Hirschberg, 01. Oktober 2014. (red/ms) Um dem Bedarf gerecht zu werden, werden im kommendem Kindergartenjahr zwei zusätzliche Betreuungsgruppen benötigt. Verwaltung und Gemeinderat prüften verschiedene Alternativen und kamen zu dem Entschluss einen Waldkindergarten zu errichten: Hier sollen Kinder naturnah erzogen werden. Die Trägerschaft wird voraussichtlich die Arbeiterwohlfahrt AWO übernehmen. Mit Baukosten von etwa 130.000 Euro entschied sich der Gemeinderat für die mit deutlichem Abstand billigste Variante. [Weiterlesen…]
Kinderbetreuung wird ausgebaut
Ausschreibungen alle zwei Jahre
Hirschberg, 27. November 2013. (red/ld) Der bisher übliche Jahresvertrag für Tiefbauarbeiten (Straßenunterhaltung, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) wird künftig nur noch alle zwei Jahre ausgeschrieben, mit der Option auf eine einjährige Verlängerung. Das beschloss der Gemeinderat gestern einstimmig. Die Verwaltung will dadurch das jährliche Verfahren in den Gemeindegremien vermeiden und den Preissteigerungen bei Neuausschreibungen entgegenwirken. Derzeit ist die Firma Josef Schnell GmbH mit dem Tiefbau beauftragt. Der Vertrag endet am 28. Februar.
Karl-Drais-Schule ganz oben
Hirschberg, 27. November 2013. (red/ld) 41 Maßnahmen, die in den kommenden 5 bis 10 Jahren umgesetzt werden sollen, hatte die Verwaltung gestern dem Gemeinderat vorgeschlagen. Dieser wählte die Sanierungsmaßnahmen an der Karl-Drais-Schule, die Sanierung des evangelischen Kindergartens und Erneuerungsmaßnahmen am Sportzentrum zur obersten Prioritäten. [Weiterlesen…]
Neuer Mannschaftstransportwagen für die Wehr
Hirschberg, 12. Juli 2013. (red/aw) Der Ausschuss für Technik und Umwelt vergab in dieser Woche endlich den Auftrag zur Lieferung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Hirschberg. Für 65.167,97 Euro ging der Auftrag an die Firma Schäfer Fahrzeugbau GmbH aus Oberderdingen-Flehingen. Nach einer öffentlichen Ausschreibung hatte die Verwaltung nur dieses eine Angebot erreicht.
Der TÜV-Bericht des Mannschaftstransportwagens (MTW) zeigte bereits 2009 erste Mängel. Doch wegen finanzieller Zwänge sowie der Fusion der Wehren wurde die Ersatzbeschaffung verschoben. Zunächst auf das Jahr 2012 und dann auf 2013. Ein weiterer Aufschub wäre nur mit einer umfassenden Instandssetzung des MTW möglich, was aus Sicht der Verwaltung allerdings äußerst unwirtschaftlich sei. Daher entschied sich die Verwaltung die Maßnahme öffentlich auszuschreiben. [Weiterlesen…]
Musikpädagogisches Angebot für Grundschüler
Hirschberg, 12. Juli 2013. (red/aw) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hirschberg sprach sich für ein Weiterführen des musikpädagogischen Angebots an der Grundschule Großsachsen aus. Die Schule erhält ab dem Schuljahr 2013/2014 ein Budget von 2.100 Euro pro Jahr, um AG-Angebote außerhalb des Regelunterrichts zu realisieren. Die Grundschule soll damit ein ausgewogenes und den verschiedenen Interessen der Kinder angepasstes Angebot finanzieren. [Weiterlesen…]
Optimaler und effizienter: Neue Hauptsatzung der Gemeinde
Hirschberg, 26. Juni 2013. (red/aw) Der Gemeindrat hat in seiner gestrigen Sitzung einer Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hirschberg einstimmig beschlossen. Die Verwaltung sah in der Überarbeitung eine Notwendigkeit, da sich zwischenzeitliche rechtliche Änderungen für die Kommunen in Baden-Württemberg ergeben haben, die es abzubilden gilt. Die Neufassung der Hauptsatzung soll die Arbeitsabläufe im Verwaltungs- und Entscheidungsapparat “effizienter und optimaler” gestalten. [Weiterlesen…]
Jugendamt, Sozialamt und Straßenverkehrsamt ziehen um
Weinheim/Rhein-Neckar, 18. Juni 2013. (red/pm) Der Einzug in die neue Außenstelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim, Röntgenstraße 2 – direkt bei der GRN-Klinik – steht vor der Tür. In den kommenden Tagen werden das Jugendamt, das Sozialamt und Teile des Veterinäramts und Verbraucherschutz der Kreisbehörde sowie die Weinheimer Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde in neue und moderne Büroräume umziehen. [Weiterlesen…]
Angst vor dem Präzedenzfall

Eine Überdachung auf dem Marbacher Hof sorgte im Hirschberger Ausschuss für Technik und Umwelt für Diskussionen. Die Überdachung erfolgte ohne Genehmigung. (Foto: Hirschbergblog.de)
Hirschberg, 17. Juni 2013. (red) Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte ich der vergangenen Woche zwei Entscheidungen zu fällen. Ein Bauvorhaben in zweiter Reihe, sei allerdings ein zu großer Einschnitt in das Ortsbilds, urteilten die Anwesenden. Ein nächträglich gestellter Bauantrag für den Marbacher Hof sorgte ebenfalls für erhitzte Gemüter. Diesem wurde nur knapp zugestimmt. [Weiterlesen…]
Neue Technik für Grundschule und Rathaus
Hirschberg, 16. Mai 2013. (red/ae) Bald läuft der Leasingvertrag der EDV-Anlage im Rathaus aus. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird die Hardware zukünftig nicht mehr geleast, sondern gekauft. Da die Technik der Grundschule Großsachsen ebenfalls mittlerweile veraltet ist, soll auch sie neue Hard- und Software für rund 27.000 Euro bekommen. [Weiterlesen…]
Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook
Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.
Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.
Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.
Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten
Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.
Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:
Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.
Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.
Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet
Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.
Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:
Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.
Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.
Die „Motivation“ für eine Klage ist egal
Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.
Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.
Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.
Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß
Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:
Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.
Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:
Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke
Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen
Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:
Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.
Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:
Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.
Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen
Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.
Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:
Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.
Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?
Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.
Betroffen sind alle, die teilen
Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.
Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.
Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.
Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht
Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.
In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.
Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.
Die Gefahr lauert überall
Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.
Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.
Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.
Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.
Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:
Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.
Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.
Links:
Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook
hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern
http://rechtsanwalt-schwenke.de
Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.
Keine private Kinderkrippe in der Rheinstraße
Hirschberg, 03. Mai 2012. (red/pm) Wie die Gemeinde in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Frau Weiskircher schreibt, tritt diese vom Ansinnen, eine private Kinderkrippe zu betreiben, zurück.
Information der Gemeinde:
„Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschberg hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 beschlossen, dass in Leutershausen auf dem Grundstück Rheinstraße/ Ecke Karlsruher Straße eine Kleinkindkrippe in eingeschossiger Bauweise für 30 Betreuungsplätze gebaut werden soll. Die Trägerschaft für diese Krippe wurde an die Bewerberin Frau Manuela Weiskircher unter bestimmten Voraussetzungen vergeben. Ferner wurde beschlossen, dass die Trägerschaft an den Postillion e.V. vergeben wird, falls Frau Weiskircher diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann.
Frau Weiskircher hat sich intensiv mit den Vorgaben der Gemeinde befasst und sich nach reiflicher Überlegung und Gesprächen mit der Verwaltung dazu entschlossen, die Trägerschaft nicht anzunehmen. Insbesondere die finanziellen Vorgaben der Gemeinde ermöglichen Frau Weiskircher die Umsetzung ihres Krippenkonzepts nicht. Denn gerade der Bau und der Betrieb der Einrichtung sind mit hohen Kosten und einem damit einhergehenden Risiko verbunden. Die Entscheidung ist Frau Weiskircher sehr schwer gefallen.
Bürgermeister Manuel Just bedauert diese Entscheidung, kann sie jedoch inhaltlich voll und ganz nachvollziehen. Dem Wunsch des Gemeinderates, eine Trägervielfalt im Angebot von Krippenplätzen zu schaffen, kann damit leider nicht nachgekommen werden.
Mit dem Postillion e.V. wurde nach der Absage von Frau Weiskircher Kontakt aufgenommen, er hat bereits die Übernahme der Trägerschaft der neuen Krippe zugesagt. In den nächsten Wochen werden Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Postillion e.V. stattfinden, um das weitere Vorgehen für den Neubau zu planen.“
Der Gemeinderat wird „überrollt“ – Frohe Ostern
Guten Tag!
Hirschberg, 27. März 2010. Der Gemeinderat hat in der kommenden Sitzung vom Dienstag einen Tagesordnungspunkt auf der Liste, zu dem er nicht kompetent entscheiden kann – außer er hat schon oder liest noch einige von 257 Artikeln zum Thema „Pfenning“.
Kommentar: Hardy Prothmann
Was in der Sitzungsvorlage unter Tagesordnungspunkt (TOP) 7 „Bebauungsplanverfahren „Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim“ aufgeführt ist, heißt in Heddesheim schon lange „Pfenning„.
Es geht um die geplante Ansiedlung eines Logistikzentrums im Heddesheimer Gewerbegebiet auf 200.000 Quadratmeter Fläche mit bis zu 800 Lkw-Fahrten am Tag oder wahrscheinlich auch mehr.
In Heddesheim wurde und wird über die geplante Ansiedlung ein heftiger Streit geführt, der bei der Kommunalwahl zum Verlust von zwei Sitzen bei der CDU und je einem Sitz bei SPD und FDP geführt hat.
Unabhängig von der Sitzverteilung waren die Stimmverluste vor allem bei der CDU dramatisch. Bündnis90/Die Grünen haben drei Sitze oder 100 Prozent gewonnen.
Seit die geplante Ansiedlung in Heddesheim bekannt ist, gibt es Streit im Dorf. Die politische, öffentliche, kulturelle und auch private Atmosphäre im Ort wird durch die unterschiedlichen Positionen zum Thema „Pfenning“ geprägt.
Es gab Morddrohungen gegen „Pfenning“-Gegner und konkrete Anschläge. Es gab körperliche Übergriffe.
Seit „Pfenning“ in Heddesheim Thema ist, steht jede andere „Politik“ dahinter zurück.
Am 12. Januar 2010 wurde erstmals nicht-öffentlich im Hirschberger Gemeinderat über „Pfenning“ verhandelt. Vor allem unter dem Aspekt des „drohenden“ Verkehrs.
Der Hirschberger Gemeinderat tut gut daran, sich sehr genau damit zu beschäftigen. Denn der Verkehr ist das Top-Thema in Heddesheim, nachdem versprochene Arbeitsplätze (auch für Hirschberger) und in „Aussicht gestellte“ Gewerbesteuer (nicht für Hirschberg) kein Thema mehr sind, aber der Verkehr (vor allem) Hirschberg treffen könnte. Und der Verkehr und die B3 sind in Hirschberg ein Top-Thema.
In Heddesheim wird die Öffentlichkeit der BürgerInnen seit Mai 2009 durch die Berichterstattung des heddesheimblogs auf dem „Laufenden“ gehalten, da der Mannheimer Morgen seiner „Sorgfaltsplicht“ überhaupt nicht nachgekommen ist.
Um eine kritische Haltung in Sachen „Pfenning“ sind derzeit in Heddesheim nur der Ortsverband Bündnis90/Die Grünen bemüht, sowie der BUND und die „IG neinzupfenning“. „Bemüht“ heißt – es gibt zulässige und unzulässige Kritik, aber wenigstens eine Auseinandersetzung in und mit der Sache, die von CDU, SPD und FDP nicht wahrgenommen wird.
Konkret: Eine kritische oder zumindest „gestalterische“ Haltung fehlt den Ortsverbänden der CDU, SPD und FDP vollständig.
Auf Druck von Grünen, „IG“ und BUND hat sich „Pfenning“ im September 2009 einer „Selbstverpflichtung“ „unterworfen“: Einem „Verkehrslenkungsvertrag“, der „zusichert“ keinen Verkehr über 18 Tonnen durch Heddesheim zu leiten – sonst drohe eine Vertragsstrafe von 20 Euro pro Verstoß. „Ermittelt“ wird der Verstoß, indem BürgerInnen sich das Nummernsschild und die Uhrzeit notieren müssen und dies der Gemeinde oder „Pfenning“ melden. Die Überprüfung nimmt… „Pfenning“ vor.
Die Verwaltung der Gemeinde Hirschberg sieht diesen „Verkehrslenkungsvertrag“ kritisch und tut gut daran. Denn er ist ohne Beispiel in Deutschland. Und damit stellt sich die Frage, ob er „juristisch wasserdicht“ ist.
Und: Sollte „Pfenning“ wider Erwarten sich bei Stau auf der A5 daran halten und nicht durch Heddesheim fahren, bleibt nur die B3 durch Hirschberg.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung jedoch ist ein faules Ei: Danach stimmt der Gemeinderat dem „Bebauungsplan Nördlich der Benzstraße“ zu, „wenn sichergestellt ist, dass zusätzlicher Schwerlastverkehr durch das Logistikunternehmen in Hirschberg vermieden wird“.
Wie geht das? Zunächst die „Durchsetzbarkeit (des Verkehrslenkungsvertrags, Anm. d. Red.) in Frage zu stellen“ und dann von „Sicherstellen“ zu sprechen?
Der Hirschberger Gemeinderat hat übers Wochenende viel zu tun – wenn nicht, wird er am Dienstag von einem „schwammigen“ Beschlussvorschlag erst über den Tisch gezogen und dann werden die BürgerInnen durch die Konsequenzen überrollt werden – sofern dem Beschlussvorschlag in dieser Form zugestimmt wird.
Frohe Ostern!
Info:
Das heddesheimblog hat intensiv zum Thema bericht. Alle Text zu „Pfenning.
Anmerkung der Redaktion: Hardy Prothmann ist verantwortlich für das heddesheimblog und ist ehrenamtlicher sowie fraktions- und parteifreier Gemeinderat in Heddesheim.
„Pfenning“ wird Thema im Gemeinderat
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Guten Tag!
Hirschberg, 27. März 2010. Am kommenden Dienstag wird „Pfenning“ zum ersten Mal öffentlich ein Thema im Gemeinderat. Die Verwaltung stellt einen Antrag, der zusätzlichen Verkehr „vermeiden“ soll.
Tagesordnungspunkt 7 der kommenden Gemeinderatssitzung am 30. März 2010 behandelt das „Bebauungsplanverfahren „Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim; Offenlage gem. § 3 II BauGB; Stellungnahme der Gemeinde“ wie es in der Vorlage heißt.
Konkret geht es um ein Bauvorhaben der Phoenix 2010 GbR. Hinter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stehen zwei Personen: Karl-Martin Pfenning und Johann Georg Adler.
Pfenning ist in der Transportbranche tätig, Adler in der Immobilienbranche.
Diese zwei Personen planen nach eigener Aussage ein 100-Millionen-Euro-Investment auf Heddesheimer Gemarkung.
Im Gebiet „Nördlich der Benzstraße“ wollen die beiden Investoren ein Logistikzentrum errichten.
Offiziell bekannt ist das Projekt unter „Pfenning“.
Einer der Mieter soll die Firma „pfenning logistics GmbH“ werden, die Teil der KMP-Holding GmbH ist. KMP steht für Karl-Martin Pfenning. Wie viele und welche anderen Mieter vorgesehen sind – darüber gibt es keinerlei Informationen.
Geplant ist die Bebauung auf 200.000 Quadratmeter. Nach Angaben des Unternehmens kann dadurch ein Verkehr von bis zu 800 Lkw-Fahrten pro Tag in Spitzenzeiten entstehen. An „normalen“ Tagen seien es nur 400 Fahrten.
Der Verkehr soll über den „Hirschberger Kreisel“ im Gewerbegebiet abgewickelt werden.
Das Gutachten der durch die Gemeinde Heddesheim beauftragten Firma Koehler, Leutwein und Partner GbR sagt, dass der Verkehr „noch“ in der Lage sei, über den Kreisel „aufgenommen“ zu werden, empfiehlt aber einen „Bypass“.
In Heddesheim wurde in der politischen Debatte seit April 2009 eine enorme Zunahme des Verkehrs befürchtet. Das Unternehmen „Pfenning“ hat daraufhin im Spätsommer einen so genannten „Verkehrslenkungsvertrag“ unterzeichnet.
Dieser sieht vor, dass kein Lkw-Verkehr über 18-Tonnen durch den Ort fährt. Falls doch, kann eine „Anzeige“ erfolgen und es wird eine Strafe von 20 Euro fällig – nach einer Kontrolle bei „Pfenning“, ob der Verkehr auch bei „Pfenning“ angefallen sei. Kontrollinstanz ist „Pfenning“. Anzeigen müssen durch Angabe des Nummernschilds bei Pfenning oder der Gemeinde Heddesheim erfolgen.
Die Verwaltung der Gemeinde Hirschberg stellt die „Durchsetzbarkeit jedoch in Frage“, weil es sich um eine „Selbstreglementierung des Unternehmens“ handle. Die Mehrheit des Gemeinderats in Heddesheim ist von Befolgung dieser „Selbstreglementierung“ überzeugt und hat den „Verkehrslenkungsvertrag“ beschlossen.
Die Verwaltung der Gemeinde Hirschberg stellt den Beschlussantrag, dass dem Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ nur zugestimmt werden kann, wenn sichergestellt ist, dass „zusätzlicher Schwerlastverkehr durch das Logistikunternehmen in Hirschberg vermieden wird“.
Einen schönen Tag wünscht
Das hirschbergblog
Freie Wähler setzen aufs Internet
Guten Tag!
Hirschberg, 15. Januar 2010. Die erste Vorstandssitzung der Freien Wähler im Jahr 2010 thematisierte die „inneren Verhältnisse“: Mitgliederbestandsaufnahme, Internetauftritt, eigene Finanzplanung und Mitgliederwerbung, sowie Berichte aus dem Gemeinderat und Kreistag. Ebenfalls auf der Tagesordnung: Die Planung von Veranstaltungen in diesem Jahr.
Die Freien Wähler (FW) wollen im Web 2.0 ankommen: Der Internetauftritt soll aktualisiert werden. Es solle geprüft werden, wie die Kontaktaufnahme über das Internet deutlich erleichtert wird. Die FW denken auch über direkte Kommentare von Internetbesuchern nach. Peter Johe hat dafür „Grundsatzaussagen“ fortgeschrieben.
Kassenchefin Petra Fading gab ein positives Signal: „Aus gegenwärtiger Sicht ist eine Beitragserhöhung bis zur kommenden Kommunalwahl nicht vorgesehen.“ Und dass, obwohl die Ausgaben für die Wahl in 2014 voraussichtlich wieder einen deutlichen Umfang haben werden.
Neue Mitglieder sollen geworben werden.
Einig waren sich die Teilnehmer der Sitzung, dass die Mitgliederwerbung forciert werden sollte. Es wurden verschiedene Ideen angedacht, im Einzelnen soll sich ein Arbeitskreis „Werbung“ damit befassen und dem Vorstand Vorschläge unterbreiten. Diesem Arbeitskreis gehören zunächst Alexander May, Volker Barzyk, Sven Fertig und Achim Müller an, der Kreis sei aber offen für weitere Interessenten.
Alexander May (Gemeinderat und 2. Vorsitzender) ging bei seinem Bericht aus dem Gemeinderat vor allem auf die Diskussion um den Haushaltsplan 2010 ein. Er konkretisierte die Schwerpunkte wie Kürzung der Kreisumlage, Rücklagensituation, Darlehensaufnahme und Schuldenstand, Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt (Anm. d. Red: „Normalerweise“ sollte „umgekehrt“ zugewiesen werden) sowie das Hilfeleistungszentrum mit geplanten Kosten von rund 7,0 Mio Euro und den Ausbau der OEG.
Positiv beurteilte May die niedrigen Personalkosten der Gemeinde: Mit 16,7 Prozent des Verwaltungshaushalts sei dieser Satz außerordentlich „günstig“.
Die Einstellung von 600.000 Euro für eine Trainingshalle in die mittelfristige Finanzplanung wurde begrüßt. Hier hätten die FW die „Federführung übernommen“, die CDU habe sich den Vorstellungen der FW angeschlossen, während die SPD aus „nicht nachvollziehbaren“ Gründen sich verweigert habe.
Die Grüne Liste (GAL) und FDP hätten dem Haushaltsplan 2010 nicht zugestimmt, weil die Grünen die Familienpolitik der Gemeinde „schlecht“ fanden, die Energiepolitik als nicht nachhaltig bezeichneten und Maßnahmen wie Sterzwinkel und die Umgehungsstraße heftig ablehnten, so das Resümee der FW. Die Forderung der GAL nach Gebührenfreiheit im Kindergarten (für 1 Jahr) enthielte aber keine Gegenfinanzierung. Die FDP wollte den Etat für 2010 deshalb nicht mitgetragen, weil sie mit dem Hilfeleistungszentrum erst in 2011 beginnen wollte.
Die von den Freien Wählern geforderte Gewerbegebietserweiterung wurde nochmals auf der Versammlung bestätigt.
Fritz Bletzer berichtete aus dem Kreistag über de Beschluss zur Senkung der Kreisumlage: Für Hirschberg bringe dies eine Einsparung von ca. 200.000 Euro/Jahr. In diesem Zusammenhang ging er auf die finanzielle Situation des Rhein-Neckar-Kreises ein, dem es im Jahr 2009 gelungen sei, eine außerordentliche Schuldentilgung vorzunehmen.
Freie Wähler sollen sich auf Gemeinden, Städte und Kreise beschränken.
Der 1. Vorsitzende Manfred Kopp verwies auf ein wichtiges Thema: Ob im kommenden Jahr 2011 die Freien Wähler zur Landtagswahl antreten sollten. Der Ortsverband Hirschberg hatte bereits im September 2009 dem Landesverband mitgeteilt, dass die Freien Wähler sich auf die Aktivitäten auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Städte und Kreise) beschränken sollten. Kopp lud die Mitglieder ein, an der Jahreshauptversammlung des Landesverbands teilzunehmen.
Bei dem Treffen wurden auch die wichtigsten Termine für das aktuelle Jahr vorgestellt: Das Heringsessen am 17. Februar 2010 wird, 19:00 Uhr, im Gasthaus „Zur Bergstraße“ in Leutershausen stattfinden. Am 17. März 2010 gibt es eine Führung beim Lebensmittelversorger EDEKA in Heddesheim. Außerdem ist ein Besuch des Neckarwasserkraftwerks in Heidelberg (Höhe Karlstorbahnhof) geplant. Weiter soll es eine Betriebsführung bei einem großen Pharmakonzern in der Region geben. Die Veranstaltung „Neuer Wein und Zwiebelkuchen“ auf dem Obsthof Volk wird auf den 12. September 2010 verschoben.
Die Freien Wähler haben 95 Mitglieder, 49 in Großsachsen, 45 in Leutershausen und eines aus Hohensachsen. „Beim Altersdurchschnitt hat sich seit 2007 eine deutliche Verbesserung ergeben“, geben die FW an: Ein Drittel der Mitglieder ist unter 50 Jahre alt.
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Das hirschbergblog
Info-Veranstaltungen zu auftragsboerse.de
Guten Tag!
Hirschberg, 22. Dezember 2009. Ab Januar 2010 können unter „auftragsboerse.de“ Vergabeunterlagen für Ausschreibungen von 65 Kommunen in der Metropolregion Rhein-Neckar kostenlos online abgerufen werden. In Kooperation mit den Handwerks- und den Industrie- und Handelskammern werden im Januar und Februar 2010 kostenlose Informationsveranstaltungen für Unternehmen angeboten. Das hirschbergblog listet die Termine auf.
Bensheim:
14.01.2010, 18-20 Uhr
26.01.2010, 18-20 Uhr
02.02.2010, 18-20 Uhr
Heidelberg:
15.01.2010, 9-11 Uhr
01.02.2010, 16-18 Uhr
25.02.2010, 9-11 Uhr
Landau:
19.01.2010, 16-18 Uhr
03.02.2010, 18-20 Uhr
24.02.2010, 10-12 Uhr
Ludwigshafen:
21.01.2010, 10-12 Uhr
27.01.2010, 16-18 Uhr
24.02.2010, 18-20 Uhr
Mannheim:
20.01.2010, 17-19 Uhr
05.02.2010, 17-19 Uhr
Mosbach:
18.01.2010, 16-18 Uhr
08.02.2010, 16-18 Uhr
Worms:
25.01.2010, 18-20 Uhr
25.02.2010, 18-20 Uhr
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Das hirschbergblog
Diese Kommunen machen bei auftragsboerse.de mit
Guten Tag!
Hirschberg, 22. Dezember 2009. Handwerker aufgepasst: Ab Januar stellen 65 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar ihre öffentlichen Ausschreibungen unter einer einheitlichen Plattform ins Internet. Das hirschbergblog listet die teilnehmenden Kommunen auf. Auch die Gemeinde Hirschberg macht bei „auftragsboerse.de“ mit.
auftragsboerse.de bietet einen kostenlosen Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen: „Ab sofort steht unter „auftragsboerse.de“ die neue einheitliche regionale elektronische Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) zur Verfügung. Unternehmen können dort, neben Informationen zu den aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von 65 Kommunen aus der MRN, auch die Vergabeunterlagen kostenlos online abrufen, danach am Computer bearbeiten und via Internet an die ausschreibende Stelle übermitteln.
Kommunen, die ab 1.1.2010 dabei sind
Bad Bergzabern Verbandsgemeinde
Bobenheim-Roxheim
Böhl-Iggelheim
Brühl
Deidesheim Verbandsgemeinde
Dossenheim
Dudenhofen Verbandsgemeinde
Edingen-Neckarhausen
Frankenthal
Freinsheim Verbandsgemeinde
Fürth
Grünstadt-Land Verbandsgemeinde
Heidelberg
Hemsbach
Heppenheim
Hirschberg
Hockenheim
Jockgrim Verbandsgemeinde
Kreis Bergstraße
Ladenburg
Lambrecht Verbandsgemeinde
Lambsheim
Lampertheim
Landau
Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Germersheim
Laudenbach
Lindenfels
Ludwigshafen
Mannheim
Mutterstadt
Neckarsteinach
Neuhofen
Neulußheim
Neustadt
Plankstadt
Rauenberg
Reilingen
Rhein-Neckar-Kreis (Bau und Vermögen)
Rhein-Neckar-Kreis (Kreisverwaltung)
Rhein-Pfalz-Kreis
Rimbach
Römerberg
Sandhausen
Schifferstadt
Schriesheim
Schwetzingen
Sinsheim
Speyer
St. Leon-Rot
Verband Region Rhein-Neckar
Viernheim
Walldorf
Weinheim
Wiesloch
Worms
Kommunen, die im Laufe des Jahres dazu stoßen:
Altlußheim
Bürstadt
Eberbach
Elztal
Eppelheim
Ilvesheim
Leimen
Malsch
Nußloch
Wilhelmsfeld
Wörth
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Das hirschbergblog
auftragsboerse.de: „Alle profitieren, vor allem kleinere Unternehmen.“
Guten Tag!
Hirschberg, 22. Dezember 2009. Ab Januar können Handwerksbetriebe und Unternehmen sich über das Internet um Ausschreibungen von 65 Kommunen in der Metropolregion bewerben. „auftragsboerse.de“ heißt das Projekt, von dem beide Seiten profitieren sollen, nämlich Wirtschaft und Gemeinde-Haushalte. Die Idee ist simpel, die Umsetzung war es nicht: Auf einer zentralen Plattform werden Ausschreibungen der Kommunen eingepflegt, die Firmen erhalten eine Ausfüllhilfe und bewerben sich online um die Aufträge.
Interview: Hardy Prothmann
Frau Brockmann, ab 2010 können Handwerker und Unternehmen Angebote für Ausschreibungen von Kommunen vollständig elektronisch abgeben. Allerdings nur bei 65 der 155 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar. 90 Kommunen machen nicht mit. Warum?
Christine Brockmann: „Das hat verschiedene Gründe. Zum einen betreten alle Kommunen natürlich Neuland. Und die Kommunen zahlen für diese Lösung pro Zugang zur regionalen Vergabeplattform eine Lizenzgebühr. Gerade sehr kleine Kommunen sagen, der Aufwand lohnt sich nicht, weil es im Vergleich nur wenige Ausschreibungen gibt.“
„Die Kommunen zahlen zwar, werden unter dem Strich aber Kosten sparen.“
Gibt es eine Break-even-Zahl, ab der sich die Kosten rechnen?

Projektleiterin Christine Brockmann: "Beide Seiten werden von auftragsboerse.de profitieren." Foto: MRN
Brockmann: „Das hängt in jedem Fall von der Konstellation vor Ort ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Nur soviel: Einige Kommunen haben ausgerechnet, was sie die Lizenz kostet und was sie sparen, weil sie künftig auf kostenpflichtige Bekanntmachungen in gedruckten Medien verzichten können und intern bei der Bearbeitung durch die Verwaltung Zeit sparen. Das Ergebnis führt zu deutlichen Einsparungen.“
Können die Kommunen denn auf solche Anzeigen nach dem Vergaberecht verzichten?
Brockmann: „Ja, grundsätzlich ist die Veröffentlichung unter auftragsboerse.de ausreichend. Sicher werden aber viele Kommunen für eine gewisse Übergangszeit auch die alten Kanäle noch bedienen.“
Handwerkliche Betriebe müssen künftig also nicht mehr alle möglichen Zeitungen und Amtsblätter nach Ausschreibungen durchsuchen. Gibt es weitere Vorteile?
Brockmann: „Sehr viele, die alle darzustellen, würde hier den Rahmen sprengen. Ein wichtiges Beispiel: Gerade kleinere Unternehmen oder solche, die sich seltener an kommunalen Ausschreibungen beteiligen, scheitern bei der Angebotsabgabe, weil sie vergessen, Informationen einzureichen. Das Vergaberecht ist hier gnadenlos. Das ist für alle bedauerlich: Für die Firma, die Arbeit hatte und den Auftrag nicht bekommt und für die Kommune, die vielleicht ein sehr gutes Angebot mit hochwertiger handwerklicher Leistung nicht annehmen darf. Die Software hilft beim Ausfüllen der Anträge und warnt den Bearbeiter, wenn er etwas vergessen hat.“
Es gibt viele Vergabeplattformen, bei denen die Unternehmen für die Nutzung und das Herunterladen der Vergabeunterlagen zahlen. Warum übernehmen hier in der Region die Kommunen die Kosten?
Christine Brockmann: „Wir haben uns dieses Modell sehr genau angeschaut und uns für einen Paradigmenwechsel entschieden. Jedes neue Angebot stößt erst einmal auf Skepsis. Um einen Anreiz zu schaffen, sind wir der Überzeugung, dass man alle „Hemmnisse“ abbauen muss. Außerdem ist unser Ziel, kommunale Ausschreibungen gerade für kleine Firmen und Betriebe attraktiv zu machen und das erreichen wir durch einen kostenlosen Zugang und eine regionale Plattform, auf der die Unternehmen alle Ausschreibungen der teilnehmenden Kommunen finden.“
„Wichtig ist die Rechtssicherheit. Die ist bei auftragsboerse.de gewährleistet.“
Die Softwarelösung, die jetzt in der Region zum Einsatz kommt, wird zum Beispiel schon in Bayern und im Kreis Ostwestfalen-Lippe verwendet. Hat das Vorteile?
Brockmann: „Wir wollten keine Experimente, sondern eine bereits am Markt etablierte Softwarelösung, die zuverlässig und rechtssicher ist. Außerdem ist durch einen großen Nutzerkreis gewährleistet, dass die Software stets weiterentwickelt wird und Gesetzesänderungen eingepflegt werden. sodass sie immer auf dem neuesten Stand ist. Und als Nutzer können wir dann auch selbst Verbesserungsvorschläge einbringen.“
Die teilnehmenden Kommunen werden in Zukunft einheitliche Formulare verwenden. War es schwierig, die Kommunen davon zu überzeugen?
Brockmann: „Es war erwartungsgemäß nicht ganz einfach, ist aber letztlich gelungen. Aus Sicht der Unternehmen ist es wirklich sehr aufwändig, wenn sie in jeder Kommune andere Formularsätze vorfinden und sich immer wieder neu einarbeiten müssen. Deshalb haben wir uns in der Region auf einheitliche Formulare geeinigt, die vom Bundesbauministerium zur Verfügung gestellt werden. Wichtig war auch hier, dass jemand die Formulare immer aktuell hält und für die Rechtssicherheit garantiert. Die Formulare werden in die elektronische Vergabelösung eingepflegt, so dass die beteiligten Kommunen direkt darauf zugreifen können.“
Jetzt gibt es aber auch Handwerker, die sich vielleicht mit der EDV schwer tun. Was machen die?
Brockmann: „Die können die Unterlagen nach wie vor per Post anfordern, dann werden allerdings Gebühren fällig. Insgesamt sind wir davon überzeugt, dass die Handwerker sehr schnell realisieren werden, dass diese elektronische Vergabelösung vielleicht am Anfang eine Herausforderung darstellt, sich dann aber als sehr nützlich für sie erweisen wird. Zudem bieten wir eine ganze Reihe von Informationsveranstaltungen an, auf denen sich die Betriebe mit dem System vertraut machen können.“
Der Verband Region Rhein-Neckar hat für die E-Vergabelösung einen vierjährigen Rahmenvertrag geschlossen. Was, wenn jetzt doch noch andere Gemeinden mit einsteigen wollen?
Brockmann: „Für die ist sozusagen der Zug leider erstmal abgefahren. Wir haben in Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die E-Vergabelösung breit informiert und dafür geworben. Allerdings ist vorstellbar, dass wir vielleicht in ein oder zwei Jahren ein weiteres Projekt aufsetzen, sofern sich in der nächsten Zeit ausreichend Kommunen dafür interessieren.“
Zur Person:
Christine Brockmann ist Projektleiterin „Wirtschaft trifft Verwaltung“ bei der Metropolregion Rhein-Neckar-GmbH.
Ansprechpartner:
Fabian Ewert
MRN GmbH
Tel.: 0621 12987-86
Info:
auftragsboerse.de bietet einen kostenlosen Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen: „Ab sofort steht unter „auftragsboerse.de“ die neue einheitliche regionale elektronische Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) zur Verfügung. Unternehmen können dort, neben Informationen zu den aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von 65 Kommunen aus der MRN, auch die Vergabeunterlagen kostenlos online abrufen, danach am Computer bearbeiten und via Internet an die ausschreibende Stelle übermitteln.
Eine kostenlose Bieter-Software führt dabei durch alle Stufen des Vergabeverfahrens und hilft so, Formfehler im Angebot zu vermeiden. In der Folge lassen sich sowohl bei Unternehmen als auch bei Kommunen Kosten und Zeit einsparen.
Für interessierte Unternehmen werden im Januar und Februar 2010 in Kooperation mit den regionalen Handwerks- und Industrie- und Handelskammern kostenlose Informationsveranstaltungen in Bensheim, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Mosbach und Worms angeboten.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung im Internet unter www.m-r-n.com/evergabe.html. Die Verbesserung der Verwaltungsabläufe und -strukturen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird seit 2006 vom Verband Region Rhein-Neckar GmbH (VRRN) und deren Tochterunternehmen MRN GmbH gemeinsam vorangetrieben.
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Das hirschbergblog
„Handeln am Wohl der Bürger ausrichten“ – Jahresabschlussrede
Guten Tag!
Hirschberg, 16. Dezember 2009. Der Gemeinderat Dr. Jörg Boulanger (CDU) hielt für den gesamten Gemeinderat die diesjährige Jahresabschlussrede: „Unser Handeln sollte sich ausschließlich am Wohl der Bürgerinnen und Bürger orientieren“, fasste Boulanger seinen Jahresrückblick zusammen.
Beeindruckend ist die Statistik 2009: „Wenn ich richtig gerechnet habe, sind dies insgesamt 74 Gemeinderats- und Ausschussitzungen mit 293 Tagesordnungspunkten im Jahr 2009. Dieses Jahr dürfte damit in den Aktivitäten und Behandlungsthemen in der Geschichte der Gemeinde Hirschberg ganz vorne, wenn auch nicht an der Spitze liegen“, fasste Dr. Jörg Boulanger die Arbeit der Gemeinderäte zusammen.

Letzte Sitzung für 2009 des Hirschberger Gemeinderats im Feuerwehrhaus Großsachsen. Bild: hblog
Nach einem Jahresrückblick über die verschiedenen kommunalpolitischen Themen und Entscheidungen, äußerte Boulanger für 2010 den Wunsch: „Unser Handeln, beruhend auf unseren Ideen, sollte sich nicht an irgendwelchen, möglicherweise übergeordneten parteipolitischen Zielen orientieren, sondern ausschließlich am Wohl und den objektiven Belangen der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde.“
Das hirschbergblog dokumentiert nachfolgend die Rede von Gemeinderat Dr. Jörg Boulanger (CDU) in der Textfassung. Das gesprochene Wort kann davon abweichen. Einzelne Rechtschreibfehler bitten wir freundlich zu übersehen, es handelt sich um ein Redemanuskript und nicht um einen für den „Druck“ bestimmten Text. Die Redaktion hat vorhandenen Abkürzungen im Manuskript, soweit für das Verständnis erforderlich, ausgeschrieben.
Redetext:
„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren der Presse, liebe Kolleginnen und Kollegen:
Die ehrenvolle Aufgabe der Jahresabschlussrede fällt 2009 der CDU Fraktion zu. Sie ist – angesichts der Fülle bedeutsamer Ereignisse und Schwierigkeiten im fast vergangenen Jahr – nicht leicht zu erfüllen, im Hinblick auf die großen Aufgaben, deren Verwirklichung wir uns im kommenden und den Folgejahren stellen wollen, aber auch positiv zu bewerten.
Chronologie:
Der Gemeinderat hat im Jahr 2009 16 Gemeinderatssitzungen, davon 11 Sitzungen mit öffentlichem (ö) und nicht-öffentlichem (n.ö.) Teil, 2 Sitzungen nur mit n.ö.Teil und 3 Sitzungen nur mit ö. Teil durchgeführt. In allen Sitzungen wurden insgesamt 101 öffentliche TOPs behandelt und 49 n.ö.TOPs.
Hinzu kamen 11 Sitzungen des Ausschuss Technik und Umwelt (ATU) mit 38 öffentlichen TOP und 46 n.ö. TOP, 4 Sitzungen des Verwaltungsschuss A mit 5 öffentlichen und 16 n.ö. TOP, sowie 2 Sitzungen des Land- und forstwirtschaftlicher Ausschuss (LUFA) (7 TOP).
Die Partnerschaftskommission hat 1 mal getagt, die Jubiläumskommission (Juko) 5 mal. Die Arbeitsgruppe Kinderbedarfsplanung und die Kindergartenkuratorien sowie der Ausschuss für Kinderbetreung haben ingesamt 4 Sitzungen mit insgesamt 12 TOP abgehalten. Schließlich verbleiben der Erwähnung noch 4 Sitzungen des Baubegl. Ausschusses für das Hilfeleistungszentrum (HLZ) mit insgesamt 10 TOP.
Wenn ich richtig gerechnet habe sind dies insgesamt 74 GR- und Ausschussitzungen mit 293 TOPs im Jahr 2009. Dieses Jahr dürfte damit in den Aktivitäten und Behandlungsthemen in der Geschichte der Gemeinde Hirschberg ganz vorne, wenn auch nicht an der Spitze liegen.
Nicht nur numerisch, sondern auch inhaltlich hatten es die Sitzungen des GR, seiner Ausschüsse und Gremien in sich:
Im Januar 2009 haben wir den Beschluss für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs für das HLZ – landläufig: Architektenwettbewerb – gefasst. In der gleichen Sitzung wurden die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Abwicklung der Kommunalwahlen im Juni beschlossen.
Im Februar fand die Abwägung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die beiden Baugebiete „Sterzwinkel“ statt mit der Beschlussfassung über die Anordnung der Umlegungen in diesen Gebieten. Für den Bauhof wurde ein notwendiger neuer Traktor zum Preis von ca. 122.500,00 -‚¬ angeschafft.
Im März haben wir den Baubeschluss für den gerade vor kurzem abgeschlossenen Ausbau der Hintergasse gefasst, ebenso denjenigen für die Gestaltung des Platzes an der alten Synagoge.
Im April mussten wir uns zum ersten Mal konkret mit der Finanzkrise auseinandersetzen: Wir haben die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II bzw. des Zukunftsinvestitionsgesetzes beraten und beschlossen. Es fand eine erste Beratung zur Entwicklung der Haupt- und Werkrealschule in Hirschberg statt. In der 2. Sitzung des GR im April wurden die Satzungsbeschlüsse für die Baugebiete „Sterzwinkel“ und der Beschluss über den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Erschließungsträger für dieses Baugebiet gefasst.
Die Junisitzung des GR nach der KW, aber noch in alter Besetzung des GR – hatte in ihren 12 TOP im wesentlichen administrative Angelegenheiten abzuarbeiten. Zu erwähnen ist der innovative Beschluss zur Neuanlage eines Rasenplatzes auf dem Gelände des Bisherigen Hartplatzes im Sportzentrum.
Im Juli setzte der alte GR noch einmal Zukunftsaspekte. Er beauftragte den Sieger des Architektenwettbewerbs für das HLZ, das Stuttgarter Architektenbüro Dasch und Partner mit der Planung und Durchführung des Baus des HLZ.
Nach den Ferien trat der neu gebildete GR in Aktion: In einer ersten Sitzung im September wurden die neu- bzw. wieder gewählten GRinnen und -räte verpflichtet, der Stellvertreter des BM gewählt, die Ausschüsse, Kommissionen , Kuratorien und Beiräte gebildet, sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in Zeckverbänden, Vorständen und Vereinsbeiräten benannt.
In einer zweiten Sitzung im September wurde uns und der Öffentlichkeit das Fahrzeugkonzept der Hirschberger Feuerwehr für die nächsten 10 – 15 Jahre vorgestellt. Mit seiner Zustimmung hierzu würdigte der GR die verantwortliche und verdienstvolle Arbeit der Feuerwehrführung zur Erhaltung der feuerwehrtechnischen Sicherheit bei angemessener Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Spielräume.
Die Oktobersitzung brachte reichlich Arbeit: Beschlüsse ergingen zum Forstwirtschaftsplan 2010, zu den Abwassergebühren für 2010 und zur Auftragsvergabe für die Fachplanungen beim HLZ.
Der gemeinsame Antrag an das Kultusministerium für die neue Werkrealschule wurde beraten und beschlossen, ebenso wie einheitliche Beiträge für die Kindergärten in Hirschberg und der interkommunale Kostenausgleich für die Kindergärten.
Zentrales Thema für die GR Sitzung im November war die Beratung des Haushalts 2010 und der hierzu aus den Fraktionen gestellten Anträge.
Letztendlich haben wir in unserer Sitzung am 8. Dezember. über den Betreiber für das geplante Seniorenzentrum am Riedweg, die Förderung der Tagespflege für Kleinkinder, die Auswahl der Straßenleuchten im Baugebiet Sterzwinkel beraten und entschieden.
„Neuer GR“:
Mit der Kommunalwahl im Juni hat der GR durch den Einzug von insgesamt 6 neuen Mitgliedern ein „neues“ Gesicht erhalten. Die Verdienste der Ausgeschiedenen sind bei ihrer Verabschiedung und Ehrung für langjährige Arbeit im GR ausführlich und angemessen gewürdigt worden.
Unter Einbeziehung unseres BMs, der hierzu wesentlich beiträgt, ist eine deutliche Absenkung des Durchschnittsalters der Mitglieder des GR festzustellen. Allerdings aber auch – lassen Sie mich das als Angehörigem der Altersmannschaft erwähnen -, besteht der GR immer noch zu rd. 96.7 Prozent aus solchen Mitgliedern, die nach der schwäbischen Lebensweisheit, dass die Menschen erst ab 40 Lebensjahren „weise“ sind, zu den tatsächlich Weisen gehören. Diese weise Mehrheit ist gerne bereit, der Minderheit, also dem jungen Kollegen Reisig und Ihnen, lieber Herr BM, in den kommenden 5 Jahren aktiv zu helfen, auf dem Wege zu dieser Weisheit gut voran zu kommen.
Kommunale Aufgaben: Rückblick 2009; Ausblick 2010:
Die wesentlichen Arbeitsthemen des Jahres 2009 habe ich oben dargestellt. Sie haben das Bild unserer Gemeinde in starkem Maße geprägt.
Soweit sie Zukunftsprojekte in die Wege leiteten, werden sie uns auch 2010 noch in erheblichem Maße in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass Gemeinderat und Verwaltung mit der Verwirklichung der Zukunftsprojekte unseren Einwohnerinnen und Einwohnern moderne und leistungsfähige Einrichtungen für ihre persönliche Sicherheit (HLZ) und für ihr Wohlergehen auch im sogenannten „3 Lebensabschnitt“ (Seniorenzentrum ) anbieten und zur Verfügung stellen werden.
Natürlich bedauern wir es, dass beim finanziellen und verwaltungsmäßigen Umfang der anstehenden Projekte manche wichtige Aufgaben und Anliegen noch nicht realisiert werden können.
Hierzu gehören die Entwicklung einer Ortsmitte in Leutershausen, der Bau einer Trainingshalle für unsere, vor allem in der Jugenarbeit aktiven, Sportvereine, aber auch eine Fortentwicklung im Bereich Klima- und Energie Einsparungsmaßnahmen. Aufgeschoben bedeutet hier nicht aufgehoben.
Wir haben diese Anliegen in unserer mittelfristigen Finanzplanung als Zukunftsaufgaben verankert und wollen sie realisieren, sobald es die Finanzsitation der Gemeinde verantwortlich erlaubt.
Danke sagen will ich, stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen hier im Gemeinderat, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und des Bauhofs, voran ihrem Chef, Herrn BM Just.
Den aktiven Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde sage ich Dank für ihr ehrenamtliches Engagement. Diejenigen, die sich hierbei bisher zurückgehalten haben, möchte ich ermutigen, sich in die ehrenamtliche Arbeit für die kommunalen Aufgaben und die Menschen in unserer Gemeinde einzubringen. Die sozialen und persönlichen Beziehungen, die dabei geknüpft werden und wertvolle Erfolgserlebnisse bereichern jeden einzelnen.
Für 2010 möchte ich sinngemäß einige Wort wiederholen, die bereits Herr Kollege Johe in seiner Abschlussrede im Jahr 2006 vorgetragen hat:
Ich wünsche mir und uns, dem GR,
dass jeder die Möglichkeit hat, sich mit seinen Ideen einzubringen,
dass diese Ideen gleich und fair behandelt werden,
dass wir vor wichtigen Entscheidungen ausreichend Zeit haben, uns zu informieren und darüber zu diskutieren,
dass wir kompromissfähig und damit fähig sind, für unsere Bürger und deren nachhaltige Zukunft zu handeln.
Unser Handeln, beruhend auf unseren Ideen, sollte sich nicht an irgendwelchen, möglicherweise übergeordneten parteipolitischen Zielen orientieren, sondern ausschließlich am Wohl und den objektiven Belangen der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde.
Uns und Ihnen allen wünsche ich noch einige schöne Adventstage, ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.“
Einen schönen Tag wünscht
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