Hirschberg, 08. Februar 2013. (red/zef) Am Dienstag, den 05. Februar 2013, genehmigte der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) Hirschberg den Ausbau von zwei Zweifamilienhäusern und einem weiteren Wohngebäude.
Das Zweifamilienhaus in der Birkenstraße 20 in Großsachsen mit Walmdach wird nun doch nicht mit einem Mansard-Walmdach von 7,70 Meter auf 9,70 Meter aufgestockt, sondern mit einem Flachdach mit einer maximalen Höhe von 9,05 Meter. Da für die Birkenstraße 20 kein Bebauungsplan vorliegt, musste hierbei neben gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen nur gewährleistet werden, dass das Gebiet erschlossen und das Erscheinungsbild des Ortes gewahrt wird. Dies ist nach eingehender Prüfung gegeben. Bei einem Mansard-Walmdach wäre ein neues drittes Vollgeschoss entstanden, dies ist jedoch nun nicht der Fall. Daher entsteht auch kein Präzedenzfall für künftige Neuerrichtungen. Der Beschluss wurde vom ATU mehrheitlich bewilligt.
In der Kurpfalzstraße 26a in Leutershausen soll ein neues Zweifamilienhaus errichtet werden. Dieses weicht jedoch in einigen Punkten vom Bebauungsplan ab: Das Treppenhaus überschreitet das Baufenster im Osten, das Wohngebäude, die Terrasse und der Balkon gehen über die westliche Baugrenze hinaus. Abweichend vom Bebauungsplan wurde der Gebäudeabstand von 3 Meter auf 2 Meter verringert. Ebenfalls war ein Flachdach nur für Gebäude mit einem Vollgeschoss vorgesehen, das künftige Gebäude soll aus zwei Geschossen bestehen. Da der Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 stammt und nicht den heutigen Erfordernissen entspricht, erfüllen einige Gebäude ihn ohnehin nicht. Der ATU hat dem Antrag daher einstimmig zugestimmt.
Der ATU bewilligte ebenfalls, dass ein Gebäude in der Kurpfalzstraße mit einem Wintergarten aufgestockt und ein Carport errichtet werden kann. Die zuständige Geschossflächenzahl wird jedoch um 10,53 Prozent überschritten. Üblich waren angesichts des alten Bebauungsplans 10 Prozent. Somit soll diese Überschreitung künftig als Höchstwert dienen. Die östliche Baugrenze wird künftig um 1,50 Meter durch das Vordach des Hauses überschritten. Dies ist in der Kurpfalzstraße ohnehin öfter der Fall und daher unproblematisch. Obwohl der Carport nicht wie vorgesehen 5 Meter von der Straße entfernt, stimmte der Ausschuss trotzdem einstimmig zu, weil der Mindestabstand von 3 bis 4 Metern eingehalten wird.
Folge uns!