Freitag, 01. Juli 2022

Bauanträge vom Ausschuss für Technik und Umwelt genehmigt

Grünes Licht für drei Bauvorhaben

Hirschberg, 08. Februar 2013. (red/zef) Am Dienstag, den 05. Februar 2013, genehmigte der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) Hirschberg den Ausbau von zwei Zweifamilienhäusern und einem weiteren Wohngebäude.

Das Zweifamilienhaus in der Birkenstraße 20 in Großsachsen mit Walmdach wird nun doch nicht mit einem Mansard-Walmdach von 7,70 Meter auf 9,70 Meter aufgestockt, sondern mit einem Flachdach mit einer maximalen Höhe von 9,05 Meter. Da für die Birkenstraße 20 kein Bebauungsplan vorliegt, musste hierbei neben gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen nur gewährleistet werden, dass das Gebiet erschlossen und das Erscheinungsbild des Ortes gewahrt wird. Dies ist nach eingehender Prüfung gegeben. Bei einem Mansard-Walmdach wäre ein neues drittes Vollgeschoss entstanden, dies ist jedoch nun nicht der Fall. Daher entsteht auch kein Präzedenzfall für künftige Neuerrichtungen. Der Beschluss wurde vom ATU mehrheitlich bewilligt.

In der Kurpfalzstraße 26a in Leutershausen soll ein neues Zweifamilienhaus errichtet werden. Dieses weicht jedoch in einigen Punkten vom Bebauungsplan ab: Das Treppenhaus überschreitet das Baufenster im Osten, das Wohngebäude, die Terrasse und der Balkon gehen über die westliche Baugrenze hinaus. Abweichend vom Bebauungsplan wurde der Gebäudeabstand von 3 Meter auf 2 Meter verringert. Ebenfalls war ein Flachdach nur für Gebäude mit einem Vollgeschoss vorgesehen, das künftige Gebäude soll aus zwei Geschossen bestehen. Da der Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 stammt und nicht den heutigen Erfordernissen entspricht, erfüllen einige Gebäude ihn ohnehin nicht. Der ATU hat dem Antrag daher einstimmig zugestimmt.

Der ATU bewilligte ebenfalls, dass ein Gebäude in der Kurpfalzstraße mit einem Wintergarten aufgestockt und ein Carport errichtet werden kann. Die zuständige Geschossflächenzahl wird jedoch um 10,53 Prozent überschritten. Üblich waren angesichts des alten Bebauungsplans 10 Prozent. Somit soll diese Überschreitung künftig als Höchstwert dienen. Die östliche Baugrenze wird künftig um 1,50 Meter durch das Vordach des Hauses überschritten. Dies ist in der Kurpfalzstraße ohnehin öfter der Fall und daher unproblematisch. Obwohl der Carport nicht wie vorgesehen 5 Meter von der Straße entfernt, stimmte der Ausschuss trotzdem einstimmig zu, weil der Mindestabstand von 3 bis 4 Metern eingehalten wird.

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt

Fünf Bauvorhaben für Wohnhäuser in Leutershausen

Hirschberg, 17. Januar 2013. (red/tt/sap) Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat allen Anfragen und Anträgen für Bau- und Aufstockungsvorhaben in Leutershausen zugestimmt.

Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienhaus in der Großsachsener Straße

Eine Bauvoranfrage wurde am 13. Dezember 2012 beim Bürgermeisteramt für einen Umbau einer Scheune in der Großsachsener Straße 12 in Leutershausen gestellt. Um diese nach Wunsch der Angehörigen in einem Einfamilienhaus umbauen zu können, müssen mehrere baurechtliche Fragen geklärt werden: Die Zustimmung zur Errichtung des geplanten neuen Gebäudes mit zwei Vollgeschossen wird vom dem ATU empfohlen.

Bauliche Details zu Kniestock und Dachneigung werden differenzierter betrachtet. An das Baurechtsamt ergehen Hinweise zur einzuhaltenden Gesamthöhe, die 11,60 nicht überschreiten solle und zur bestehenden Denkmaleigenschaft des Gebäudes.  Auf dem rund 1.000 Quadratmeter großen Grundstück steht bereits ein Einfamilienhaus mit verschiedenen Nebengebäuden.

Zur Diskussion kam es wegen der Giebelmauer der Scheune, die unter Denkmalschutz steht.  Denn an dieser Stelle befinden sich die Reste des ehemaligen Stadttores von Leutershausen.

Das beratende Mitglied Egon Müller (GLH) schlug vor, im Beschlussvorschlag den Denkmalschutz stärker hervorzuheben. Und auch Thomas Herdner (GLH) forderte: „Die Mauer ist aus Denkmalgründen zu erhalten“.

Dies sei an dieser Stelle nicht zu diskutieren, betonte Bürgermeister Just, es handle sich schließlich nur um eine Bauvoranfrage.

Eva-Marie Pfefferle (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass der Bauherr, die Mauer in den Neubau integrieren werde.

Bei einer Enthaltung (Karlheinz Treiber, GLH) und einer Gegenstimme (Thomas Herdner, GLH) gab der ATU sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage.

Teilaufstockung eines Wohnhauses im Beinweg

Ein Kenntnisgabeverfahren wurde am 20. Dezember 2012 beim Bürgermeisteramt zur Teilaufstockung eines Wohnhauses im Beinweg 1 in Leutershausen angezeigt. Mit zwei Wohneinheiten und einem Kosmetikstudio soll die Garage neben dem Wohnhaus aufgestockt werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die gewünschten Befreiungen vom Baurecht in Bezug auf Bauweise und -gestaltung möglich sind. Der ATU stimmte der Teilaufstockung einstimmig zu

Neubau eines Einfamilienhauses in der Vordergasse

Ein Bauantrag zum Abbruch eines massiven Gartenhauses und eines Schuppens sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe der Vordergasse 5b in Leutershausen wurde am 17. Dezember beim Bürgermeisteramt gestellt. Der Bauvoranfrage war am 02. Oktober 2012 zugestimmt worden. Die Bauweise in zweiter Reihe ist in der näheren Umgebung üblich. Der ATU stimmte auch diesem Bauantrag einstimmig zu.

Einfamilienhaus in der Bahnhofstraße

Ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Bahnhofstraße 10 b in Leutershausen wurde am 21. Dezember 2012 gestellt. Das betreffende Grundstück ist in drei Teilstücke unterteilt. Das Ortsbild wird davon nicht beeinträchtigt, so dass eine Prüfung positiv ausfiel. Der Bauvoranfrage warbereits am 11. Januar 2010 zugestimmt worden. Der ATU erteilte erneut einstimmig das Einvernehmen dazu.

Teilaufstockung eines Zweifamilienhauses im Burgweg

Ein Bauantrag zur Teilaufstockung eines Zweifamilienhauses im Burgweg 18 in Leutershausen wurde am 21. Dezember beim Bürgermeisteramt eingebracht. Eine Obergeschosserweiterung wurde bereits 2004 genehmigt. Bei der jetzt neu geplanten Teilaufstockung fällt die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl mit 7,5 Prozent gegenüber ursprünglich 12 Prozent wesentlich geringer aus. Insgesamt hat das Bauvorhaben nicht mehr den Umfang der Genehmigung von 2004 und beinhaltet auch nicht mehr die damals genehmigte Befreiung von der zulässigen Traufhöhe. Der ATU erteilte auch diesem Bauantrag einstimmig sein Einvernehmen.