Die- Vereine sammelten jede Menge Stimmen und dadurch habe die Website gute Zugriffsraten gewonnen.
„Wir- sind selbst überrascht, wie gut unsere Aktion angenommen wurde. Auch auf Facebook haben wir die Aktion bekannt gemacht“, sagte Manolagas. Dabei sei es zu Beginn fraglich gewesen, wie online-affin die Vereine tatsächlich seien. Nun sei die Aktion ein Selbstläufer geworden.- Vor allem habe man die kleinen Vereine damit erreichen wollen.“
Anmerkung der Redaktion:
Jörg Levermann ist freier Journalist in Eichwalde (bei Berlin). Er betreibt dort das Blog Eichwalder Nachrichten und gehört zum deutschlandweiten Netzwerk der Lokalzeitungen im Internet „istlokal.de“, die sich gegenseitig bei ihrer Arbeit unterstützen.
Redaktionelle Bearbeitung: Eva Konrath
Landratsamt informiert über hygienischen Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Guten Tag!
Rhein-Neckar, 13. Juli 2011. (red) Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. „Feste sollen Spaß und Freude machen, aber nicht krank“, betont der Leiter des Veterinäramtes und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung ist für die Kontrolle der Vereins- und Straßenfest zuständig.
Information des Landratsamts:
„Hygienefehler können beim Umgang mit Lebensmitteln zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Schnell kann bei derartigen Lebensmittelinfektionen – gerade bei Vereins- und Straßenfesten – ein größerer Personenkreis betroffen sein“, erläutert der zuständige Referatsleiter, Rudi Wolf.
Daher sei es von großer Bedeutung, bereits im Vorgriff die Risiken so klein wie möglich zu halten. Denn der Umgang und die Abgabe von Lebensmitteln habe auf diesen Veranstaltungen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, so Wolf weiter. Wie auch in den Betrieben der Gastronomie seien bei Vereins- und Straßenfesten die Vorgaben des Gaststätten- und des Lebensmittelrechts zu beachten.
„Die Verbraucher können die auf Straßen- und Vereinsfesten angebotenen Lebensmittel in der Regel mit Genuss und ohne Reue verzehren“, so Dr. Michael. Gravierende Hygienemängel seien selten. Der Hygienestatus der Veranstaltungen habe sich im Laufe der Jahre, auch durch eine offensive Informationspolitik unseres Amtes stetig verbessert. Dennoch fallen den Prüfern der Lebensmittelüberwachungsbehörde immer wieder Verstöße gegen die gute Hygienepraxis auf.
„Die mit Abstand häufigsten Probleme entstehen bei Vereins- und Straßenfesten dadurch, dass Verunreinigungen, die möglicherweise pathogene Keime enthalten können, durch Unachtsamkeit in das Lebensmittel eingebracht werden oder bereits beim Einkauf enthalten waren“, erklärt Wolf. Durch unsachgemäße Lagerung und Abgabe können sich dann diese Keime stark vermehren und im schlimmsten Fall nach Verzehr eine Erkrankung auslösen.
„Als Grundsatz gilt also, den Eintrag von Verunreinigungen und damit auch von Keimen in Lebensmitteln zu vermeiden und durch geeignete Lagerungs- und Abgabebedingungen eine Vermehrung der Keime zu minimieren“, so Wolf.
Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung hat auch für Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten einen Flyer herausgegeben, der Hinweise für den Betrieb eines Lebensmittelverkaufsstandes und zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln – insbesondere auch zu leicht verderblichen Lebensmitteln – gibt.
Darüber hinaus wird in diesem Faltblatt auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen. Er gibt auch Auskunft über die bauliche Beschaffenheit eines Verkaufstandes und dessen Schutzvorrichtungen. „Um Krankheiten zu vermeiden, müssen insbesondere die Lebensmittel bei vorgeschriebenen Temperaturen gelagert werden“, betont Wolf.
Diese seien im Flyer in Tabellenform dargestellt. So dürfen beispielsweise rohe Bratwürste nur bis zu maximal vier Grad Celsius und Tiefkühlprodukte bei minus 18 Grad Celsius gelagert werden. Wertvolle Hinweise gibt der Leitfaden auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Zusatzstoffen und der Preisauszeichnungen.
Wer bei einem Fest Verantwortung übernimmt, dem empfiehlt der Lebensmittelexperte vom Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, dieses Merkblatt zu lesen und die Ratschläge in der Praxis zu beherzigen, denn dann wird es mit Sicherheit ein gelungenes Fest.
Der Leitfaden ist erhältlich beim Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Adelsförsterpfad 7, 68168 Wiesloch, Tel. 06222/30734265. Er ist auch im Internet abrufbar unter www.rhein-neckar-kreis.de/Informationsmaterial. Allgemeine Hinweise zu diesem Thema gibt auch Rudi Wolf unter Tel. 06222/3073-4351 oder E-mail: rudi.wolf@rhein-neckar-kreis.de“
Einen schönen Tag wünscht
Das rheinneckarblog
DRK: Problematische Gemengelage
Guten Tag!
Hirschberg, 15. April 2011. (red) Michael Frank ist stellvertretender Hauptamtsleiter der Gemeinde Hirschberg und Vorsitzender des DRK Hirschberg. Offensichtlich hat Herr Frank Schwierigkeiten, die beiden Funktionen voneinander zu trennen. Gerade vor dem Hintergrund des heutigen Spatenstichs für das neue Hilfeleistungszentrum zeigt sich, wie problematisch eine Gemengelage verschiedener Funktionen für ein und diesselbe Person sein kann. Herr Frank wirft unserer Redaktion in einer email zudem verschiedene Dinge vor, die nicht zutreffen. Wir nehmen deshalb in einem offenen Brief dazu Stellung.
Sehr geehrter Herr Frank,
wir stellen vorab fest, dass wir die gemeinnützige Arbeit von Organisationen schätzen wie auch ganz allgemein das Engagement von Menschen, die sich in der Vereinsarbeit einbringen. Sofern Vereine oder andere Organisationen eine Öffentlichkeit anstreben, sind wir gerne bereit, die Leistungen von Mitgliedern kritisch zu begleiten.

Hardy Prothmann ist seit 20 Jahren Journalist und hat für alle großen Tageszeitungen und Magazine, sowie die ARD gearbeitet. Seit Dezember 2009 berichtet er mit seinem Team über Hirschberg. Bild: sap
Kritisch sein, heißt, sowohl „positiv“ als auch „negativ“ zu berichten. Wir arbeiten überparteilich und unvoreingenommen. Bei unseren Berichten stützen wir uns auf Recherchen und Fakten. Argumentationen werden transparent belegt. Und wir gehen davon aus, dass Inhaber von Ämtern demokratisch damit umgehen können, wenn diesen einmal unsere Berichte „nicht gefallen“. Nach unserem Selbstverständnis hat unsere Arbeit auch nicht zu gefallen – sie muss zutreffend in den Fakten und nachvollziehbar sein. Sie dient der Information und nicht der Bauchpinselei.
In Ihrer email werfen Sie uns vor, wir „würden den Lesern nur das zu lesen geben, was nach unserer Meinung nach interessiert“. Damit liegen Sie sogar richtig. Es ist die Aufgabe einer Redaktion, aus einer Vielzahl von Informationen interessante und wichtige Aspekte herauszufiltern.
Weiter werfen Sie uns vor, es „versäumt zu haben“, unseren Lesern den Briefwechsel zu dokumentieren. Diese Einschätzung ist falsch. Es gibt nur wenig Redaktionen, die so transparent arbeiten, wie wir das tun.
In unsere email an Sie haben wir nichts „scherzhaft“ gemeint. Wir haben ganz im Gegenteil darauf hingewiesen, dass wir nicht verstehen können, wie es möglich ist, bei drei berichtenden Redaktionen im Ort eine davon zu vergessen. Wir haben keine „Absicht“ unterstellt, schon gar keine „böse“.
Wenn wir etwas unterstellen, dann eine, freundlich formuliert, gewisse Genügsamkeit. Mehr als die Berichterstattung in RNZ und WN benötigen Sie offensichtlich nicht. Und auch Besucher der DRK Homepage (so es denn welche gibt) müssen sich genügsam zeigen, wenn Sie aktuell über Blutspendetermine am 29. Januar 2010 und einen Festabend am 08. Mai 2010 informiert werden. Es wäre besser für die Außendarstellung des DRK auf eine solche schlecht gepflegte Homepage ganz zu verzichten, als einen unkompetenten Eindruck zu vermitteln.
Falsche Behauptungen zuhauf
Ihre Behauptung, wir hätten uns nicht um einen Kontakt bemüht, ist ebenfalls falsch. Im April 2010 haben wir Sie in einem Gespräch gebeten, uns doch bitte dringend über Termine des DRK in Kenntnis zu setzen. Dem sind Sie damals nachgekommen: Mit einer Terminliste bis zum 09. Oktober 2010. Seitdem haben wir weder von Ihnen als ehemaligem Vorsitzden des Ortsvereins DRK Leutershausen noch von jemand anderem weitere Einladungen oder Informationen erhalten.
Im Juli 2010 haben wir über die Planungen für eine neue Gemeinde-Homepage berichtet. Und zwar kritisch mit dem Hinweis, dass eine solche Informationsplattform sehr viele hilfreiche Möglichkeiten bieten kann, wenn man diese denn nutzen will – was aber leider in vielen Gemeinden unzureichend geschieht.
Sie sind als Gemeindebediensteter für den Internetauftritt zuständig und offensichtlich hat Ihnen unser Beitrag nicht gefallen, wie man deutlich in Ihrer email nachlesen kann. Dort schreiben Sie weiter darüber, dass sich Ihr „Eindruck regelmäßig bestätigt“, wir würden unterschiedliche „Maßstäbe“ bei Kritik anlegen.
Dazu verwenden Sie absurderweise ein Beispiel, das exakt das Gegenteil Ihrer Behauptung belegt: Wir haben einen anonym geschriebenen Kommentar veröffentlicht, obwohl wir weder inhaltlich noch von der Form her damit einverstanden waren.
Probleme mit der „Trennungsschärfe“
Ihnen gerät anscheinend in der Einschätzung unserer Arbeit und Ihren Rollen als Gemeindebediensteter und Vorstand des DRK einiges durcheinander.
Das halten wir für eine problematische Gemengelage, weswegen wir auch Ihren Dienstvorgesetzten, Herrn Bürgermeister Manuel Just, davon in Kenntnis setzen, da wir den Eindruck haben, dass Sie nicht ausreichend zwischen Ihren Tätigkeiten unterscheiden können. Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde ein neues Hilfeleistungszentrum baut, in dem das DRK künftig residieren wird, ist eine solche Unterscheidungsfähigkeit noch bedeutender als sie ohnehin zu erwarten wäre. Immerhin werden hier Millionen an Steuergeldern investiert und eine mögliche Interessenkollission eines Nutznießers, der gleichzeitig in verantwortlicher Position beim Bauherrn arbeitet, wäre nicht hinnehmbar.
Weiter ist Ihre Behauptung falsch, „im Hirschbergblog besteht keine faire Möglichkeit einer Stellungnahme“. Wir veröffentlichen ohne Ansehen der Person alle Kommentare, wenn diese unseren „Hausregeln“ entsprechen. Und wir haben in allen unseren Blogs bislang jeden Leserbrief oder Gastbeitrag ausnahmslos veröffentlicht. Wo Sie bislang in unsere Richtung irgendeine „Kraft investiert“ haben wollen, ist uns nicht ersichtlich. Eine email mit rund zehn Terminen ist nun wahrlich keine Anstrengung.
Ihre Bemerkung, „ein einzelner Journalist mit dem erhobenen Zeigefinger“, zeugt nicht gerade von Medienkompetenz. Jeder Artikel, der nur einen Verfasser hat, ist von einem „einzelnen“ Journalisten geschrieben. Auch Ihr Kassenwart Thomas Kurz zeigt ein merkwürdiges Verständnis von Journalismus: „Wie und über welche Medien wir unsere Berichterstattung machen“ – so gesehen wird die Presse als „Verlautbarungsorgan“ gesehen. Vermutlich hat Herr Kurz diese Einschätzung, weil er von RNZ und WN nicht unbedingt Journalismus gewohnt ist.
Wir dürfen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Projekt unserer Lokalblogs und die Arbeit, die wir inhaltlich leisten, bundesweit als „Vorzeigemodell“ wahrgenommen wird. Über 200 Berichte sind in eineinhalb Jahren von anderen Medien veröffentlicht worden, was ich als „einzelner Journalist“ hier mit einem kleinen Team leiste. Andere Medien, Unternehmen, Universitäten laden mich regelmäßig als Referent und Diskutant ein, um von unseren Erfahrungen zu lernen.
Weiter bleiben Sie einen Beleg schuldig für Ihre Behauptung, wie hätten einen „falschen Kommentar zu den Grundsätzen“ des DRK geschrieben. Gerade in bezug auf die Neutralität, Herr Frank, zeigen Sie mit Ihrer email, dass Sie diesen wesentlichen Punkt missachten. Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, was neben dem Reiter „Über uns“ auf der Seite des DRK steht, nämlich „Presse“ mit der freundlichen Aufforderung und Einladung, sich bei Fragen an das DRK zu wenden.
Voreingenommenheit statt Neutralität
Insgesamt, Herr Frank, stellen wir fest, dass man Ihre Voreingenommenheit nicht zwischen den Zeilen suchen muss, sondern diese klar und deutlich zum Vorschein kommt. Das ist bedauerlich aus Sicht des DRK Hirschberg, weil Sie persönlich als Vorstand auch für die Außendarstellung verantwortlich sind und dieser Verantwortung nur einseitig und voreingenommen nachkommen, anstatt zu versuchen, über das Internet neue Interessenten und vor allem junge Menschen anzusprechen.
Vielleicht ist es Ihnen möglich, Ihre Haltung zu verändern. Das wäre aus Sicht des DRK und der Menschen, die dieses unterstützen, sicherlich von Vorteil. Selbstverständlich sind wir auch in Zukunft gerne bereit, über die Aktivitäten des DRK Hirschberg zu berichten – außer Sie bleiben dabei, dass Sie uns dies „untersagen“. Ob wir dem folgen, ist unsere Sache. Wenn wir aber berichten, dann immer kritisch und transparent.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann
Redaktionsleiter hirschbergblog.de
Vereine und Veranstalter profitieren besonders von unseren Terminkalendern
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Guten Tag!
Rhein-Neckar, 18. März 2011. (red) Wer im Internet gefunden werden will, muss dort auch seine Spuren hinterlassen – mit Informationen. Einladungen, Termine, Artikel sind unverzichtbarer Teil einer guten, modernen Öffentlichkeitsarbeit. Egal, ob für Unternehmen, Vereine, Veranstalter oder Behörden. Das Internet hat einen unschlagbaren Vorteil gegenüber dem Medium Papier – es ist überall und immer erreichbar.
Vereine und Veranstalter profitieren besonders von unseren Terminkalendern – da die Daten im Internet erfasst werden, erhöht sich auch die „Aufmerksamkeit“ von Google – gedruckte Termine in Zeitungen werden selbstverständlich nicht erfasst und im Internet auch nicht gefunden. Und jeder weiß mittlerweile, wie wichtig es ist, bei Google gefunden zu werden… Und die Jugend erreichen Vereine über die Zeitung so gut wie gar nicht mehr.
Kostenfreie Nutzung.
Die Nutzung des Google-Kalenders ist kostenfrei. Ein Terminblatt kann man verlegen – der Kalender ist immer online und von jedem Internetzugang aus erreichbar.
Regelmäßige Termine können Sie als „Reihe“ eingeben, Parties, Veranstaltungen, Feste, Ausstellungen – alle Termine sind fix eingetragen und können umfangreich beschrieben werden. Durch eine Adresseingabe lässt sich der Ort des Termins mit Google Maps komfortabel darstellen.
Service für Vereine und Veranstalter.
Wir bieten Vereinen einen kostenfreien Service an: einzelne zugesandte Termine tragen wir durch die Redaktion ein. Hat ein Verein oder ein Veranstalter aber sehr viele Termine, sollte man diese selbst einpflegen – dann kann durch uns nichts übersehen werden (wir sind auch nur Menschen).
Das machen beispielsweise schon der Vogelverein und die Remigiusbücherei in Heddesheim, die evangelische Stadtmission und die Ringer vom ASV in Ladenburg, das Olympiakino in Hirschberg-Leutershausen und viele andere. Auch Parteien interessieren sich – die CDU Weinheim wird demnächst ihre Termine hier auch anbieten. (Klicken Sie hier auf den Terminkalender oder in allen unseren Blogs links oben in der zweiten Menüzeile unter Termine – rechts sehen Sie eine Pfeil – klicken Sie hier um die angezeigten Kalender zu sehen. Sie können Kalender anzeigen oder ausblenden – wie Sie wünschen. Auf allen Blogs.)
Vielfältige Vorteile.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Erstens kann man den Google-Kalender auf der eigenen Homepage einstellen (und damit im Internet, was die „Trefferhäufigkeit“ bei Google erhöht) und zweitens kann man schnell reagieren. Fällt ein Termin aus, kommt einer hinzu oder müssen Informationen ergänzt oder verändert werden, kann man von überall auf der Welt an einem Internet-PC zu jeder Zeit diese Änderungen vornehmen – ohne den Umweg über die Redaktion nehmen zu müssen.
Denn sobald ein Kalender für uns freigegeben wurde, können wir diesen in unserem Kalender anzeigen lassen. Sie können umfangreiche Texte zu den Terminen schreiben und haben selbst die Kontrolle. Nur berechtigte Personen können die Termine ändern – wer das ist, entscheiden Sie.
Laden Sie Freunde und interessierte Personen ein.
Und Sie können selbst Freunde einladen, um auf die Termine hinzuweisen. Vereinsmitglieder müssen keinen Termin mehr abtippen, sondern können diese auch ganz einfach übernehmen, mit ihren Handys synchronisieren und an Freunde weitergeben.
Will jemand einen Termin bei Facebook einstellen, müsste er erst aufwändig in der Zeitung abschreiben – wer macht das? Kaum jemand. Gefällt ein Termin ist er mit Kopieren und Einfügen schnell übertragen und wird weiteren Menschen bekannt gemacht.
Die Einrichtung ist relativ einfach. Wir bieten dazu eine Beschreibung an, die Sie hier downloaden können. Falls es damit nicht gleich funktionieren sollte oder Fragen offen sind, kein Problem: Vereinen bieten wir gegen eine Pauschale von 40 Euro die Einrichtung und eine kleine Schulung an.
Auch für die Vereinsarbeit nutzbar- – nützlich für Unternehmen.
Unternehmen, Gewerbetreibende und andere beraten wir im effektiven Umgang und Einsatz mit dieser fantastischen Kalenderfunktion (die man auch nicht-öffentlich nutzen kann). Gegen eine geringe Gebühr können Sie wichtige Termine wie Einladungen oder Präsentationen ebenfalls in unseren Terminkalendern darstellen lassen.
Noch einmal im Überblick wichtige Funktionen:
Kalenderfreigabe: Richten Sie einen Kalender für die (Fußball-)Manschaft Ihres Vereins oder Ihrer Firma ein und geben Sie diesen für das gesamte Team frei. (Keiner Ihrer Mitspieler wird jemals wieder das Training vergessen.) Oder geben Sie Ihre Kalender für Freunde, Angehörige, interessierte Personen frei, damit Sie die unterschiedlichen Zeitpläne nebeneinander anzeigen können.
Einladungen: Erstellen Sie Einladungen für Termine, versenden Sie diese an Freunde und verwalten Sie zentral die Antworten und Kommentare anderer Personen. Ihre Freunde können Ihre Einladung empfangen und eine Antwort senden, auch wenn sie selbst Google Kalender nicht nutzen!
Suche: Suchen Sie das Datum für den Grillabend bei einem Freund, der „irgendwann demnächst“ stattfinden sollte. Oder suchen Sie in öffentlichen Kalendern nach neuen interessanten Terminen und fügen Sie diese zu Ihrem eigenen Kalender hinzu.
Zugriff über Ihr Handy: Empfangen Sie Terminerinnerungen und -benachrichtigungen auf Ihrem Handy.
Terminveröffentlichung: Geben Sie die Termine Ihrer Organisation für alle Personen frei, wenn Sie das möchten.
Wenn Sie uns Termine schicken wollen – jederzeit gerne. Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie: termine (at) rheinneckarblog.de

Die Eingabemaske - übersichtlich und einfach zu bedienen. Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Darstellung.
Einen schönen Tag wünscht
Das rheinneckarblog
Herzlich willkommen bei einem der besten Terminkalender der Region
Guten Tag!
Rhein-Neckar, 18. März 2011. (red) Jedes unserer Blogs für die Orte Heddesheim, Hirschberg, Ladenburg, Viernheim und Weinheim hat einen eigenen Terminkalender – und die erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Der Grund: Unsere Terminkalender sind einfach zu bedienen und von jedem Internet-Computer zu jeder Zeit kostenfrei abrufbar.
Obwohl zum Beispiel der Terminkalender vom Rheinneckarblog aktuell gut 200 Termine im März ausweist, ist er trotzdem einfach zu bedienen und verschafft schnell einen tollen Überblick. Und auch die Terminkalender in unseren „Ortsblogs“ für Heddesheim, Hirschberg, Ladenburg, Viernheim und Weinheim sind gut sortiert und sind ein klasse Angebot.
Ob Fest, Vereinstermin, Sport, Kultur, Politik, Kultur, Freizeit – unsere Kalenderinformationen wachsen stetig.
Sie können sich die Termine wochen- oder monatsweise oder in einer täglichen Übersicht anschauen. Und wenn Sie nicht an allen Terminen interessiert sind, können Sie nur die Kalender anzeigen lassen, die Sie sehen wollen.
Ein Klick und Sie sehen wo die Veranstaltung ist.
Ein Klick öffnet den Termin, sofern eine Straße angegeben ist, können Sie sich den Terminort per Google Maps anzeigen lassen. Und wer dann noch mehr will, kann sich sogar die Route anzeigen und berechnen lassen.
Gegenüber der Zeitung haben elektronische Kalender noch viel mehr Vorteile: Sofern Sie selbst einen kostenfreien Google-Kalender haben, können Sie interessante Termine einfach per Klick in ihren Kalender übernehmen – auch in Outlook beispielsweise. Dafür müssen Sie nur ihren Outlook-Kalender mit ihrem Google-Kalender synchronisieren.
Sie sparen sich Zeit, müssen keinen Termin per Hand eintragen.
Und es geht noch besser: Wenn Sie den Kalender als „Feed“ kostenfrei abonnieren, erhalten Sie jedes Mal eine Nachricht per email, wenn ein neuer Termin hinzukommt. Interessiert Sie der Termin, übernehmen Sie ihn, interessiert er nicht, löschen Sie die email.
Die Termineinträge sind oft sehr informativ – nicht wie in der Zeitung nur ein paar Zeilen. Wir bieten meist umfangreiche Beschreibungen mit Telefonnummern und Ansprechpartnern.
Sie wollen Freunde auf einen Termin aufmerksam machen? Kein Problem – per Kopieren und Einfüngen übernehmen Sie den Termin in eine email und ab damit.
Und wenn Sie Hinweise auf Termine haben, die noch nicht im Kalender stehen, dann schreiben Sie uns eine email an termine (at) rheinneckarblog.de – natürlich auch, wenn Sie einen Fehler feststellen. Niemand ist perfekt und wir freuen uns über solche Hinweise, weil wir umgehend korrigieren, was wieder allen zugute kommt.
Die Zeitung bietet Ihnen einen solchen Service nicht – die müssen Sie für teures Geld kaufen oder abonnieren.

Der Terminkalender Rhein-Neckar - klicken Sie auf das Bild, um ihn aufzurufen. Sie finden auf allen unseren Blogs links oben in der zweiten Menüzeile den Link "Termine" - dort werden dann die lokalen Terminkalender angezeigt.
Einen schönen Tag wünscht
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